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Fragen und Antworten zur Limited

Wie kann man eine Limited wieder löschen?

Der Director kann die Löschung der Limited beantragen. Für diesen Vorgang wird eine Gebühr von ca. 15 Euro (zehn britische Pfund) erhoben. Die Löschung dauert in der Regel drei Monate. Hierzu ist ein Gesellschafterbeschluss mit 75 Prozent Mehrheit erforderlich. Ferner darf die Gesellschaft drei Monate vor Beschlussfassung nicht geschäftlich tätig gewesen sein und es muss eine Solvenzerklärung abgegeben werden, nach der keine Forderungen gegen die Limited bestehen, oder diese aber befriedigt werden können.



Ist die Limited zudem in Deutschland steuerpflichtig, muss hier noch eine Schlussbilanz erstellt werden. Ansonsten findet in Deutschland vor der Löschung eine faktische und keine förmliche Liquidation, wie bei der GmbH, statt.

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