<< Themensammlung Limited (Ltd.)

Vor- und Nachteile einer Limited-Gründung

Vorteile

  • Die Limited benötigt ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, dagegen benötigt die GmbH eine Einlage von mindestens 25.000 Euro.
  • Eine Limited ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäftsfähig; dagegen benötigt man für die Gründung einer GmbH deutlich mehr Zeit, manchmal bis zu sechs Monate.
  • Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform.
  • Die Haftung ist limitiert, das heißt es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet.
  • Es ist jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzuzunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
  • Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
  • Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (zum Beispiel wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt). 
  • Eine Limited lässt sich gegen eine Gebühr von zirka 15 Euro (zehn Britsche Pfund) wieder löschen.

Nachteile

  • Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt verschiedene Dienstleister, die diesen Service anbieten, wobei die Kosten dafür schwanken.
  • Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen.
  • Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der deutsche Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht.
  • Möchte man als Unternehmer seine Anonymität wahren, ist die Limited nicht die richtige Gesellschaftsform, denn das englische System beruht auf einem hohen Maß an Transparenz.
  • Es kann sich eine mögliche Abhängigkeit von Limited-Agenturen ergeben.

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