<< Themensammlung Limited (Ltd.)
Vor- und Nachteile einer Limited-Gründung
Vorteile
- Die Limited benötigt ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, dagegen benötigt die GmbH eine Einlage von mindestens 25.000 Euro.
- Eine Limited ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäftsfähig; dagegen benötigt man für die Gründung einer GmbH deutlich mehr Zeit, manchmal bis zu sechs Monate.
- Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform.
- Die Haftung ist limitiert, das heißt es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet.
- Es ist jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzuzunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
- Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
- Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (zum Beispiel wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt).
- Eine Limited lässt sich gegen eine Gebühr von zirka 15 Euro (zehn Britsche Pfund) wieder löschen.
Nachteile
- Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt verschiedene Dienstleister, die diesen Service anbieten, wobei die Kosten dafür schwanken.
- Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen.
- Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der deutsche Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht.
- Möchte man als Unternehmer seine Anonymität wahren, ist die Limited nicht die richtige Gesellschaftsform, denn das englische System beruht auf einem hohen Maß an Transparenz.
- Es kann sich eine mögliche Abhängigkeit von Limited-Agenturen ergeben.
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