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Ganz groß: die Mini-GmbH
GmbH-Reform - Die zehn wichtigsten Fakten
Die Mini-GmbH ist Teil eines Reformpakets, das die GmbH für Gründer attraktiver machen soll. Weniger bürokratischer Aufwand, praxisnahe Regeln für Stammeinlagen oder Geschäftsanteile – förderland erklärt, wie Gründer das neue Recht nutzen können.
Gewöhnungsbedürftig: Unternehmergesellschaft (UG)
Mini-GmbH – offiziell heißt diese neue GmbH-Variante nicht so pfiffig. Wer diese Rechtsform wählt, muss seinen Betrieb zum Beispiel "Müller Catering Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" nennen. Die Abkürzung lautet: UG. Die bekannte Bezeichnung GmbH darf man nicht verwenden, auch wenn jedermann mit ihr vertraut ist. So muss sich erst noch herumsprechen, was unter einer UG zu verstehen ist.
Attraktiv: Mindestkapital ein Euro
Der wichtigste Punkt bei der Mini-GmbH: Während die normale GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro zu gründen ist, reicht bei der Mini-GmbH ein Euro. Sie ist eine Einstiegsvariante für die GmbH, also keine eigenständige Rechtsform. Denn aus der Mini-GmbH soll eine normale GmbH werden, weshalb sie ihre Gewinne nicht voll ausschütten darf. Ein Teil muss in eine Rücklage fließen, um das nötige Stammkapital einer echten GmbH anzusparen.
Viel flexibler: Stammeinlagen und Geschäftsanteile
Mehr Individualität: Jeder Gesellschafter kann selbst die Höhe seiner Stammeinlage festlegen. Auf diese Weise ist er in der Lage, seine finanziellen Möglichkeiten besser zu berücksichtigen. Jeder Geschäftsanteil muss lediglich einen Wert von mindestens einem Euro haben. Wird neu gegründet oder kommt es zu einer Kapitalerhöhung, ist eine bessere Stückelung der Anteile möglich. Flexibler geht es auch bei den Geschäftsanteilen zu: Sie lassen sich leichter aufteilen, zusammenlegen oder an Dritte übertragen.
Mehr Klarheit: Verdeckte Sacheinlage
Rechtlich bisher unklar: Wie ist mit "verdeckten Sacheinlagen" umzugehen, wenn das Kapital für eine GmbH aufgebracht wird? Diese Frage wird jetzt beantwortet: Von einer "verdeckten Sacheinlage" sprechen Juristen, sobald formell eine Bareinlage vereinbart wird, ein Gesellschafter aber in Wirklichkeit einen Sachwert der GmbH zur Verfügung stellt, zum Beispiel einen PKW. Die Lösung im Gesetz: Der Wert der geleisteten Sache wird angerechnet, und zwar auf die Bareinlageverpflichtung des Gesellschafters.
Weniger Bürokratie: Musterprotokolle
Die eigene Mini-GmbH soll höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer haben? Dann können Gründer ein Musterprotokoll nutzen, das sie in einer Anlage zum GmbH-Gesetz finden. Die Gründung wird so einfacher, weil in dem Musterprotokoll drei wesentliche Dokumente zusammengefasst sind: Gesellschaftsvertrag, Bestellung des Geschäftsführers und Gesellschafterliste. Durch das Musterprotokoll lassen sich auch Kosten sparen, sie betragen ca. 300 Euro.
Sicher ist sicher: Anwalt für Gesellschaftsvertrag
Das Musterprotokoll lässt sich nur verwenden, wenn es um eine Standardgründung geht. In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, einem Anwalt den Auftrag zu geben, einen Gesellschaftsvertrag zu gestalten. Gerade wenn mehrere Personen ein Unternehmen gründen, kann das sinnvoll sein – trotz der Möglichkeit, das Musterprotokoll heranzuziehen.
Weniger Zeit: Eintrag in das Handelsregister
Seit 2007 geht er schon schneller: der Eintrag in das Handelsregister. Der Grund: Alle zur Gründung der GmbH nötigen Unterlagen lassen sich beim Registergericht elektronisch einreichen. Mit dem neuen GmbH-Recht kommt hinzu: Staatliche Genehmigungsurkunden sind nicht mehr sofort zum Eintrag erforderlich, zum Beispiel musste früher ein Handwerksbetrieb eine gewerberechtliche Erlaubnis vorlegen. Diese Dokumente können Gründer jetzt nachreichen. Außerdem verspricht sich der Gesetzgeber ein schnelleres Verfahren, wenn die Gründer mit Musterprotokollen arbeiten.
Notwendig: ein Termin beim Notar
An einem Termin beim Notar kommen die Gründer nicht vorbei: Sie müssen alle Dokumente beurkunden lassen, sowohl einen speziellen Gesellschaftsvertrag als auch ein Musterprotokoll. Die Höhe der notariellen Gebühr richtet sich nach dem Stammkapital. Das sind rund 50 Euro, wenn das Stammkapital einen Euro beträgt, und eine Standardgründung erfolgt. Außerdem meldet der Notar die GmbH beim Handelsregister an, er benutzt dazu ein elektronisches Standardformular. Kosten: 100 Euro.
Ein Beitrag von Ingo Leipner
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