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Thesaurierungspflicht bei der Mini-GmbH
Thesaurierungspflicht bedeutet Rücklagenbildung
Für die Gründung der Mini-GmbH ist ein Euro Stammkapital ausreichend, jedoch besteht die Pflicht zur Rücklagenbildung, auch Thesaurierungspflicht genannt. Das bedeutet, dass im Laufe der Zeit das Stammkapital einer GmbH von 25.000 Euro angespart werden muss. Dahinter steckt die Intention, der Unternehmergesellschaft nach und nach ein höheres Stammkapital zuzuführen und sie so überlebensfähig zu machen.
Eine zeitliche Beschränkung gibt es dazu nicht. Das Unternehmen ist jedoch verpflichtet jährlich ein Viertel seines erwirtschafteten Gewinns als Rücklage im Unternehmen zu belassen. Sind die 25.000 Euro durch Gewinnthesaurierung oder gegebenenfalls auch andere Kapitalzuführungen erreicht, besteht für die Gesellschafter die Möglichkeit, die Unternehmergesellschaft in eine GmbH umzuwandeln.
Für die Umfirmierung wird eine notariell zu beurkundende Satzungsänderung benötigt, durch die das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht wird.
Firmiert die Gesellschaft weiterhin als Unternehmergesellschaft, so bleibt auch die gesetzliche Pflicht zur Rücklagenbildung bestehen.
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