<< Themensammlung Rechtsformen

Rechtsform: Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft

Stille Gesellschaft - Ausführliche Informationen

Die stille Gesellschaft ist ein Gemeinschaftsverhältnis, welches mittlerweile als Personengesellschaft anerkannt ist. Sie entsteht dadurch, dass ein stiller Gesellschafter sich durch eine Vermögenseinlage am Gewerbe des Hauptgesellschafters beteiligt. Rechtlich verankert ist die stille Gesellschaft im Handelsgesetzbuch (HGB §§ 230-237). Hier sind die wesentlichen Kriterien einer stillen Gesellschaft festgelegt, nämlich die Beteiligung des stillen Gesellschafter am Gewerbe, seine Gewinnbeteiligung sowie fehlende Rechte zur Teilnahme am Rechtsverkehr. Außerdem entstehen keine weiteren Verpflichtungen für den stillen Gesellschafters, die aus den Geschäften des Inhabers erwachsen könnten. Der stille Gesellschafter hat damit keinerlei Befugnis oder Mitspracherecht in der Geschäftsführung.

Demnach ähnelt die stille Gesellschaft einem schuldrechtlichen Kreditverhältnis. Lediglich durch dem stillen Gesellschafter zugesprochene Informations- und Kontrollrechte wird das Verhältnis zu einer Gesellschaft.

Gründung

Um eine stille Gesellschaft zu gründen, reicht ein formloser Vertrag zwischen stillem und Hauptgesellschafter aus. Im Vertrag wird die Art und Weise sowie die Höhe der Beteiligung festgelegt. Wichtig ist zudem festzuhalten, ob der stille Gesellschafter nur vom Gewinn profitiert oder ob er ebenfalls an Verlusten beteiligt ist.

Gegründet werden kann eine stille Gesellschaft nur mit einem Handelsgewerbe. In Frage kommt also eine Beteiligung an Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder Einzelkaufmännern. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, was heißt, dass das Verhältnis der Gesellschafter nur intern relevant ist. Nach außen hin lässt sich eine stille Teilhabe weder in der Firma, noch im Registerauszug der Gesellschaft bzw. beim Registergericht nachvollziehen.

Buchführung

Die stille Gesellschaft ist als Innengesellschaft nicht selbständig buchführungspflichtig. Der Umfang der ihrer Außengesellschaft obliegenden Buchführungspflichten richtet sich nach deren jeweiliger Rechtsform. Die Einlage des stillen Gesellschafters wird in der Regel vom Hauptgesellschafter unter der Position "sonstige Verbindlichkeiten" gebucht. Ein gesonderter Ausweis ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall durchaus sinnvoll sein.

Atypische stille Gesellschaften

Wenn dem stillen Gesellschafter entgegen den gesetzlichen Bestimmungen im Vertrag eindeutig mehr Rechte zugestanden werden als üblich, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft. Meist liegt die Erweiterung der Befugnisse des stillen Gesellschafters in einer geschäftsführenden Tätigkeit oder aber in einer umfangreicheren Gewinnbeteiligung, welche auch das Gesellschaftsvermögen betrifft.

Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Anonymität des stillen Gesellschafters, da kein Eintrag im Handelsregister notwendig ist

  • der stille Gesellschafter übernimmt keine Verpflichtungen für das Gewerbe während er vom Gewinn profitiert

  • leichte Kapitalbeschaffung für das Unternehmen ohne die Geschäftsführung oder gar die Unternehmensform verändern zu müssen

Nachteile:

  • keine Einflussnahme des stillen Gesellschafters auf das Gewerbe

  • mögliche Verpflichtungen des Gewerbes gegenüber dem stillen Gesellschafter

Zum Thema auf förderland

Wissen - Tipps zur Rechtsformwahl
Wissen - Personengesellschaft
Wissen - Kapitalgesellschaft

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt