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Rechtsformwahl

Tipps zur Rechtsformwahl

Wie viel Kapital ist zur Gründung nötig? Wie fallen Entscheidungen? Wer trägt welches Risiko? Ob OHG, KG oder GmbH – mit der Wahl einer Rechtsform beantworten Sie diese Fragen. Dabei gibt es keinen "Königsweg", individuelle Lösungen sind nötig. Wenn Sie die folgenden 5 Fragen für sich beantwortet haben, sind die wichtigsten Faktoren für die Rechtsformwahl bereits entschieden.

Wie viel Startkapital wollen Sie bei der Gründung einsetzen?

Der finanzielle Aufwand einer Gründung fällt, je nach Rechtsform, sehr unterschiedlich aus: Gründen Sie eine Kapitalgesellschaft, müssen Sie ein Mindestkapital aufbringen – bei der GmbH sind es 25.000 Euro, bei einer AG 50.000 Euro. Eine Ausnahme stellt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ("Mini-GmbH"): Bei dieser Einstiegsvariante in die GmbH reicht ein Euro als Startkapital aus. Die Gewinne dürfen jedoch nicht vollständig ausgeschüttet werden, da das Stammkapital einer GmbH "angespart" wird.

Bei einer Personengesellschaft müssen Sie kein Mindestkapital aufbringen, das gilt für das Einzelunternehmen, die GbR, die OHG und die KG sowie die Partnergesellschaft für Freiberufler. Wichtig: Wählen Sie Ihre Rechtsform mit einer langfristigen Perspektive – Umgründungen bringen neue Kosten mit sich.

Wie sieht es bei Ihnen mit der Haftung aus?

Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich wesentlich in der Haftungsfrage. Wenn Sie bereit sind, für Verbindlichkeiten auch mit Ihrem Privatvermögen zu haften, können Sie eine Personengesellschaft gründen. Dabei ist die KG eine spezielle Spielart der Personengesellschaft: Der Komplementär haftet auch mit seinem Privatvermögen, während die Kommanditisten nur in Höhe ihrer Gesellschaftseinlagen haften.

Wollen Sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen, wählen Sie die GmbH oder AG als Unternehmensform. Doch Banken verlangen dann oft persönliche Bürgschaften, wenn Sie einen Kredit brauchen. Ist Ihr Unternehmen eine Personengesellschaft, steigt dagegen aufgrund der persönlichen Haftung Ihre Kreditwürdigkeit.

Um die Rechtsform der Personengesellschaft trotzdem nutzen zu können, eine persönliche Haftung aber zu vermeiden, sind Kombinationen möglich, bei denen eine Kapitalgesellschaft die Rolle des Vollhaftenden übernimmt. Typisch ist die GmbH & Co. KG. Diese "Mischformen" sind jedoch rechtlich komplex und werden nur selten für neue Gründungen verwendet.

Wer soll Chef in Ihrem Unternehmen sein?

Wem Sie in Ihrem Unternehmen die Zügel in die Hand geben, hängt von der Rechtsform ab: In einer GbR liegt die Geschäftsführung in der Hand aller Gesellschafter (Gesamtvertretung). Ähnliches gilt für die OHG: Jeder der Gesellschafter kann im Namen der OHG handeln, sie sind alle für die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen zuständig. Anders sieht es bei der KG aus: Der Komplementär führt die Geschäfte der KG, die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und Vertretung nach außen ausgeschlossen. Ihnen bleibt eine Kontrollfunktion, die mehr oder weniger stark ausgestaltet ist.

Bei den Kapitalgesellschaften steht das investierte Kapital im Vordergrund - nicht das persönliche Engagement der Gesellschafter. Daher können die Gesellschafter bei der GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen, die als leitende Angestellte tätig werden. Ihnen gegenüber hat die Gesellschafterversammlung der GmbH ein Weisungsrecht. Im Fall der AG übernimmt ein Vorstand die Geschäftsführung, seine Arbeit ist aber nicht an Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrats gebunden.

Um genaue Funktionen und Befugnisse einer Geschäftsführung festzulegen, ist der Gesellschaftsvertrag von großer Bedeutung. Viele Rechtsformen erlauben Abweichungen von der Norm. Beispielsweise können Prokuristen bestellt oder Aufgaben geteilt werden.

Wie wollen Sie mit dem Finanzamt umgehen?

Steuerliche Aspekte sind ein komplexes Thema, wenn Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen finden wollen. Kalkulieren Sie mit Ihrem Steuerberater verschiedene Varianten durch, weil Sie eine Lösung brauchen, die auf Ihre Situation genau zugeschnitten ist. So fallen in der Startphase eines Unternehmens häufig Verluste an, die Sie je nach Rechtsform unterschiedlich geltend machen können: Haben Sie ein Einzelunternehmen oder eine GbR gegründet, können Sie Verluste aus der Anfangszeit nachträglich mit Einkünften aus dem letzten Jahr verrechnen, alte Steuern muss das Finanzamt erstatten (Verlustrücktrag).

Bei der GmbH ist das anders geregelt: Verluste aus der Startphase können Sie nicht auf der Stelle mit anderen Einkünften verrechnen. Sie liegen "auf Eis" und können erst beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn Sie mit ihrer GmbH im Folgejahr Gewinn machen.

Ebenfalls zu beachten sind Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Generell gilt: Auf Erträge aus Personengesellschaften ist die Einkommenssteuer fällig, Gewinne aus Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer. Die Gewerbesteuersteuer fällt meist nur für die Kapitalgesellschaften an, da Personengesellschaften einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro haben.

Wie wollen Sie es mit der Buchhaltung halten?

Schreckgespenst Buchhaltung: Der Gesetzgeber verpflichtet eine Reihe von Unternehmen zu einer vollständigen doppelten Buchführung und zwar mit Jahresabschluss sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu gehören alle Kaufleute: Das sind Unternehmer, die ein selbstständiges Handelsgewerbe betreiben; Einzelunternehmen; OHG und KG sowie alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Für Nicht-Kaufleute gilt die Buchhaltungspflicht, wenn der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb über 50.000 Euro liegt oder der jährliche Umsatz über 500.000 Euro steigt. Außerdem sind Personengesellschaften oder Einzelunternehmen zur Buchhaltung verpflichtet, sobald sie sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen.

Freiberufler und Nicht-Kaufleute sind von der Buchhaltungspflicht befreit. Zu den Nicht-Kaufleuten zählen das Kleingewerbe und ein Handelsgewerbe, das einfach strukturierte, überschaubare und transparente Geschäftsbeziehungen aufweist. Auch Land- und Forstwirte gelten nicht als Kaufleute. Gehören Sie zu dieser Gruppe, legen Sie dem Finanzamt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor: Sie ziehen von den gesamten Einnahmen eines Kalenderjahrs alle Ausgaben ab – und ermitteln so Ihren Gewinn.

Trotz Abgeltungssteuer gibt es noch einige Fälle, in den Sie über Ihre Kinder Steuern sparen können. Trotz Abgeltungssteuer gibt es noch einige Fälle, in den Sie über Ihre Kinder Steuern sparen können.

Steuertipps

Depots, Festgelder und Bundesschatzbriefe auf die Kinder umschreiben – das scheint ein Auslauf-Steuersparmodell aus Zeiten der Individualbesteuerung von Kapitaleinkünften zu sein. Mit der Abgeltungssteuer sei das doch jetzt passé, heißt es oft. Doch das stimmt nicht.

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Diese Aspekte müssen Sie bei Ihrer Rechtsformwahl berücksichtigen Diese Aspekte müssen Sie bei Ihrer Rechtsformwahl berücksichtigen

Rechtsformwahl

Sie vereinigt Vorteile aus dem Recht der Kapitalgesellschaft und aus dem Recht der Personengesellschaft: die GmbH & Co. KG. Sie ist trotzdem nicht immer die richtige Wahl.

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Quelle: pixabay.com stevepb Quelle: pixabay.com stevepb

Rechtsformen für Startups und Existenzgründer

Für Gründer ergeben sich oftmals viele Fragen, wenn es schließlich an die Wahl der richtigen Rechtsform geht. Verschiedene Anforderungen müssen dabei bedacht werden, zudem stehen aber auch etliche zentrale Fragen im Raum, die sich zwangsläufig in Bezug auf die Haftung, das Startkapital oder auch formale Aspekte stellen. Ob GbR, OHG, GmbH oder eine der anderen Rechtsformen, die Unterschiede sollten bereits im Vorfeld geklärt sein, damit die Gründung auch in rechtlicher Hinsicht erfolgreich verläuft.

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Weihnachtsgeld: Im Normalfall hat der Arbeitnehmer keinen Anspurch auf anteilige Auszahlung, wenn er kündigt. Weihnachtsgeld: Im Normalfall hat der Arbeitnehmer keinen Anspurch auf anteilige Auszahlung, wenn er kündigt.

Urteil des BAG

In der Regel gilt: Ein Anspruch auf anteilige Auszahlung von Weihnachtsgeld besteht nicht. Ein solcher Anspruch kann nur dann begründet werden, wenn dies ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt ist. Denn Weihnachtsgeld wird grundsätzlich nur dann gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch besteht, so das BAG.

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Finanzmarktkrise: Wie geht's weiter? Finanzmarktkrise: Wie geht's weiter?

Insolvenzrecht

Am 18.10.2008 ist zur Bekämpfung der Finanzkrise das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) in Kraft getreten. Für Sie als Geschäftsführer ist dabei im Insolvenzrecht die Änderung des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) von erheblicher Bedeutung.

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Setzen Sie XING & Co. bei der Steuer ab! Setzen Sie XING & Co. bei der Steuer ab!

Betriebsausgaben

XING, juristennetzwerk.de, facebook, stayfriends und andere Netzwerke dienen oft nicht nur dem Privatvergnügen. Sie werden vor allem dazu genutzt, Neuaufträge zu generieren oder zumindest für die Akquise förderlich zu sein. Doch haben Sie die Kosten dafür auch in Ihren Betriebsausgaben? Dort gehören Sie hin!

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Kurz-Check: Prüfen Sie Finanzen und Gewinn Kurz-Check: Prüfen Sie Finanzen und Gewinn

CONTROLLING

Manche Unternehmer beschäftigen sich lieber mit ihren Kunden und Mitarbeitern als mit dem Controlling. Damit Sie trotzdem wissen, wie Ihr Unternehmen dasteht, stellten wir Ihnen ein einfaches Prüfsystem vor.

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Zielvereinbarungsgespräche – Wie sie wirklich etwas bringen

MITARBEITERFÜHRUNG

In vielen Unternehmen stehen in nächster Zeit wieder die alljährlichen Zielvereinbarungsgespräche an – allerdings mit unterschiedlichen Ergebnissen: fruchtlose „Blabla“-Runden bei den einen, hoch wirksames Führungsinstrument bei den anderen.

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Schritt-für-Schritt zu einem ganzheitlichen Personalmanagement

MOTIVATION

Gute Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital im Unternehmen. In erfolgreichen Unternehmen genießen Mitarbeitertraining und Weiterbildung höchste Priorität. Studien belegen, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen guter Personalarbeit und Unternehmenserfolg gibt. Bis zu 35% mehr Umsatz und 12% niedrigere Fehlzeiten sind das Ergebnis. Gute Personalarbeit nutzt die Ergebnisse der Potenzialanalyse und setzt mit den passenden Qualifizierungsmaßnahmen an – und ist wichtiger denn je.

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Wie Sie die richtigen Bewerber finden

PERSONALAUSWAHL

Heute sind Bewerbungsverfahren wegen der vielen Stellensuchenden ein Marathon. Mit einer genauen Ausschreibung können Sie jedoch die Flut von Bewerbungen etwas eindämmen. Ansonsten müssen Sie im Auswahlverfahren effizient die Spreu vom Weizen trennen.

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Einen Newsletter zum Ausdrucken kann Ihr Kunde auch bei einem Kaffee lesen Einen Newsletter zum Ausdrucken kann Ihr Kunde auch bei einem Kaffee lesen

Kundenkontaktmanagement

Seit zwei Jahren verschicke ich an meine Trainingskunden rund vier Mal im Jahr einen kostenlosen Newsletter. Und obwohl diese, genau wie ich, täglich mit Newslettern überschüttet werden, wird meine Infomail sogar weiterempfohlen. Ihnen verrate ich mein Erfolgsrezept.

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Ihr idealer Vermögensmix: Die Mischung macht’s

Finanzen

Möchten Sie Geld nur kurzfristig aufbewahren? Oder möchten Sie ein finanzielles Polster als Zusatzrente fürs Alter ansparen? Definieren Sie Ihr Sparziel ganz genau! Je kürzer eine Geldanlage geplant ist, desto sicherer sollte sie sein. Hier erfahren Sie, was der beste Weg für Sie ist.

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Moderne Telekommunikationsmittel – Unverzichtbare Helfer im betrieblichen Alltag Moderne Telekommunikationsmittel – Unverzichtbare Helfer im betrieblichen Alltag

Internet, Intranet und E-Mail

Die alltägliche Nutzung neuen Medien, wie Internet, Intranet und E-Mail, sind zwar aus unserer heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken, bergen jodoch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Problemstellungen und Besonderheiten.

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Diese betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sind für Sie wichtig Diese betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sind für Sie wichtig

Vertriebscontrolling

Im Gegensatz zu Großunternehmen arbeiten in KMU-Betrieben oft Praktiker als Verkaufsleiter. Als Techniker oderHandwerker fehlen Ihnen aber manchmal die betriebswirtschaftlichen Grundbegriffe. Damit Sie im nächstenGespräch mit dem Finanzchef mitreden können und wissen, an welchen Zahlen Sie gemessen werden, finden Sie in diesem Artikel die beiden wichtigsten Begriffe. Lesen Sie außerdem, was Sie für bessere Ergebnisse tun können.

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Mehr Umsatz machen – und das bei weniger Kosten Mehr Umsatz machen – und das bei weniger Kosten

Verkaufsförderung

Üben sich auch Ihre Kunden oft in vornehmer Zurückhaltung, wenn es um die Kaufentscheidung geht? Da hilft nur eines: Mit konkreten Maßnahmen mehr Umsatz erzielen und gleichzeitig die Kosten senken. Prüfen Sie, welche Maßnahmen für Sie geeignet sind.

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Erstellen Sie Beraterverträge mit messbaren Erfolgszielen (Foto: Petra Dietz/pixelio) Erstellen Sie Beraterverträge mit messbaren Erfolgszielen (Foto: Petra Dietz/pixelio)

SCHWERPUNKT: Beraterverträge

Sie können einen Vertrag mit einem QM-Berater in Form eines Dienst- oder Werkvertrags abschließen. Wichtig ist, dass Sie den grundlegenden Unterschied beachten: Beim Dienstvertrag wird eine laufende Leistung geschuldet, beim Werkvertrag hingegen ein bestimmter Erfolg. Vor allem Leistungsstörungen behandeln die Vertragstypen sehr unterschiedlich. Daher ist es für Sie als Auftraggeber nicht uninteressant, wie die vereinbarten Leistungen vertragstypisch einzuordnen sind. Warum Sie welchen Vertrag wählen sollten und…

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Vorsicht Falle: So schnell wird aus einem befristeten ein unbefristeter Arbeitsvertrag Vorsicht Falle: So schnell wird aus einem befristeten ein unbefristeter Arbeitsvertrag

Vorsicht Falle

Sie schließen mit einer Ihrer Mitarbeiterinnen einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Das Arbeitsverhältnis beginnt laut Vertrag am 1. Oktober und wird auf ein Jahr befristet. Da aber viel Arbeit anfällt, bitten Sie die neue Mitarbeiterin, bereits Ende September zu starten. So geschieht es dann auch. Die Krux: Sie haben alle Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beachtet. Und trotzdem haben Sie mit Ihrer „Neuen“ einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen! Wie Sie das verhindern, erfahren Sie…

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Keine Fehler bei der Kündigung

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Auch wenn Sie sich manchmal wünschen, der Gesetzgeber hätte die arbeitsrechtlichen Regelungen arbeitgeberfreundlicher ausgestaltet: Es nützt nichts darüber oder über die Arbeitsgerichte zu lamentieren. Wenn Sie sich stattdessen gut informieren und einige Spielregeln beachten, haben Sie auch bei Kündigungen Erfolg.

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3 Tipps für die Zusammenarbeit mit Agenturen 3 Tipps für die Zusammenarbeit mit Agenturen

Effektive Zusammenarbeit

Wenn Sie Leistungen von Agenturen (z. B. Werbe-, PR-, Grafik-, Beratungsagenturen) einkaufen wollen, werden Sie mit unterschiedlichen Preisen konfrontiert. Dabei heißt aber nicht automatisch, dass höhere Honorare Ihnen auch automatisch bessere Leistungen versprechen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, zukünftig effizienter mit Agenturen zusammenzuarbeiten – und zugleich Geld zu sparen.

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Die Krux der richtigen Quittung ist im Wesentlichen eine Steuerfrage Die Krux der richtigen Quittung ist im Wesentlichen eine Steuerfrage

Taxi, Taxi

Wird bei Dienstreisen auf das eigene Auto verzichtet, kann schon einmal eine gehörige Menge an Taxiquittungen zusammen kommen. Für Taxifahrten gelten jedoch besondere umsatzsteuerliche Ermäßigungstatbestände. In der Praxis wird oft zu leicht darüber hinweg gegangen – mit teuren Folgen sowohl für den Fahrunternehmer als auch für Sie als Fahrgast, bei dem die Taxiquittung bei den Betriebsausgaben standhalten soll.

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Fördermittel: Diese Kredite des Staats sollten Sie sich unbedingt einmal ansehen Fördermittel: Diese Kredite des Staats sollten Sie sich unbedingt einmal ansehen

Geld vom Staat

Bankdarlehen zu bekommen wird immer schwieriger. Banken und Sparkassen haben die Anforderungen für Firmenkredite immer weiter verschärft. Doch mit staatlichen Fördermitteln lassen sich Lücken in der Finanzierung schließen.

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Aufhebungsvertrag: Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden Aufhebungsvertrag: Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

Aufhebungsvertrag

Wollen Sie sich von einem Mitarbeiter trennen, ist der Aufhebungsvertrag die sicherste Möglichkeit, einen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Doch auch diese Variante erlaubt es Ihnen nicht, nach Belieben Regelungen am Gesetz vorbei zu vereinbaren. Der Arbeitgeber im nachfolgenden Fall hat Glück gehabt, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) den gesunden Menschenverstand eingesetzt hat.

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Vertragsstrafen: So halten Sie sich schadlos (Foto: Gerd Altmann/pixelio) Vertragsstrafen: So halten Sie sich schadlos (Foto: Gerd Altmann/pixelio)

Muster & Formulare

Sicher ist Ihnen das auch schon passiert: Der neue Mitarbeiter erscheint einfach nicht, obwohl er bei Ihnen einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. In solchen Fällen sollten Sie sich durch Vertragsstrafen schadlos halten.

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”How about ...”: Ratschläge geben

Speaker’s Corner – mündliche Kommunikation

Im Januar haben wir Ihnen Tipps dazu gegeben, wie Sie diplomatisch, aber auch bestimmt etwas vorschlagen können. Diesmal beschäftigen wir uns mit einem verwandten Thema: Ratschläge. Und wieder geht es um die Feinheiten der englischen Sprache: Wir zeigen Ihnen die besten Formulierungen für alle Fälle – und wie Sie jemandem zu etwas raten können, ohne dabei brüsk oder herablassend zu wirken.

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Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: Gerichte zwingen Sie zur Beförderung

Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

Als ob Sie durch Ihre Mitarbeitervertretung nicht schon genug zeitlichen und finanziellen Aufwand hätten, müssen Sie bei einer beabsichtigten Kündigung von Betriebsratsmitgliedern auch noch den mandatsbezogenen Sonderkündigungsschutz beachten. Dieser wurde jetzt durch ein aktuell veröffentlichtes Urteil des LAG Rheinland-Pfalz auch noch über Gebühr zu Ihren Lasten ausgeweitet.

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Response: Bereit sein ist alles (Foto: Brit Berlin/pixelio) Response: Bereit sein ist alles (Foto: Brit Berlin/pixelio)

Marketing: Verkaufsförderung

Es ist unerfreulich, wenn die Reaktion der Zielgruppe nach einer Marketingaktion hinter den Erwartungen zurückbleibt. Doch auch ein überraschend großer Erfolg kann Sie in Schwierigkeiten bringen, wenn Sie nicht über ausreichend Ressourcen verfügen, um ihn zu bewältigen.

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Auffallen in der Menge

Bewerbungs-Homepage

Eine eigene Bewerbungs-Homepage ist nicht nur eine sinnvolle und kostengünstige Ergänzung zu anderen Bewerbungsformen wie der klassischen Bewerbungsmappe, E-Mail Bewerbung oder Online-Formular. Da noch eher selten, ruft sie mehr Aufmerksamkeit und Neugier hervor als jede andere Bewerbungsform. Vorausgesetzt, sie ist professionell gestaltet.

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So gestalten Sie Anschreiben und Bewerbungsmappe

Erfolgreich bewerben

Nach dem Briefumschlag ist Ihr Anschreiben das erste, was der Empfänger von Ihrer Bewerbung sieht. Das Anschreiben ist also Ihre ganz persönliche Visitenkarte und sollte entsprechend positiv wirken. Hand aufs Herz: Wenn Sie einen Brief bekommen, was spricht Sie zuerst an: das Briefpapier, die Gestaltung oder der Inhalt?

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Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen, Nachweispflichten: Hier fasst der Betriebsprüfer zu Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen, Nachweispflichten: Hier fasst der Betriebsprüfer zu

STEUER-BRENNPUNKT

In der Praxis ist sie die fehleranfälligste Steuerart: die Umsatzsteuer. Das wissen Betriebsprüfer auch genau. Hier ist daher in der Betriebsprüfung (BP) ordentlich was zu holen. Wir befassen uns heute mit ein paar Dauerbrennern, die allerdings immer wieder an die höchsten Gerichte gelangen – eben weil eine Umsatzsteuernachzahlung ohne Weiteres ruinös sein kann.

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Achtung, das Anschreiben wird am aufmerksamsten gelesen.

Erfolgreiche Werbung in eigener Sache

Sie haben die Nase voll, sehen keine weiteren Entwicklungschancen und finden, es ist Zeit, sich beruflich zu verändern? Nur zu, die Zeiten für qualifiziertes Personal sind ausgezeichnet!

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Richtig antworten auf Englisch

Speaker’s Corner – mündliche Kommunikation

Auch die Wortgewandtesten neigen dazu, einsilbig zu antworten, wenn sie sich in einer Fremdsprache unterhalten. Das Problem: Einsilbigkeit wirkt unhöflich – und das gilt fürs Englische in besonderem Maße. Deshalb zeigen wir Ihnen heute Strategien und Tricks, mit denen Sie jederzeit genug Worte machen können, wenn man Sie auf Englisch etwas fragt.

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Machen Sie es sich einfacher – Arbeiten Sie mit pragmatischen Hilfsmitteln

Innovativ Führen

Leader sind ganz normale Menschen– und vereinigen nicht automatisch Eigenschaften wie ...

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Formulare zur Kündigung: So sind Sie auf der sicheren Seite

Muster &amp;amp; Formulare

Die Kündigung von Arbeitnehmern wird Ihnen durch die Gerichte nicht leicht gemacht. Wichtig ist, dass Sie in Ihren Formularen die wesentlichen formalen Anforderungen einhalten.

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Verdachtskündigung: Bereits bei dringendem Tatverdacht dürfen Sie kündigen (Foto: Paul-Georg Meister/pixelio)

Verdachtskündigung

Manchmal verdächtigen Sie einen Mitarbeiter dringend einer Straftat gegen Sie oder einer schweren Pflichtverletzung. Beweisen können Sie das jedoch nicht. Hier hilft Ihnen die Verdachtskündigung.

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Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (Foto: Claudia Hautumm/pixelio)

Ausbildung

Trotz hoher Arbeitslosenzahlen werden viele Ausbildungen nicht abgeschlossen. Die Gründe dafür können bei Ihnen oder Ihrem Azubi liegen. Daher sollten Sie wissen, ob und wie das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet werden kann.

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So kommt Ihre Bewerbung wirklich an!

Online bewerben

Viele Unternehmen bevorzugen heute digitale Bewerbungen. Wird im Stellenangebot eine digitale Bewerbungsform ausdrücklich erwünscht, sollten Sie sich hüten, die Papierform zu wählen. Aber online ist noch nicht gleich online. Eine Bewerbung über ein vorgegebenes Online-Formular ist etwas anderes als eine E-Mail-Bewerbung.

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Bei groben Pflichtverletzungen: So lösen Sie Ihren Betriebsrat auf Bei groben Pflichtverletzungen: So lösen Sie Ihren Betriebsrat auf

Arbeitgeber TIPP Betriebsrat

Besonders schwere Pflichtverstöße Ihres Betriebsrats brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen. Vielmehr können Sie seine Auflösung beantragen.

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Trotz Schweigepflicht und Aussageverweigerungsrecht – laut BFH darf der Betriebsprüfer bei Ihrem Berater „schnüffeln“ Trotz Schweigepflicht und Aussageverweigerungsrecht – laut BFH darf der Betriebsprüfer bei Ihrem Berater „schnüffeln“

BLICKPUNKT FINANZAMT

Bedenkliche Aushöhlung von Verschwiegenheitspflichten und gesetzlich geschützten Vertrauenspositionen: Auch gegen zum Schweigen verpflichtete und zur Verweigerung von Auskünften berechtigte Personen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kann eine Außenprüfung angeordnet werden. Die Hoffnung des Finanzamts sind Zufallsfunde!

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Verlassen des Arbeitsplatzes gilt nicht als Kündigung (Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio) Verlassen des Arbeitsplatzes gilt nicht als Kündigung (Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio)

Arbeitsrecht

Das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes darf von einem Arbeitgeber nicht als fristlose Kündigung des Mitarbeiters gewertet werden. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.

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Die Riester-Förderung gibt es auch für den Hausbau. Die Riester-Förderung gibt es auch für den Hausbau.

Wohn-Riester

Wer jetzt für den Bau oder Kauf seines Eigenheims die neuen Wohn-Riester-Darlehen nutzt, kann mit staatlichen Zulagen, Steuervorteilen und Zinsersparnis über 50.000 Euro sparen. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe, für die sie erstmals Angebote für Wohn-Riester getestet hat.

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Bewerben mit 50plus ist keine leichte Aufgabe.

Erfahrung

Die geburtenstarken Jahrgänge sind lange vorbei. Zunehmend nehmen Personalabteilungen auch wieder ältere Bewerber in die engere Wahl. Dennoch sind nach wie vor sind Ältere bei der Rekrutierung im Nachteil.

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Textanzeigen, Social Web und Mobile Marketing - das werden die Gewinner in 2009 sein. Textanzeigen, Social Web und Mobile Marketing - das werden die Gewinner in 2009 sein.

Online-Marketing-Studie

Die Finanzkrise zwingt Unternehmen, ihre Werbung zu überdenken. Textanzeigen in Suchmaschinen profitieren davon. Auch das Social Web und das Mobile Marketing werden 2009 Standardbausteine des Online-Marketings sein. Verlierer sind die Coporate Blogs.

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Vor allem in bezug auf die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern gibt es einige Änderungen Vor allem in bezug auf die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern gibt es einige Änderungen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Bereits im Jahre 2005 hat das Europäische Parlament die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verabschiedet, die bis zum Juni 2007 in deutsches Recht umzusetzen war. Der deutsche Gesetzgeber hinkte jedoch stark hinterher und legte lediglich verschiedene Gesetzesentwürfe vor. Inzwischen ist das Gesetz jedoch in Kraft getreten. Für die Praxis ergeben sich daraus einige Änderungen.

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Rahmenlieferverträge: Sie geben Sicherheit, bedeuten aber auch eine Bindung für beide Vertragsparteien Rahmenlieferverträge: Sie geben Sicherheit, bedeuten aber auch eine Bindung für beide Vertragsparteien

Recht im Einkauf

Ein Rahmenliefervertrag zwischen Ihnen und einem Lieferanten kann vieles erleichtern, fällt doch so das ständige Hin und Her bei Bestellungen weg. Auch ist über einen vorab vereinbarten Zeitraum klar, wie viel Ware Sie über diese genau definierte Dauer beziehen werden und was die Ware kostet.

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Gerade bei E-Mails ist effektives Zeitmanagement gefragt.

Schriftliche Kommunikation

Die Möglichkeit, per E-Mail zu kommunizieren, ist eine der größten Errungenschaften der letzten Jahrzehnte. Und einer der modernen Flüche. Das weiß jeder, der nach dem Urlaub Berge von elektronischen Nachrichten sichten muss. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Vorteile des Mediums nutzen: für sich und Ihre Geschäftspartner.

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Vernachlässigen Sie Bestandskunden nicht! Vernachlässigen Sie Bestandskunden nicht!

Neukundenakquise

Viele Unternehmen legen in ihrer Vertriebsstrategie immer noch ihr Hauptaugemerk auf die Gewinnung neuer Kunden. Vergütungsmodelle und Ziele sind hauptsächlich darauf abgestimmt. Bestandskunden werden dabei vernachlässigt. Wenn Sie 4 Prinzipien beachten, gehen Sie sinnvoller und bewusster mit der Akquise um.

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Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht für niedrigverzinsliche Darlehen Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht für niedrigverzinsliche Darlehen

Öffentliche Hilfen ausschöpfen

Die EU-Kommission hat die Bundesregelung "Niedrigverzinsliche Darlehen" genehmigt. Das schafft die Basis für weitere Konjunkturprogramme und ermöglicht es Unternehmen, EU-konform öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.

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So bereiten Sie Ihr Kreditgespräch richtig vor So bereiten Sie Ihr Kreditgespräch richtig vor

Umgang mit Banken

Die Anforderungen der Banken an Kreditnehmer sind seit Basel II enorm gestiegen. Doch wenn Kreditanträge abgelehnt werden, liegt das nicht nur an den Banken. Nach einer aktuellen Umfrage geht jeder zweite Unternehmer schlecht vorbereitet ins Kreditgespräch.Wie Sie ein Kreditgespräch vorbereiten, verrät Ihnen dieser Beitrag.

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Ein gutes Rating kann Ihnen bessere Darlehenszinsen bei der Bank einbringen Ein gutes Rating kann Ihnen bessere Darlehenszinsen bei der Bank einbringen

Banken

Neue Wege und Aktivitäten eröffnen auch neue Perspektiven und Chancen. Und die sind dringend nötig, wenn Sie das Gefühl haben, jetzt durch die Wirtschaftskrise plötzlich in puncto Finanzierung in einer Sackgasse zu stecken. Versuchen Sie doch mal, Ihr Rating bei Ihrer Bank aktiv positiv zu beeinflussen – statt einfach hinzunehmen, wie Sie bewertet werden.

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Eine hohe Adressqualität ist Voraussetzung für erfolgreiche Werbung. Eine hohe Adressqualität ist Voraussetzung für erfolgreiche Werbung. Quelle: U. Herbert, Pixelio

Adressmanagement

Um für Ihre zielgerichtete Werbung einen ausreichenden Nachschub an Interessenten zu sorgen, brauchen Sie immer wieder aktuelle und neue Adressen. Doch diese in guter Qualität zu beschaffen, ist gar nicht so einfach.

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88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt