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Rechtsformwahl

Tipps zur Rechtsformwahl

Wie viel Kapital ist zur Gründung nötig? Wie fallen Entscheidungen? Wer trägt welches Risiko? Ob OHG, KG oder GmbH – mit der Wahl einer Rechtsform beantworten Sie diese Fragen. Dabei gibt es keinen "Königsweg", individuelle Lösungen sind nötig. Wenn Sie die folgenden 5 Fragen für sich beantwortet haben, sind die wichtigsten Faktoren für die Rechtsformwahl bereits entschieden.

Wie viel Startkapital wollen Sie bei der Gründung einsetzen?

Der finanzielle Aufwand einer Gründung fällt, je nach Rechtsform, sehr unterschiedlich aus: Gründen Sie eine Kapitalgesellschaft, müssen Sie ein Mindestkapital aufbringen – bei der GmbH sind es 25.000 Euro, bei einer AG 50.000 Euro. Eine Ausnahme stellt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ("Mini-GmbH"): Bei dieser Einstiegsvariante in die GmbH reicht ein Euro als Startkapital aus. Die Gewinne dürfen jedoch nicht vollständig ausgeschüttet werden, da das Stammkapital einer GmbH "angespart" wird.

Bei einer Personengesellschaft müssen Sie kein Mindestkapital aufbringen, das gilt für das Einzelunternehmen, die GbR, die OHG und die KG sowie die Partnergesellschaft für Freiberufler. Wichtig: Wählen Sie Ihre Rechtsform mit einer langfristigen Perspektive – Umgründungen bringen neue Kosten mit sich.

Wie sieht es bei Ihnen mit der Haftung aus?

Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich wesentlich in der Haftungsfrage. Wenn Sie bereit sind, für Verbindlichkeiten auch mit Ihrem Privatvermögen zu haften, können Sie eine Personengesellschaft gründen. Dabei ist die KG eine spezielle Spielart der Personengesellschaft: Der Komplementär haftet auch mit seinem Privatvermögen, während die Kommanditisten nur in Höhe ihrer Gesellschaftseinlagen haften.

Wollen Sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen, wählen Sie die GmbH oder AG als Unternehmensform. Doch Banken verlangen dann oft persönliche Bürgschaften, wenn Sie einen Kredit brauchen. Ist Ihr Unternehmen eine Personengesellschaft, steigt dagegen aufgrund der persönlichen Haftung Ihre Kreditwürdigkeit.

Um die Rechtsform der Personengesellschaft trotzdem nutzen zu können, eine persönliche Haftung aber zu vermeiden, sind Kombinationen möglich, bei denen eine Kapitalgesellschaft die Rolle des Vollhaftenden übernimmt. Typisch ist die GmbH & Co. KG. Diese "Mischformen" sind jedoch rechtlich komplex und werden nur selten für neue Gründungen verwendet.

Wer soll Chef in Ihrem Unternehmen sein?

Wem Sie in Ihrem Unternehmen die Zügel in die Hand geben, hängt von der Rechtsform ab: In einer GbR liegt die Geschäftsführung in der Hand aller Gesellschafter (Gesamtvertretung). Ähnliches gilt für die OHG: Jeder der Gesellschafter kann im Namen der OHG handeln, sie sind alle für die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen zuständig. Anders sieht es bei der KG aus: Der Komplementär führt die Geschäfte der KG, die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und Vertretung nach außen ausgeschlossen. Ihnen bleibt eine Kontrollfunktion, die mehr oder weniger stark ausgestaltet ist.

Bei den Kapitalgesellschaften steht das investierte Kapital im Vordergrund - nicht das persönliche Engagement der Gesellschafter. Daher können die Gesellschafter bei der GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen, die als leitende Angestellte tätig werden. Ihnen gegenüber hat die Gesellschafterversammlung der GmbH ein Weisungsrecht. Im Fall der AG übernimmt ein Vorstand die Geschäftsführung, seine Arbeit ist aber nicht an Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrats gebunden.

Um genaue Funktionen und Befugnisse einer Geschäftsführung festzulegen, ist der Gesellschaftsvertrag von großer Bedeutung. Viele Rechtsformen erlauben Abweichungen von der Norm. Beispielsweise können Prokuristen bestellt oder Aufgaben geteilt werden.

Wie wollen Sie mit dem Finanzamt umgehen?

Steuerliche Aspekte sind ein komplexes Thema, wenn Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen finden wollen. Kalkulieren Sie mit Ihrem Steuerberater verschiedene Varianten durch, weil Sie eine Lösung brauchen, die auf Ihre Situation genau zugeschnitten ist. So fallen in der Startphase eines Unternehmens häufig Verluste an, die Sie je nach Rechtsform unterschiedlich geltend machen können: Haben Sie ein Einzelunternehmen oder eine GbR gegründet, können Sie Verluste aus der Anfangszeit nachträglich mit Einkünften aus dem letzten Jahr verrechnen, alte Steuern muss das Finanzamt erstatten (Verlustrücktrag).

Bei der GmbH ist das anders geregelt: Verluste aus der Startphase können Sie nicht auf der Stelle mit anderen Einkünften verrechnen. Sie liegen "auf Eis" und können erst beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn Sie mit ihrer GmbH im Folgejahr Gewinn machen.

Ebenfalls zu beachten sind Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Generell gilt: Auf Erträge aus Personengesellschaften ist die Einkommenssteuer fällig, Gewinne aus Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer. Die Gewerbesteuersteuer fällt meist nur für die Kapitalgesellschaften an, da Personengesellschaften einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro haben.

Wie wollen Sie es mit der Buchhaltung halten?

Schreckgespenst Buchhaltung: Der Gesetzgeber verpflichtet eine Reihe von Unternehmen zu einer vollständigen doppelten Buchführung und zwar mit Jahresabschluss sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu gehören alle Kaufleute: Das sind Unternehmer, die ein selbstständiges Handelsgewerbe betreiben; Einzelunternehmen; OHG und KG sowie alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Für Nicht-Kaufleute gilt die Buchhaltungspflicht, wenn der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb über 50.000 Euro liegt oder der jährliche Umsatz über 500.000 Euro steigt. Außerdem sind Personengesellschaften oder Einzelunternehmen zur Buchhaltung verpflichtet, sobald sie sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen.

Freiberufler und Nicht-Kaufleute sind von der Buchhaltungspflicht befreit. Zu den Nicht-Kaufleuten zählen das Kleingewerbe und ein Handelsgewerbe, das einfach strukturierte, überschaubare und transparente Geschäftsbeziehungen aufweist. Auch Land- und Forstwirte gelten nicht als Kaufleute. Gehören Sie zu dieser Gruppe, legen Sie dem Finanzamt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor: Sie ziehen von den gesamten Einnahmen eines Kalenderjahrs alle Ausgaben ab – und ermitteln so Ihren Gewinn.

Besonderer Schutz für Auszubildende

Ausbildung

Im Berufsausbildungsverhältnis sind einige Besonderheiten zu beachten. Dies gilt vor allem für jugendliche Auszubildende. Hier ist in größeren Unternehmen auch der Betriebsrat gefragt. Der sollte mit darüber wachen, dass die geltenden Bestimmungen auch durchgeführt werden.

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Viel Umsatz, wenig Gewinn? Viel Umsatz, wenig Gewinn?

Unternehmensführung

Wenn Ihre Rentabilität nicht stimmt, sollten Sie versuchen, die Kosten zu drücken, die Einnahmen zu erhöhen und so den Gewinn zu steigern. Es gibt einige verblüffend einfache Maßnahmen, die schnell Wirkung zeigen.

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Höflichkeit ist ein schöner Gesprächshintergrund

Interkulturelle Kompetenz

Wir Deutsche gelten im Ausland als gründlich und effizient, fleißig und erfolgreich. Zu unserem Ziel gehen wir gerne auf dem direkten Weg. Unsere internationalen Geschäftspartner dagegen sprechen lieber erstmal bei einer Tasse Tee über ihre Familie oder über das Wetter.

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Körpersprache verstehen und nutzen

Verhandlungen

Eine erfolgreiche Verhandlung, ein erfolgreiches Gespräch oder auch ein Auftritt hängen entscheidend von unserer Körpersprache ab. Strahlen wir Sicherheit oder Unsicherheit aus?

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Wann Sie keine Zuschläge zahlen müssen Wann Sie keine Zuschläge zahlen müssen

Sonn- und Feiertage

Auch sonntags und an Feiertagen müssen in vielen Unternehmen Mitarbeiter zur Arbeit erscheinen. Die Arbeitspflicht an diesen Tagen setzt aber nicht voraus, dass die Mitarbeiter Anspruch auf Zuschläge erlangen.

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So machen Sie mehr aus Ihrem Werbebudget So machen Sie mehr aus Ihrem Werbebudget

Marketing

Ein amerikanischer Geschäftsmann sagte einmal, die Hälfte seiner Werbeausgaben sei verschwendet. Er wisse nur nicht, welche. Mit einer Mediaplanung können Sie aber immerhin dafür sorgen, dass Ihre Werbung so wirkungsvoll wie möglich ist und Sie nicht mehr Geld ausgeben als nötig.

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Ihr großer Auftritt

Selbstdarstellung

Sobald Sie mit einer Präsentation oder einem Vortrag vor einer Gruppe von Leuten stehen, übernehmen Sie eine Führungsrolle. Sie kommen gar nicht darum herum: Ihre Zuhörer verlangen es von Ihnen. Jetzt kommt es darauf an, Persönlichkeit zu zeigen.

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Das Ideal: Wenn beide zufrieden sind Das Ideal: Wenn beide zufrieden sind

Vertragsgestaltung

Das kam recht unerwartet: Das Bundesarbeitsgericht hat das Befristungsrecht für Arbeitsverträge erleichtert. Für Arbeitgeber hat das Vorteile - aber gerade bei befristeten Arbeitsverträgen muss Sorgfalt walten.

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Abschlussprüfung: Was danach mit Ihrem Azubi passiert

Abschlussprüfung

Je nach Zeitpunkt und Ergebnis der Ausbildungsprüfung ergeben sich nicht nur für Ihren Azubi, sondern auch für Sie unterschiedliche Folgen. Wenn Ihr Azubi die Abschlussprüfung bestanden hat, endet das Ausbildungsverhältnis – es sei denn, sie geben ihm noch einige Aufgaben. Daraus kann dann leicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

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BEST PRACTICE

Treffen Sie mit einer Innovation ins Schwarze oder ist sie am Markt vorbei entwickelt? Diese Frage müssen Sie sich gar nicht erst stellen, wenn Sie Ihre Kunden von Anfang an mit ins Boot holen. Hierzu fragten wir Jörg Reimann, Leiter Marketing Innovation bei BMW in München.

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Management-Knigge Zeigen Sie Ihre Knigge-Kompetenz

Umgangsformen

Nicht nur Kleider machen Leute, sondern auch das richtige Auftreten. Schließlich wirken sich gute Umgangsformen entscheidend auf die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Kollegen und Geschäftspartner aus.

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Geld für Werbung gezielt einsetzen Geld für Werbung gezielt einsetzen

Gezielt investiert

Wie wirkungsvoll ist das Marketing? Bringt die Werbung wirklich das, was man sich vorstellt, oder geht manche Aktion an der oder den Zielgruppen vorbei? Diese und andere Fragen stellt sich mancher Kostenverantwortliche in den Unternehmen, jedenfalls dort, wo es keine durchgängige Werbeerfolgskontrolle bzw. ein Marketing- und Werbekostencontrolling gibt.

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Verändern mehr Aufsichtsrätinnen die Unternehmenskultur

Frauen und Karriere

Wenn schon Frauenquote, dann muss auch mal darüber diskutiert werden, wo der Hebel am sinnvollsten anzusetzen ist. Top-down? PolitikerInnen, fidar.de oder auch juristinnenbund.de argumentieren, dass mehr Aufsichtsrätinnen für mehr weibliche Vorstandsmitglieder bzw. auch für mehr Frauen in Führungspositionen sorgen werden. Ist das realistisch? Career-women.org plädiert für Bottom-up. Läßt sich von unten nach oben mehr bewegen?

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Liebesnacht mit Minderjährigem ist kein Kündigungsgrund

Kein Kündigungsgrund

Eine fristlose Kündigung allein wegen der Berichterstattung in den Medien ist nicht gerechtfertigt. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen hervor.

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Offenen Raum für die ganze Gruppe schaffen

Kreativität

Die Open-Space-Methode basiert auf Erkenntnissen, wonach kreative Sitzungen besonders dann effektiv sind, wenn sie nach dem Prinzip der Selbstverantwortung von Gruppenprozessen organisiert werden und in einer offenen und ungezwungenen Atmosphäre ablaufen.

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Guter Stil

Gutes Benehmen - schlechtes Benehmen

Beides ist möglich. Was gutes Benehmen ist, ist von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Ihre Gesprächspartner in Freizeitkleidung erscheinen, mag es eigenartig anmuten. Aber sollte man den Stil und das Benehmen anderer Leute kritisieren? Wäre das gutes Benehmen?

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Sich regen, bringt Segen

Fitness

Es liegt in Ihrer Hand, wie Sie Ihre Muskulatur in Schwung halten und Nacken- und Rückenverspannungen vorbeugen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei für einen kleinen Ausgleich zur Schreibtischtätigkeit zu sorgen.

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Vorsicht Fettnäpfchen Vorsicht Fettnäpfchen

Verkaufs-Knigge

Meist bemerken Sie es sofort, aber der Schaden ist dann nicht mehr zu beheben: Mit Ihrem Verhalten oder einer Äußerung haben Sie Ihren Gesprächspartner unangenehm berührt und damit Ihre Chancen für den Abschluss deutlich vermindert.

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Die inneren Kraftquellen finden

Selbstsicherheit

Motivation – welche Motive verbergen sich hinter Ihrem Ziel? Wenn Sie sich über Ihre Motive Klarheit verschaffen, dann können Sie sich selbst mit attraktiven und erreichbaren Zielen locken. Je bewusster Sie Ihre persönlichen Kraftquellen wahrnehmen, umso mehr Selbstbewusstsein strahlen Sie aus.

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Mitarbeiter gerecht beurteilen

Sichere Führung

In der Praxis hat sich dieser 3er-Schritt bei der Beurteilung von Mitarbeitern bewährt: Beobachten – Beurteilen – Besprechen. Auch sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass die eigenen Vorlieben und Abneigungen bei der Beurteilung anderer eine wichtige Rolle spielen. Machen Sie sich die eigene Voreingenommenheit klar, um zu einem möglichst gerechten Urteil zu gelangen.

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Kundenorientierte Prozesse

Je besser ein Unternehmen über die Anforderungen der Kunden Bescheid weiß, umso besser kann es mit seinen Produkten oder Dienstleistungen reagieren. Doch wie ermittelt man die Kundenanforderungen am besten?

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Stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel Stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel

Clever

Fast alle Ihre Arbeiten sind Projekte. Überlegen Sie, wofür Sie verantwortlich sind und was Sie leisten. Weiß jeder davon? Nein? Dann machen Sie sich und Ihre Projekte bekannt.

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Beachten Sie die steuerlichen Besonderheiten Beachten Sie die steuerlichen Besonderheiten

Steuern

Rund um betriebliche Weihnachtsgeschenke gelten einige steuerliche Besonderheiten. Was Schenker und Beschenkte beachten sollten, damit das Finanzamt nicht die Weihnachtsstimmung trübt.

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Setzen Sie auf Frauen als High Potentials – es lohnt sich

Expertenrat

In kaum einem industralisierten Land gibt es so wenig Frauen in Führungspositionen wie in Deutschland. Dafür gibt es mehrere Gründe: überkommene Rollenmodelle, wenig Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, aber auch falsche Bescheidenheit und schlechtes Selbstmarketing durch die Frauen selbst.

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Arbeitsvertrag GrttyImagesPlus | iStock

Nachforderungen drohen

Vertrag ist Vertrag – aber bitte Schwarz auf Weiß. Mündliche Verträge stecken voller unkalkulierbarer Risiken, besonders wenn es um Arbeitsverträge geht. Begehen Sie also niemals den Kardinalfehler, einen Arbeitsvertrag nur mündlich zu schließen. Sonst könnte es sehr leicht zu Haftungsfällen kommen.

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Trennung ohne Aufsehen: Der Aufhebungsvertrag Trennung ohne Aufsehen: Der Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Manchmal ist die Trennung von einem Mitarbeiter der beste Weg, eine unschöne Situation im Unternehmen zu beenden. Da eine reguläre Kündigung immer mit viel Aufwand und Unruhe im Unternehmen verbunden ist, versuchen viele Unternehmen das Problem mit einem Aufhebungsvertrag zu lösen. Grundsätzlich eine patente Sache – wenn der Arbeitnehmer es sich hinterher nicht anders überlegt. Lesen Sie, was alles möglich ist.

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7 Ideen mit denen Sie Marktnischen entdecken und sich vom Wettbewerb absetzen können 7 Ideen mit denen Sie Marktnischen entdecken und sich vom Wettbewerb absetzen können

Verkaufsstrategie

Wie wäre es, wenn Sie keinen oder nur wenig Wettbewerb hätten? Sie wüssten genau, was Ihre Zielgruppebewegt und böten ein Produkt, das diese wirklich dringend haben will.

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Entwickeln Sie eine Kommunikationskultur in Ihrem Team

Mitarbeiterführung

Teamarbeit funktioniert nur dann, wenn alle Mitglieder über wichtige kommunikative Fähigkeiten verfügen. Sonst gibt es schnell Konflikte oder Missverständnisse, die den Erfolg gefährden.

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Testen Sie neue Wege statt der alten Werbestrategien Testen Sie neue Wege statt der alten Werbestrategien

Werbung abseits des Gewohnten

Guerilla-Marketing bezeichnet alle Aktionen im Rahmen eines Marketing-Plans, deren Umsetzung auf noch nie da gewesene und Aufsehen erregende Art und Weise erfolgt. Dazu werden spektakuläre Methoden zu überraschenden Zeitpunkten eingesetzt, um mit der Werbebotschaft nachhaltig im Gedächtnis der Betrachter zu bleiben.

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Kundenkontaktmanagement

Kunden haben genug von alltäglicher Werbung. Mailings und Prospekte wandern oft ungelesen in den Papierkorb. Doch eine gutgemachte Kundenzeitschrift erreicht Ihre Kunden. Sie weckt Vertrauen, verbessert Ihr Image und bindet gute Kunden. Was Sie beachten müssen, damit Sie diese Ziele erreichen, lesen Sie in diesem Artikel.

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Lohnsteuerprüfer interessieren sich verstärkt für Winterreifen Lohnsteuerprüfer interessieren sich verstärkt für Winterreifen

Praxis der Lohnbuchhaltung

Wenn Sie Ihren leitenden Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen und darüber hinaus Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und das Fahrzeug für den Winter mit Winterreifen ausrüsten wollen, droht Ungemach von Seiten der Finanzbehörden.

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Keine Angst vor Hummer, Geflügel, Muscheln und Artischocken

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Besuchen Sie Tagungen oder Veranstaltungen, die von Ihrer Abteilung organisiert werden? Oder haben Sie sich auch auf der letzten Weihnachtsfeier gefragt, wie esse ich richtig Geflügel, Muscheln oder Artischocken? Damit Sie nie wieder auf dem Parkett der Esskultur ausrutschen, finden Sie in der folgenden Übersicht hilfreiche Tipps.

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BSG: Keine Minijob-Regelung und keine Gleitzone für Azubis BSG: Keine Minijob-Regelung und keine Gleitzone für Azubis

Sozialversicherungspflicht

Auszubildende sind gesetzlich stets sozialversicherungspflichtig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil ausdrücklich bestätigt.

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Ihre Bewerbung auf Englisch: So kommt sie gut an

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Worauf legen Personalverantwortliche in den USA und Großbritannien besonderen Wert legen? Erfahren Sie hier und heute wie eine englische Bewerbung aussehen sollte.

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Mithilfe einer Excel-Datei können Sie den Leasingzinssatz bei einer Leasinglaufzeit von 36 Monaten berechnen. Der Beitrag erläutert ganz genau, was Sie in welche Felder der Datei eintragen. Zur Verdeutlichung dient eine bereits ausgefüllte Beispielsdatei.

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Ehrliche Momente: Abschlussgespräche – Pflichtprogramm für Vorgesezte!

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Olaf Goebbels arbeitete viele Jahre als Kommunikationstrainer und ist jetzt M. A. Referent Personalentwicklung TECTUM Group.

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Wer oft im Ausland tätig ist, muss bei der Versteuerung aufpassen. Wer oft im Ausland tätig ist, muss bei der Versteuerung aufpassen.

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Grundsätzlich ist der Mitarbeiter in dem Land steuerpflichtig, im dem er tätig ist. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Die Versteuerung bei Auslandsentsendungen ist daher kompliziert und bereitet immer wieder Probleme. Dennoch gibt es ein paar Grundregeln, die weiterhelfen.

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Schulgeld an Auslandsschulen doch begünstigt? Schulgeld an Auslandsschulen doch begünstigt?

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Sie können 30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgaben abziehen, wenn Ihre Kinder eine kostenpflichtige Schule besuchen. Auslandsschulen und private Hochschulen sind bisher jedoch oft nicht begünstigt.

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Spontan agieren

Herr Klein lässt seine Vorträge, die er ab und an hält, von seiner Sekretärin schreiben. Diese mag das nicht und hat das schon mehrmals geäußert. Als Herr Klein beim Vortrag eine abschließende Zusammenfassung ankündigt, entdeckt er auf der letzten Seite nur den Satz „Jetzt sind Sie dran!“.

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Präsentieren Sie sich rundum überzeugend Präsentieren Sie sich rundum überzeugend

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Qualität allein reicht heute nicht mehr, um Kunden wirklich zu begeistern. Eine qualitativ hochwertige Arbeit setzen Kunden heute voraus, jedoch wollen sie sich auch eine kompetente Beratung, die sie bis ins Detail überzeugt. Erfahren Sie hier, wie Sie die Außenwirkung Ihres Betriebs steigern.

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Schräg und schrill – Gericht lässt weiten Spielraum Schräg und schrill – Gericht lässt weiten Spielraum

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In den letzten Jahren hat sich das äußere Erscheinungsbild eines Großteils der Bevölkerung erheblich geändert. Während früher überwiegend die Jugend mit ihrer Kleidung experimentierte, sind heute durch alle Alters- und Bevölkerungsschichten mehr oder weniger gelungene modische und kosmetische Veränderungen zu beobachten. Nach den Gerichten können Sie hier nur eingeschränkt eingreifen.

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Mit Sicherheit können Sie spontan mehrere Eigenschaften aufzählen, die US-amerikanische Geschäftspartner von deutschen unterscheiden. Ist Ihnen aber auch bewusst, warum eine gute deutschsprachige Präsentation nicht automatisch auch positiv von Ihren Kollegen jenseits des Atlantiks angenommen wird? Die Gründe liegen in der emotionalen Darbietung.

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Aufgepasst! Neuregelung kann auch ungünstiger sein Aufgepasst! Neuregelung kann auch ungünstiger sein

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Die Betriebsvereinbarung (BV) ist ein geschlossener betriebsverfassungsrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei ohne Zweifel um Ihr wichtigstes Instrument zum Schutz der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer.

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Am Ende des Geldes ist noch so viel Monat übrig? Dann können Sie Ihren Mitarbeitern entweder einen Vorschuss oder besser eine Abschlagszahlung gewähren. Am Ende des Geldes ist noch so viel Monat übrig? Dann können Sie Ihren Mitarbeitern entweder einen Vorschuss oder besser eine Abschlagszahlung gewähren.

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Jedem kann es einmal passieren, dass er in kurzfristige Geldnot kommt. Bittet Sie ein Mitarbeiter um einen Vorschuss, sollten Sie aber einige Punkte beachten. Sonst laufen Sie Gefahr, am Ende das Nachsehen zu haben.

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Rezept zum BBQ-Outing mit US-Amerikanern: „Smore“

Background Knowledge

Die Grillsaison steht in den Startlöchern, da wird es möglicherweise ein Grillevent mit Gästen aus den USA geben. Wecken Sie Kindheitserinnerungen – und zeigen Sie witzig-alltägliches Hintergrundwissen mit diesem Rezept.

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Gezielte Pressearbeit erreicht den Kunden Gezielte Pressearbeit erreicht den Kunden

Kunden im Blick

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen setzen auf Werbung, um ihre Kunden zu erreichen. Dabei lassen sie außer Acht, dass Werbung teuer ist und von vielen mittlerweile ignoriert wird. Gezielte Pressearbeit dagegen kann viel bewirken.

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So wird Ihre Vertriebstagung ein Erfolg (www.thinkstockphotos.de) So wird Ihre Vertriebstagung ein Erfolg (www.thinkstockphotos.de)

Organisation

Worauf Sie achten sollten, damit Ihre Vertriebstagung reibungslos klappt und die Veranstaltung ein Motivationserfolg wird, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Wie lange besteht die Einspruchsfrist? (www.thinkstockphotos.de) Wie lange besteht die Einspruchsfrist? (www.thinkstockphotos.de)

Steuerbescheid

Bislang fehlt auf Steuerbescheiden der Hinweis, dass ein Einspruch auch per E-Mail erfolgen kann. Nach einer aktuellen Rechtsansicht verlängert sich dadurch die Einspruchsfrist auf ein Jahr. Was Steuerzahler jetzt tun sollten.

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Vorsicht bei Formular-Arbeitsverträgen Vorsicht bei Formular-Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge

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88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt