Vor- und Nachteile einer Corporation

Vorteile

Beschränkte Haftung
Einer der wichtigsten Vorteile einer Corporation ist sicherlich, dass - wie auch bei der deutschen GmbH - im Insolvenzfalle nur die Corporation und nicht die Aktionäre mit ihrem Vermögen haftet. Zu beachten ist aber die Möglichkeit der Durchgriffshaftung (piercing the corporate veil), denn Aktionäre mit Gläubigerbenachteiligungsabsicht haften genauso wie Direktoren, wenn diese wussten oder hätten wissen müssen, dass bei vernünftiger Betrachtung keine Aussichten bestanden, die Insolvenz zu vermeiden.

Schnelle Gründung
Ein weiterer Vorteil ist die schnelle und unbürokratische Gründung einer Corporation. Die Gründung einer Corporation ist schon innerhalb von 72 Stunden, in Eilfällen auch innerhalb von 24 Stunden, möglich.

Da kein Mindestkapital zur Gründung notwendig ist, kann die Corporation auch schon mit einer minimalen Finanzeinlage oder einer Sacheinlage gegründet werden. Außerdem ist für die Gründung nur eine Person notwendig, die mehrere Positionen in sich vereinigen kann. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass ein Director US-Staatsbürger sein muss, und Zusammenkünfte der Direktoren können sowohl in den USA als auch im Ausland stattfinden.

Neustart
Für Unternehmer, die unverschuldet mit einem früheren Unternehmen schon mal Schiffbruch erlitten haben, bietet die Corporation eine gute Möglichkeit, einen unternehmerischen Neustart zu beginnen. Aber auch Existenzgründer profitieren von dem unternehmerfreundlichen US-amerikanischen Gesellschaftsrecht.

Nachteile

Bericht und Jahresgebühr
Nachteilig ist sicherlich, dass man jährlich einen Jahresbericht (Annual Report) beim Secretary of State abgeben und eine Jahresgebühr (Annual Fee) zahlen muss. Bei einer Gründung in Florida sind diese Gebühren jedoch gering (derzeit 150 US-Dollar) und für diese Arbeiten kann man sich hierauf spezialisierter Dienstleister bedienen.

Recht
Ein weiterer Nachteil ist der Umstand, dass es sich bei der Corporation um ein Unternehmen, welches nach US-amerikanischen Recht gegründet wurde, handelt. Somit gilt für das Gesellschaftsrecht nicht das deutsche, sondern das amerikanische Recht. Ist die Corporation in Deutschland tätig, so gilt hierfür in erster Linie das deutsche Recht.

Steuerrechtlich sind das deutsche und grundsätzlich auch das amerikanische Recht zu beachten. So werden hier auch Fragen des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens tangiert. Sofern die unternehmerische Tätigkeit aber ausschließlich oder überwiegend in Deutschland stattfindet, fallen die US-amerikanischen Bestimmungen nur sekundär ins Gewicht.

Gründungsagentur
Bei der Gründung einer Cooperation ist man in der Regel auf die Hilfe einer Gründungsagentur angewiesen. Hierdurch entstehen zum einen zusätzliche Kosten, zum anderen muss bei der Auswahl der Agentur sorgsam vorgegangen werden, damit man eine seriöse und zuverlässige Agentur findet, die den Gründer professionell durch den Gründungsprozess begleitet.

Schlagworte zu diesem Artikel

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt