Musterbewerbungen mit Musterlebensläufen gibt es reichlich.
Verbreitet ist auch die Frage unter Kollegen: „Kannst Du mir mal Deinen letzten Lebenslauf als Vorlage schicken?“. Als Anregung und Erinnerungshilfe kann das durchaus sinnvoll sein.
Es sollte aber nicht bei einem Lebenslauf von Max Mustermann bleiben, und eine Führungskraft in der Versicherungsbranche sollte nicht unbedingt die Formulierungen eines Landschaftsgärtners übernehmen.
Gestalten Sie den Lebenslauf individuell
Wie das Anschreiben, so repräsentiert auch der Lebenslauf Ihr Profil und Ihre Persönlichkeit.
Vergessen Sie also die Standardfloskeln, die Sie nach Ihrer Ausbildung vor 23 Jahren erstellt und gelegentlich aktualisiert haben.
Wenn Sie sich auch hier beweisen wollen, sollten Sie Ihren Lebenslauf dem ausschreibenden Unternehmen und dem angebotenen Job anpassen.
Was in den Lebenslauf gehört
Zunächst aber sind auch bei diesem Teil der Bewerbung einige formelle Standards zu wahren. Sauberkeit, schönes Papier und eine ansprechende Darstellung sind selbstverständlich.
Wichtig ist auch die Übersichtlichkeit. Ihr Werdegang und Ihre fachlichen Schwerpunkte müssen auf einen Blick erkennbar sein. Dabei enthält ein lückenloser Lebenslauf nicht nur Jahreszahlen („2002: Tätigkeit als Marketingleiter“), sondern auch die zugehörigen Monate (etwa in der Form „11/2006 bis 12/2008: Tätigkeit als Marketingleiter“).
Beim chronologischen Lebenslauf war es lange Zeit üblich, den Werdegang von der Vergangenheit bis zur Gegenwart aufzuführen. Mittlerweile ist es aber auch gang und gäbe, mit dem aktuellen Job zu beginnen und die Stationen des Berufslebens im Lebenslauf rückwärts anzugeben.
Viele Unternehmen befürworten das sogar, weil der Übergang zwischen der aktuellen und der zukünftigen Stelle besonders interessant ist.
Wahren Sie die Übersichtlichkeit
Was die Gliederung des Lebenslaufs betrifft, empfehlen viele Personalchefs, beim bewährten Schema zu bleiben:
- Persönliche Daten
- Schulische Ausbildung
- Beruflicher Werdegang
- Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
Wenn Ihr Lebenslauf länger ausfällt, weil Sie bereits über mehr Berufserfahrung verfügen oder/und sich nebenberuflich besonders engagieren, sollten Sie die einzelnen Bereiche nochmals in Unterpunkte gliedern.
So können Sie positive Aspekte wie „Praxiserfahrung“, „Praktika“ oder „Ehrenamtliche Tätigkeiten“ besonders hervorheben.
Das sollten Sie im Lebenslauf noch ergänzen
Aber auch dabei muss oder sollte es nicht bleiben, wenn Sie noch mehr zu bieten haben.
So sehen es viele Unternehmen heute gerne, wenn zum Beispiel weitere Aspekte wie „Auslandserfahrung“ gesondert aufgeführt sind. Hier können Sie Pluspunkte sammeln, wenn der begehrte Job mit Geschäftsreisen in andere Länder verbunden ist.
Unter „Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten“ sollten Sie alles erwähnen, was von Vorteil im neuen Job sein könnte, zum Beispiel Fremdsprachen oder EDV-Kenntnisse.
Präsentieren Sie in der Bewerbung Ihre besten Seiten
Grundsätzlich können Sie auch besondere Interessen anführen, die einen Bezug zur angebotenen Stelle haben oder für Ihre Person sprechen.
So könnte es einem Personalchef gefallen, dass Sie schon Fußballmannschaften trainiert haben, zeugt doch auch das von Teamfähigkeit, Führungsqualitäten und Erfahrung im Ausbilden. Heben Sie solche Aspekte im Lebenslauf am besten gezielt hervor, etwa indem Sie die ausbildende Tätigkeit besonders erwähnen.
Nur sollte bei alledem nicht der Eindruck entstehen, dass Ihnen alles andere wichtiger ist als der Job.
Was tun mit Arbeitslosigkeit im Lebenslauf?
Viele Menschen haben schon Phasen der Arbeitslosigkeit erlebt. Dennoch machen sich Lücken im Lebenslauf nicht gut. Es ist aber legitim, diese Zeiträume umzuschreiben, sofern Sie bei der Wahrheit bleiben.
Formulierungen wie „Berufliche Neuorientierung“ oder auch „Arbeitssuche“ bestätigen, dass Sie trotz der Situation aktiv waren und sie zu nutzen wussten. Idealerweise ergänzen Sie dabei noch konkrete Aktivitäten wie „Besuch der Fachmesse xy“ oder „Teilnahme an Seminar für Kommunikation“.
Das Foto: eine freiwillige Sache
Was viele nicht wissen: Seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in 2006 dürfen Unternehmen kein Bewerbungsfoto mehr verlangen.
In der Praxis hat sich kaum etwas geändert. Die meisten Personalchefs begrüßen es, wenn sie sich gleich ein konkretes Bild vom Bewerber machen können. Das gilt vor allem für Branchen, in denen Äußerlichkeiten eine besondere Rolle spielen, zum Beispiel bei kundenorientierten Arbeitsplätzen.
Wenn Sie sich für ein Foto entscheiden, sollten Sie aber auch hier weder Zeit noch Kosten scheuen: Ein professionelles Portrait aus dem Fotostudio macht in einer Bewerbung immer noch mehr her als die blasse Version aus dem Automaten.
Christine Lendt, www.recherche-text.de
Christine Lendt ist freie Journalistin.