Meister-Bafög. Der Weg in die Weiterbildung – und vielleicht in den eigenen Chefsessel!?
In einigen Berufen gilt nach wie vor die Meisterpflicht, was bedeutet: Wer sich in eben diesen Berufen selbstständig machen möchte und auch Azubis ausbilden will, braucht den Meistertitel. Umstritten ist das Thema aktuell mehr denn je, denn nachdem einige Berufsgruppen von der Meisterpflicht entbunden wurden – was bewirken sollte, dass die Berufe wieder attraktiver werden – besteht jetzt das Problem, dass das wichtige Qualitätssigel in Form des Meisterbriefs fehlt und für Verunsicherung bei den Endverbrauchern führt. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Meisterpflicht hält dieser Beitrag vom Wirtschaftsdienst bereit, nun soll es aber um die Finanzierung des Meisterbriefs gehen.
Das sogenannte Meister-Bafög ist eine Form des Aufstiegsbafögs, das sich neben die Bafög-Optionen für Studenten und Schüler reiht. Achtung: Wer auf der Suche nach einer Ausbildungsförderung ist, muss sich um eine Berufsausbildungsbeihilfe bemühen. Wer hingegen bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, der findet eine Möglichkeit der finanziellen Förderung im sogenannten Aufstiegsbafög. In der Praxis ist häufig vom sogenannten Meisterbafög die Rede. Beide Bezeichnungen sind einheitlich geregelt im dazugehörigen Gesetz, dem Aufstiegsfortbildungsgesetz. Das Meisterbafög refinanziert die Gebühren für den Lehrgang, die Prüfungen sowie für die Erstellung der praktischen Arbeit. Auch gibt es einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, denn eine Weiterbildung kostet Zeit und das wiederum könnte bedeuten, dass der Weiterbildungswillige beruflich kürzer treten muss – und damit auch sein Einkommen schmälert.
Weiterbildung via Fernlehrgang!? Diese Fördermöglichkeiten gibt es
Wer heute sein eigenes Unternehmen gründen möchte, muss das nicht immer auf dem klassischen Weg tun – vor allem dann nicht, wenn der Beruf so modern ist, dass es dafür kaum Richtlinien oder geschützte Berufsbezeichnungen gibt. Deutlich wird das vor allem bei Lifestyle-Berufen wie etwa dem Fitnesstrainer, dem Ernährungscoach oder dem Personal Coach. Eine einheitliche Regelung, wie die Ausbildung zu diesen Berufen erfolgen muss, gibt es nicht. Das bahnt Fernlehrgangsanbietern den Weg.
Vor diesem Hintergrund erfreuen sich Weiterbildungsmaßnahmen via Fernlehrgang immer größerer Beliebtheit. Sie tragen dem Anspruch an eine flexible Form der Weiterbildung Rechnung, die sich zeitlich gut mit dem Alltag in Beruf und Familie arrangieren lässt. Inhaltlich rüsten sie über Theorie- und Praxiseinheiten sowie über multimediale Wissensvermittlung für das, was nötig ist, um nach der Weiterbildung in die Selbstständigkeit zu starten. Vor allem Berater-Berufe sind für diesen Weg geradezu prädestiniert. Über mögliche Optionen, um eine Weiterbildung via Fernlehrgang refinanzieren zu können, informieren die jeweiligen Lehrgangsanbieter im Detail. Grundsätzlich stehen folgende Optionen zur Verfügung.
- Begabtenförderung. Wer seine Ausbildung mit Bravur gemeistert hat und noch jünger ist als 25 Jahre, der könnte sich auf eine Begabtenförderung bewerben, die der Bund offeriert. Die Erstausbildung muss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt sein, die Weiterbildung könnte dann auch via Fernlehrgang absolviert werden.
- Berufsförderungsdienst. Der sogenannte BFD, die Kurzform für Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, unterstützt eine spezielle Zielgruppe: Soldaten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
- Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein kann nur für ganz spezielle Kurse verwendet werden. Sie müssen die AZWV-Kennung tragen. Dann kann der Bildungsgutschein, der vornehmlich an Arbeitslose und an jene, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ausgegeben wird, gezückt werden. (Hier erfahren Sie mehr: Bildungsgutschein Weiterbildung)
- Bildungsprämie. Geringerverdiener, also jene, die ein jährliches Gehalt unter 20.000 Euro haben, können mithilfe der Bildungsprämie eine Weiterbildung refinanzieren – und damit vermutlich auch langfristig ihre Einkommenssituation verbessern. Eine Spezialform der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen, das regelt, dass das via Arbeitnehmersparzulage angesparte Guthaben zur Finanzierung einer Weiterbildung dienen darf.
- Förderprogramme. Es gibt diverse Förderprogramme für Weiterbildung Kosten, die von den Bundesländern oder sogar von den Fernlehrgangsanbietern direkt zur Verfügung gestellt werden, um eine Weiterbildung finanzierbar zu machen. Gängige Praxis sind Bildungschecks, die bei Bildungsinstituten direkt eingelöst werden können.
Tipp: Auch Arbeitgeber offerieren hier und da Fördermaßnahmen, die der beruflichen Qualifikation dienen können, allerdings häufig den Nachteil bergen, dass sich die Absolventen dann dem Arbeitgeber für einen vereinbarten Zeitraum verpflichten müssen. Ist der Zeitraum überschaubar, kann dieser durchaus dazu dienen, die neu erworbenen Kenntnisse in Ruhe zu testen.
(Weitere Informationen finden Sie hier: Förderprogramme der Bundesländer) - Fernlehrgänge. Aufstiegsbafög kann auch für Fernlehrgänge beantragt werden. Wer sich nach erfolgreichem Abschluss selbstständig macht, kann mit einem Nachlass bei der Rückzahlung rechnen.
Tipp: Wer sich nach einer Weiterbildung auf den Weg in die Selbstständigkeit machen möchte, findet hier Ratschläge zur Fördermittelbeantragung.