Informatives für Arbeitgeber: Ergonomisches Sitzen im Büro
Die Zahl der Bürobeschäftigten in Deutschland steigt. Wie eine Regionalanalyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. aufzeigt, arbeiteten Ende 2018 etwa 14,8 Millionen Menschen in Büros – der Großteil davon sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Gegenüber 2012 eine Steigerung von knapp 25 Prozent. Mit dieser Entwicklung geht einher, dass immer mehr Arbeitnehmer ihre Arbeit sitzend erledigen und einem nicht zu unterschätzenden Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Denn: Langes Sitzen erhöht nicht nur das Risiko für Rückenprobleme, sondern auch für Herz- sowie Stoffwechsel-Erkrankungen. Arbeitgeber, die ihren Pflichten zum Gesundheitsschutz nachkommen und Ausfallzeiten wegen berufsbedingter Krankheiten minimieren möchten, finden nachfolgend Informationen für ergonomisches Sitzen.
Pflichten für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit keine körperlichen Schäden erleiden. Das gilt für gefährliche Berufe wie Fassadenreiniger, Gerüstbauer oder Dachdecker gleichermaßen wie für Büroangestellte. Denn obwohl der Schreibtisch als Arbeitsplatz auf den ersten Blick völlig unbedenklich wirkt, drohen bei ständigem Sitzen erschreckende Folgen. Aufgrund der Unterforderung des Herz-Kreislauf-Systems und des Stoffwechsels kann sich die Lebenserwartung verkürzen. Nicht zu vergessen die Belastung der Bandscheiben und Muskulatur. Orientierung für entsprechende Arbeitgeberpflichten zur Einrichtung der Arbeitsplätze im Büro finden sich unterem in:
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitgeber müssen bei der Büroeinrichtung stets die aktuellen Standards einhalten. Bei Missachtung der Pflichten können Bußgelder verhängt werden. Ergonomie am Schreibtisch ist also ein gutes Recht des Personals.
Einen ergonomischen Arbeitsplatz einrichten
Für Ergonomie am Arbeitsplatz braucht es zunächst einen hochwertigen Bürostuhl. Das Möbelstück zählt zu den wichtigsten Faktoren – schließlich hat der Körper damit viele Stunden täglich direkten Kontakt. Entscheidend ist unter anderem eine flexible Rückenlehne und eine höhenverstellbare Sitzfläche, weil sich Schreibtisch und Sitzplatz nur mit dieser Flexibilität ergonomisch aufeinander einstellen lassen. Auch integrierte Lordosestützen sind vorteilhaft, um die Lendenwirbel zu entlasten. Außerdem zählen Sitzneigungsverstellung und Schiebesitze zu den modernen ergonomischen Standards. Ein Muss für ergonomisches Arbeiten am Bildschirm ist außerdem ein Schreibtisch mit ausreichend tiefer Tischplatte. Ist der Tisch zu schmal, kann der empfohlene Sehabstand zur Bildschirmoberfläche von mindestens 50 bis 60 Zentimeter nicht eingehalten werden. Darüber hinaus sollte die Schreibtischoberfläche blendfrei sein, um die Augen zu schonen. Empfehlenswert ist die Investition in höhenverstellbare Schreibtische, die neben der sitzenden die stehende Bildschirmarbeit fördern. Damit kann ein regelmäßiger Wechsel erfolgen und der Rücken deutlich entlastet werden. Beim Sitzen muss der Mix aus Stuhl und Tisch genügend Beinfreiheit erlauben, damit ergonomisches Sitzen möglich ist.
Fußablagen als Ergänzung Lässt sich der ideale Winkel der Beine nicht gewährleisten, weil der Schreibtisch nicht in der Höhe variierbar ist, sind rutschfeste und ergonomische Fußstützen eine sinnvolle Anschaffung. Darauf werden die Füße erhöht abgestellt und sichergestellt, dass keine Gefäße abgedrückt und stattdessen die Durchblutung gefördert werden. Wichtig ist jedoch auch bei diesem Zubehör, dass Einstellungen möglich sind. Am besten sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich des Winkels.
Gut zu wissen: Grobe Richtlinien sind dennoch verbindlich
Weil der Bereich Ergonomie eine dynamische Wissenschaft darstellt, dessen Standards sich ständig ändern können, gibt es bislang keine konkreten Gesetze dazu, welche die Details eines ergonomischen Schreibtisch-Arbeitsplatzes klären. Arbeitsgeber können sich deshalb lediglich an den gesetzlichen Richtlinien orientieren, die ein Minimum an Ergonomie vorschreiben.
Allerdings sollten Arbeitgeber die damit verbundenen Pflichten keinesfalls vernachlässigen oder die Verbindlichkeit unterschätzen, da die Einhaltung gerichtlich geprüft und gefordert werden kann. „Wird die ergonomische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes schuldhaft vernachlässigt, kann dies auch zu einem Erlass eines Bußgeldbescheides gegen den verantwortlichen Arbeitgeber führen“, warnt eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
Mehr Zufriedenheit und Motivation erzielen
Arbeitgeber, die nicht nur das Minimum an Ergonomie bieten, sondern die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden aktiv fördern, können deren Zufriedenheit und Motivation steigern. Ratsam sind ergänzend zu ergonomischen Arbeitsplätzen alternative Sitzmöglichkeiten wie beispielsweise Sessel, um die Füße zwischendurch hochzulegen. Der Wechsel der Sitzplätze und aktive Pausen an der frischen Luft tragen gleichzeitig dazu bei, dass sich das Personal mehr bewegt und letztlich produktiver arbeitet.
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