Vor Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung verlangen die Gerichte grundsätzlich, dass der Mitarbeiter mindestens einmal wegen eines gleichartigen Verhaltens erfolglos abgemahnt wurde.
Eine Abmahnung ist nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder Störungen im Vertrauensbereich entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, dass der Arbeitgeber sein Fehlverhalten nicht billigt.
Mindestinhalt beachten
Die Abmahnung ist zwar grundsätzlich formfrei, muss aber zu ihrer Wirksamkeit zwingend drei Elemente enthalten.
1. Dokumentationsfunktion
Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten genau festhalten. Unpräzise, schlagwortartige Formulierungen (z. B. „Sie arbeiten fehlerhaft“) reichen nicht aus. Beschreiben Sie das Fehlverhalten daher unter Zeit- und Datumsangabe so genau wie möglich.
Beispiel für eine Abmahnung wegen Schlechtleistung
Sehr geehrte/-r Frau/Herr,
am … (Datum) waren Sie in der Spätschicht an der Spritzgussmaschine XY als Maschinenbediener eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt lief der Artikel Nr. 00. Bei der Warenausgangskontrolle wurde festgestellt, dass 65 % aller auf der Maschine gefertigten Teile schwarze Schlieren hatten und somit mangelhaft waren. Sie sind gemäß Arbeitsanweisung vom … (Datum) verpflichtet, stündlich stichprobenartige Kontrollen der von Ihnen gefertigten Teile zu machen und bei Mängeln unverzüglich den Mangel zu beheben und die mangelhaften Teile zu separieren. Dies haben Sie unterlassen und somit gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Hierdurch ist eine erhebliche Ausschussmenge entstanden. Wir fordern Sie auf, künftig alle Arbeitsanweisungen sorgfältig zu befolgen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einem erneuten gleichartigen Fehlverhalten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, rechnen müssen.
Unterschrift
2. Hinweisfunktion
Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass das beanstandete Verhalten von Ihnen als Vertragsverstoß angesehen wird und Sie künftig Vertragstreue von ihm erwarten.
3. Warn- und Androhungsfunktion
Durch die Abmahnung soll der Arbeitnehmer gewarnt werden, dass im Wiederholungsfalle die Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht.
Kleiner Tipp am Rande
Sie müssen zwar bei der Erteilung einer Abmahnung keine Fristen einhalten. Sie sollten aber bedenken, dass Sie bei einem erneuten Verstoß, den Sie eigentlich zur Kündigung heranziehen könnten, nur kündigen können, wenn der Arbeitnehmer zuvor abgemahnt wurde. Haben Sie dies verbummelt, ist Ihre Chance vertan. Im Übrigen gehen die Gerichte davon aus, dass bei zu großem Zeitabstand das Recht zur Abmahnung verwirkt sein kann.
Beispiel für eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Betriebsordnung
Sehr geehrte/-r Frau/Herr,
Sie wurden von Ihrem Vorgesetzen, Herrn XY, am … (Datum) gegen … (Uhrzeit) beobachtet, wie Sie im Waschraum geraucht haben. Damit haben Sie gegen die geltende Betriebsordnung vom … (Datum) verstoßen, wonach das Rauchen im gesamten Betrieb mit Ausnahme der auf dem Gelände eingerichteten Raucherabteile verboten ist. Wir fordern Sie auf, die Betriebsordnung künftig unbedingt einzuhalten, da Sie ansonsten mit weiteren arbeitsrechtlichen Schritten rechnen müssen, die bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können.
Unterschrift
Keine Mindestanzahl
Es gibt keine Regeln, wie viele Abmahnungen vor Ausspruch einer Kündigung erteilt werden müssen. Dies hängt von der Schwere der Verfehlung ab. Bei schweren Vertragsverletzungen kann eine Abmahnung ausreichend sein, bei leichteren sind mehrere Abmahnungen erforderlich.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie bereits mehrfach abgemahnt haben, sollten Sie bei einer letzten Abmahnung deutlich machen, dass Sie nun als nächsten Schritt kündigen werden.
Beispiel für die letzte Abmahnung wegen Übelkeit
Sehr geehrte/-r Frau/Herr,
Sie sind am … (Datum) erst um 7:27 Uhr zur Arbeit erschienen, obwohl Ihre Arbeitszeit um 7:00 Uhr beginnt. Diese Unpünktlichkeit stellt einen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen dar. Im letzten Jahr sind Sie bereits mehrfach zu spät zur Arbeit erschienen, weshalb Sie schon sechs Abmahnungen erhalten haben. Jetzt ist unsere Geduld endgültig zu Ende. Wenn Sie noch einmal unpünktlich zur Arbeit erscheinen, werden wir nicht mehr nur mit einer Abmahnung reagieren, sondern das Arbeitsverhältnis kündigen. Seien Sie also künftig pünktlich, da Sie ansonsten Ihren Arbeitsplatz verlieren.
Unterschrift
Ernst Schneider, Redaktionsbüro Ernst Schneider