Bestimmungen zur Etikettierung von alkoholischen Getränken
In der Regel erfahren Verbraucher bei verpackten Lebensmitteln wenig über die enthaltenen Zutaten. Dies gilt insbesondere bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent. Bei diesen entfällt die Angabepflicht der Nährwerte und auch die Zutatenliste muss nicht auf dem Flaschenetikett abgedruckt sein. Nach dem Willen der EU-Kommission soll sich diese Tatsache jedoch künftig ändern. Bis März 2018 soll die Branche einen Vorschlag zur Autoregulierung machen. Sollte dies nicht funktionieren, wird eine neue verbindliche Regelung zur Kennzeichnung alkoholischer Getränke getroffen.
Flaschenetikett als Informationsträger
Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol haben in der Europäischen Union lange Zeit einen gewissen Sonderstatus genossen und waren von der Pflicht zur Angabe einer Nährwert- und Zutatenliste ausgenommen. Obwohl diese Ausnahme nicht nachvollziehbar ist, blieb sie viele Jahre lang unverändert bestehen. Erst kürzlich wurde von der EU-Kommission ein Bericht vorgelegt, dass keine objektiven Argumente existieren, die ein Ausnahmeregelung hinsichtlich der Nährwert- und Zutaten-Deklaration untermauern würden.
Nach dem Willen des aktuellen EU-Kommissars für Gesundheit und Lebensmittesicherheit, Vytenis Andriukaitis, soll sich dies künftig ändern. EU-Bürger haben das Recht zu wissen, welche Inhaltsstoffe sie mit dem Konsum von alkoholischen Getränken zu sich nehmen. Deshalb wurden nun Getränkehersteller von der EU-Kommission aufgefordert, binnen eines Jahres einen verbindlichen Rahmen für eine Selbstregulierung auszuarbeiten und vorzulegen. Das angestrebte Ziel der EU-Kommission ist, dass eine beidseitig akzeptable Lösung für die derzeitige Flaschenetikett-Problematik bei alkoholischen Getränken gefunden wird.
Deutscher Brauer-Bund zeigt sich wenig überrascht
Der Deutsche Brauer-Bund zeigt sich von der Mitteilung der EU-Kommission wenig überrascht. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass in Deutschland im Gegensatz zum Großteil der EU-Staaten bereits seit 500 Jahren das Reinheitsgebot gilt, sodass sämtliche Zutaten für Bier schon seit Jahren auf dem Flaschenetikett angegeben werden. In diesem Zusammenhang herrscht bei den anderen EU-Staaten ein enormer Nachholbedarf. Auch bei der Angabe des Alkoholgehalts auf Bieretiketten gehört Deutschland zu den Staaten, bei denen eine absolute Transparenz herrscht. Die deutschen Brauer hatten diesbezüglich 2014 eine freiwillige Selbstverpflichtung erlassen, die mittlerweile Bundesweit umgesetzt wird. Der Bund der Deutschen Brauer freut sich insbesondere darüber, dass künftig auch die Nährwerte und der damit verbundene Kaloriengehalt auf dem Flaschenetikett dargestellt werden soll. Denn durch mehr Transparenz kann man endlich dem weit verbreiteten Vorurteil, nach dem Bier als eine "Kalorienbombe" angesehen wird, endlich aufräumen.
Das derzeitige Spirituosenrecht
Das derzeitige Spirituosenrecht wurde Mitte der 2000er Jahre ausgearbeitet und trat am 20. Mai 2008 in Kraft. Mit dem Erlass der neuen Vorschriften wurden zu jener Zeit zahlreiche neue Bestimmungen zur Etikettierung von alkoholischen Getränken eingeführt, die auch heute noch gelten. Demzufolge muss ein Flaschenetikett eines alkoholischen Getränks, welches zu der Kategorie der Spirituosen gehört, mit folgenden Pflichtangaben gekennzeichnet sein:
- Verkehrsbezeichnung: Falls eine Spirituose einer bestimmten Kategorie entspricht, dann muss sie mit der rechtlich bindenden Bezeichnung auf dem Etikett gekennzeichnet werden. Neben einer Fantasie-Bezeichnung muss das Produkt daher klar definiert werden (z.B. Eggnog als Likör mit Eizusatz)
- Alkoholgehalt: Der vorhandene Alkoholgehalt muss in Volumenprozent (%vol) mit maximal einer Dezimalstelle angegeben sein. Angaben wie "zirka" oder "25 - 30 %vol." sind keinesfalls gestattet.
- Name und Adresse des Produzenten: Durch diese Angaben soll eine unzweideutige postalische Zustellung ermöglicht werden.
- Füllmenge: Die Nennfüllmenge muss entweder in ml, cl, oder L angegeben werden.
- Anbringung des Flaschenetiketts: Alle Kennzeichnungselemente müssen mit einem mit der Flasche verbundenem Etikett angebracht werden.
- Sichtbarkeit: Die Kennzeichnungselemente Verkehrsbezeichnung, Name und Adresse sowie der Alkoholgehalt müssen deutlich lesbar an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Etikett angebracht werden.
Mit neuen Bestimmungen zu mehr Transparenz
Die Bemühungen der EU-Kommission mit der neuen Bestimmung zur Etikettierung von alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol mehr Transparenz zu schaffen, sind durchaus sinnvoll. Weitere Informationen zur Etikettierungspflicht von alkoholischen Getränken können Sie beispielsweise bei E-TIKETT, einem Etiketten-Online-Shop für Unternehmer, erfragen.