Darum gehören sie auch zu den "100 besten Arbeitgebern Deutschlands" im Jahr 2016. Ermittelt wurden diese kürzlich zum 8. Mal unter dem Label "Great Place to Work" vom Personalportal Glassdoor. Über 600 Unternehmen hatten sich beworben, und die hohe Teilnahme spiegelt eine Erkenntnis wieder, die bei Chefs und Personalern immer mehr um sich greift: Wer heute nicht aktiv für gute Stimmung sorgt, kann morgen schon ohne wichtige Fachkräfte oder geeignete Bewerber dastehen. Wie sodexo-benefits.de schreibt sorgen Incentivierungsprogramme, Mitarbeitergeschenke und Co nicht nur für Zufriedenheit bei den Mitarbeitern, sie bringen auch dem Unternehmen so manche Vorteile.
Talente finden, Talente binden – Mitarbeitergeschenke helfen weiter
Die Erfahrung aus den Siegerbetrieben zeigt, dass es auf die Mischung ankommt. Im Alltag gehören ein freundlicher Umgangston, Wertschätzung des Einzelnen und ehrliches Lob ebenso dazu wie eine flexible Arbeitsorganisation, die Freiheiten mit Eigenverantwortung verbindet, z. B. durch Zeitkonten und Home-Office-Regelungen. Doch ab und zu sollte es auch etwas "Greifbares" sein, eine materielle Anerkennung, ein Dankeschön mit Schleife, eine kleine Überraschung.
Hier zögern viele Arbeitgeber – nicht, weil sie den Gedanken ablehnen, sondern weil immer noch viel Unsicherheit herrscht, was als Lohn versteuert werden muss und was nicht. Dabei ist der Gesetzgeber den Interessen der Unternehmen in den letzten Jahren mehrfach entgegengekommen:
- Sachgeschenke aus einem persönlichen Anlass wie Geburtstag, Heirat, Geburt eines Kindes oder Jubiläum der Firmenzugehörigkeit sind jetzt bis 60 Euro steuerfrei (früher: 40 Euro). Klassiker sind typische Mitarbeitergeschenke wie Bücher oder CDs. Als Sachgeschenk gelten seit einigen Jahren aber auch Einkaufsgutscheine, die ganz nach Wunsch eingelöst werden können.
- Liegt kein persönlicher Anlass vor, kann der Arbeitgeber dennoch eine Sachzuwendung im Wert von bis zu 44 Euro steuerfrei als Dankeschön oder Prämie einsetzen. Dabei darf allerdings die Summe aller Zuwendungen diese 44 Euro pro Monat und Arbeitnehmer nicht überschreiten; sonst muss der gesamte Betrag versteuert werden.
- Neu ist seit 2015, dass Aufwendungen bei Betriebsfeiern – also auch Geschenke z. B. zu Weihnachten – über einen Freibetrag abgerechnet werden: Nur, was den Gesamtaufwand von 110 Euro pro Mitarbeiter übersteigt, muss versteuert werden. Allerdings müssen diese Geschenke tatsächlich Sachen bzw. Sachgutscheine sein – Jahresprämien, auch in Form von Goldmünzen o.ä., gelten als Lohn!
- Richtig großzügig kann ein Unternehmen bei den eigenen Produkten werden: Hier sind pro Jahr Geschenke an Mitarbeiter von bis zu 1.080 Euro Wert steuerfrei, berechnet auf Basis des üblichen Verkaufspreises minus 4%.
Damit Geschenke motivieren – das richtige Maß
Wer als Geschäftsführung erfolgreich schenken und damit motivieren will, sollte sich aber auch über das Was und Wie Gedanken machen. Verheerend sind Standardartikel aus der Werbemittel Grabbelkiste, bei denen der Mitarbeiter auf den ersten Blick die Gedankenlosigkeit erkennt – wenn nicht sogar den Wunsch, Altbestände zu entsorgen. Aber auch zu persönlich sollte es nicht werden: Kollegen können untereinander schon mal Anzügliches verschenken; der Chef sollte davon die Finger lassen. Ein frei einlösbarer Gutschein, übergeben mit einem klaren Dank für gute Arbeit, sind immer noch der beste Weg, schenken und motivieren zu verbinden.