Vorteile für Sie als Führungskraft:
- Der so genannte „Schnuppertag“ ist unverbindlich.
- Sie müssen den Tag nicht vertraglich regeln.
- Sie sortieren „schwarze Schafe“ noch vor der Probezeit aus.
- Sie sparen sich viel Geld und Aufwand.
- Sie sparen sich im Zweifelsfall die Probezeit.
- Lehnt ein Bewerber den Probetag von vornherein ab – können Sie ihn gleich vergessen. Denn dann interessiert ihn der Job nicht wirklich.
Obwohl Sie nichts schriftlich festhalten müssen, ist eine kurze schriftliche Vereinbarung dennoch sinnvoll. Sie können das Ganze in einem Einladungsschreiben „verpacken“ – das wirkt seriös und macht einen guten Eindruck.
Das sollte in der Vereinbarung/Einladung enthalten sein:
- Datum und ungefähre Dauer (von/bis) des Schnuppertages
- Der Zweck des Probetags, zum Beispiel „um die spezifischen Vertriebsaufgaben unseres Unternehmens kennen zu lernen...“
- Ein Passus, wie „gegenseitige Verpflichtungen entstehen hieraus nicht.“
- Ein zweiter Passus: „Insbesondere besteht keine Arbeitspflicht.“
- Ein dritter Passus, wie „Seitens des Unternehmens entsteht keine Vergütungspflicht.“
Noch ein Tipp: Um den Probetag so effektiv wie möglich zu gestalten, sollten Sie einen Ihrer Mitarbeiter bestimmen, der den Bewerber durch den Tag begleitet. Ferner sollten Sie sich – gemeinsam mit Ihrem Verkaufsteam – überlegen, was Sie herausfinden wollen, welche Unterlagen oder Arbeitsmittel Sie dazu benötigen und welche Arbeitsbereiche genau Ihr Bewerber kennen lernen soll.
Franziska Brandt-Biesler, GWI