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Unternehmensnamen

Wer suchet, der findet!

Wer seinem Unternehmen einen Namen geben will, steht vor einem Minenfeld: Verwechslungsgefahr droht, Schutzrechte sind zu beachten, und schöne Ideen entpuppen sich als Rohrkrepierer. Ein wirklich vermintes Terrain – wie Sie es leichter durchqueren, erfahren Sie in diesem Beitrag. Acht Tipps, wie man einen Unternehmensnamen findet.

Machen Sie sich den Kopf frei

Keine Entscheidung zwischen Tür und Angel: Die Umsatzrendite ist wichtig, Kosten sind zu senken. Aber genauso entscheidend ist es, den richtigen Namen für Ihr Unternehmen zu finden. Lassen Sie sich Zeit, arbeiten Sie im Team! Ein offenes Brainstorming ist ein guter Ausgangspunkt, um Ideen für einen Namen zu entwickeln. Schaffen Sie eine kreative Atmosphäre, lüften Sie Ihren Kopf! Dann sprudeln die Ideen – und Sie können die besten Einfälle in die engere Auswahl nehmen.

Klopfen Sie den Namen auf seine Herkunft ab

Machen Sie es nicht wie "Mitsubishi": Der japanische Autohersteller nannte einen Geländewagen "Pajero".  Dabei war er sich nicht klar darüber, welche Bedeutungsvielfalt dieses Wort hat. "Pajero" bedeutet In der spanischen Umgangssprache "Wichser" – kein gutes Verkaufsargument in Spanien und Lateinamerika. Daher sind ethymologische Wörterbücher wichtig: Sie geben Auskunft, wie ein Wort angewendet wird und welche Geschichte es hat. Denn eine ausführliche Recherche ist nötig, um den Hintergrund eines Wortes genau auszuleuchten. Da gibt es regionale Unterschiede in der Bedeutung, manchmal ist ein Begriff in einem Landesteil völlig unbekannt. Gerade bei einer internationalen Orientierung sind solche Recherchen unverzichtbar, wie das Beispiel Mitsubishi zeigt.

Haben Sie auch die Website im Auge

Ihre Kunden sollen Sie leicht im Internet finden. Daher muss der Name Ihres Unternehmens eine gute Vorlage für eine Domain sein. Umlaute wie "ä" oder "ü" stören; zu lang darf die Domain auch nicht sein. Der Kunde vertippt sich sonst leicht oder ist sich nicht sicher, ob Ihre Domain mit Bindestrich, Punkten oder in einem Wort geschrieben wird. Generell gilt: Wer sich eine Domain sichert, hat nicht automatisch das Recht erworben, diesen Namen auch zu nutzen. Es handelt sich nur um die Zuordnung einer Adresse im Internet. Hat ein anderes Unternehmen diesen Namen bereits als Marke angemeldet, kann es teuren Ärger geben. Sie müssen die Domain erst eine Weile nutzen, um aus diesem Sachverhalt ein Recht auf diesen Namen abzuleiten.

Spielen Sie verschiedene Varianten durch

Namen folgen unterschiedlichen Strickmustern: Sie können Ihren eigenen Namen wählen – und befinden sich in bester Gesellschaft: "Bogner", "Joop" oder "Märklin" sind eingeführte Marken, die Ihren Namen den Gründern verdanken. Oder Sie machen das Gegenteil: Sie erfinden ein Kunstwort, wie es sich der Konzern "Arcandor" als Name zugelegt hat. Solche Begriffe sind leicht zu schützen, setzen sich aber schwer in der Öffentlichkeit durch. Wollen Sie positive Assoziationen wecken? Dann machen Sie es wie der Sportartikelhersteller "Puma": Sein Name steht für die Schnelligkeit einer Raubkatze. "Pelikan" und "Uhu" sind weitere Beispiele für diese Namensvariante. Zusammengesetzte Namen sind ebenfalls ein guter Griff: Wenn Sie einen schnellen Mixer auf dem Markt bringen wollen, könnten Sie ihn "Mix-fix" nennen. Ein neuer Trend sind Begriffe, die verfremdet sind, zum Beispiel "Flickr". Und eine konventionelle Variante sind Akronyme wie BMW oder AEG – Markennamen, die aus Abkürzungen entstanden sind.

Beugen Sie der Verwechslungsgefahr vor

Das Markenrecht kennt den Begriff der "Verwechslungsgefahr". Sie ist gegeben, wenn ähnliche Produkte oder Dienstleistungen mit ähnlichen Namen vermarktet werden. Das geht bei der "Schriftbildähnlichkeit" los: Die Namen "Karma" und "Kama" lassen sich leicht verwechseln. Das kann auch bei einer "Klangähnlichkeit" passieren, ein Beispiel sind die Worte "Wash" und "Wosch". Auch eine „Ähnlichkeit in der Bedeutung“ kann zu Schwierigkeiten führen, so bei den Worten "MilkyWay" und "Milchstraße". Außerdem ist eine "Gleichheit von Namensbestandteilen" gefährlich: Das eine Unternehmen heißt "Tellus", das andere "Tellusis" – und schon ist Ärger möglich.

Recherchieren Sie gründlich

Schon bei der Namensfindung ist große Aufmerksamkeit nötig: Versuchen Sie herauszufinden, ob es bereits Unternehmen gibt, die einen identischen Namen führen. Das sollten Sie auch im Auge haben, wenn Sie Ihre Domain registrieren lassen. Haben Sie sich einen Namen ausgesucht, ist es sinnvoll, eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen. Das machen Rechtsanwälte – die Kosten können bei ein paar hundert Euro liegen. Schließlich sollten Sie erwägen, Ihren Namen als Marke eintragen zu lassen. Das kostet zwar Geld, ist aber eine sinnvolle Investition, wenn sich auf diese Weise in der Zukunft Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen.

Wenden Sie sich an diese Organisationen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist Ihre erste Anlaufstelle: Es hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten. Für Sie ist es besonders wichtig, weil das Amt über bestehende Schutzrechte in Deutschland informiert. Das "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (HABM) ist die nächste Station Ihrer Recherche: Diese EU-Behörde ist für eine "Gemeinschaftsmarke" (GM) zuständig, die 1996 in allen EU-Staaten eingeführt wurde. Aus aller Welt haben Unternehmen beim HABM rund 500.000 Marken registrieren lassen. Global agiert die "World Intellectual Property Organization" (WIPO), eine Organisation der "Vereinten Nationen" (UNO). Bei ihr werden Marken weltweit geschützt, weshalb Sie sich gerade bei internationalen Aktivitäten bei dieser Organisation informieren sollten.

Ein Beitrag von Ingo Leipner

Wählen Sie eine "Firma" oder "Geschäftsbezeichnung"

In das Handelsregister müssen sich bis auf Kleingewerbetreibende alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften eintragen (z. B. GmbH, KG oder OHG). Zählen Sie mit Ihrem Unternehmen dazu, haben Sie eine "Firma". Das ist ein handelsrechtlicher Begriff und steht für den Namen eines kaufmännischen Betriebs. Weil im Handelsregister bereits wichtige Informationen zu Ihrem Unternehmen zu finden sind, haben Sie relativ viel Freiheit, wenn Sie ihren Namen aussuchen: Es kann eine Phantasie-, Sach- oder Personenfirma sein, die immer mit der Abkürzung Ihrer Rechtsform zu kombinieren ist (z. B. Telluris GmbH). Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann nur eine „Unternehmensbezeichnung“ führen. Das gilt zum Beispiel für Freiberufler: Sie müssen am Markt mit Ihrem Familiennamen auftreten, wobei Zusätze erlaubt sind - etwa Branchenbezeichnungen, Phantasienamen oder Tätigkeitsangaben (z. B. Regina Mustermann, Graphik-Design).

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