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Stolperfallen beim Betriebsgelände und wie Sie diese umgehen
Das Thema Arbeitssicherheit nimmt im deutschen Wirtschaftsleben einen breiten Raum ein. Betroffen sind nicht nur große Konzerne und Unternehmen, sondern auch der kleine Handwerker vor Ort und sogar der gemeinnützige Trägerverein eines Waldkindergartens, wenn er gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern als Arbeitgeber auftritt. Dabei ist die Durchführung regelmäßiger Kontrollen eine der notwendigen Grundlagen für die Fortführung des jeweiligen Betriebs, weil anderenfalls Gewerbescheine und andere Genehmigungen schnell widerrufen werden.
Noch schwerwiegender: die nachträgliche Überprüfung
Deutlich größere Schwierigkeiten entstehen dann, wenn sich ein Arbeitsunfall mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen ereignet hat. Dies gilt erst recht, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt sein sollte. Die dann greifenden Versicherungen können sich in einem solchen Fall aus der Haftung herausziehen, wenn die Vorgaben in Sachen Arbeitssicherheit so vernachlässigt wurden, dass der Unfall erst möglich wurde. Einen großen Klassiker in diesem Zusammenhang bilden Stolperfallen, wie sie im verarbeitenden Gewerbe regelmäßig gehäuft auftreten. Deren Beseitigung und Vermeidung ist deshalb eine der Kernaufgaben der Betriebsführung in Sachen Arbeitssicherheit.
Nicht immer lassen sich Stolperfallen vermeiden
Während Schlaglöcher auf dem Betriebsgelände sich schnell verfüllen und versiegeln lassen, verhält es sich mit anderen Gefahrenstellen oft deutlich komplizierter. Manche Gerätschaften und Materialien müssen an bestimmten Orten aufgestellt bzw. gelagert werden, obwohl sie ein hohes Unfallrisiko für die Belegschaft bedeuten. In diesen Fällen kommt es in entscheidender Weise darauf an, diese Gefahrenstellen gut sichtbar zu markieren. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Beschilderung, Etikettierung oder anderen Formen der Sichtbarmachung mit Signalwirkung bieten die Seiten von Brewes. Schon einfache Warnmarkierungen und Warnwesten führen regelmäßig dazu, dass sich die Zahl der Arbeitsunfälle schnell und eindeutig nach unten entwickelt.
Auf Prävention und Erste Hilfe setzen
Neben dem Hinweis auf bestimmte Gefahren lassen sich bestimmte Gefahren auch vermeiden oder zumindest abmildern. Die gilt etwa für rutschige Flächen im Betrieb. Dort können etwa Arbeitsschutzmatten ausgelegt werden. Sperren für bestimmte Bereiche und Kantenschutz sind weitere Möglichkeiten, die Risiken während der Arbeit abzumildern. Gleiches gilt für eine gut durchdachte Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen, die Anbringung von Spiegeln zur Absicherung des Kraftverkehrs auf dem Werksgelände und viele weitere Einzelmaßnahmen. Gleichwohl kann es immer sein, dass es trotzdem zu Unfällen kommt. Bei kleineren Unfällen ist dann wichtig, dass ausreichend medizinisches Material für Maßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe vorhanden ist, sowie entsprechend geschultes Personal. Bei größeren Unfällen kommt es darüber hinaus darauf an, dass die Flucht- und Rettungswege vorschriftsgemäß ausgezeichnet wurden. Denn nur bei Beachtung all dieser Vorgaben besteht im Nachgang des Unfallgeschehens die Möglichkeit, dass dieser als unabwendbares Ereignis eingestuft wird und die verschiedenen Versicherungen von der Betriebshaftpflicht bis zur Unfallversicherung entsprechend greifen.
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