<< Themensammlung Personal
Mitarbeiter lernen – der Chef zahlt?
Neue Betriebssysteme, neue Kommunikationskanäle oder Arbeitsgeräte, neue Projekte, andere Auftraggeber – alle Veränderungen im Wirtschaftsleben zwingen Unternehmen dazu sich zu verändern und sich auf den aktuellen Stand zu bringen. Das ganze Unternehmen muss sich anpassen, der einzelne Mitarbeiter muss Neues dazu lernen.
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland bilden sich gern weiter. Die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens haben die meisten erkannt. Aber nicht nur Mitarbeiter profitieren davon, auch die Betriebe selbst gewinnen durch das neue Wissen der Beschäftigten. Es ist sinnvoll die Mitarbeiter in dem Interesse an der Weiterbildung und in der Durchführung zu unterstützen. Dazu hat ein Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten:
Art der Schulung:
Inhousschulungen:
Ein Bildungsträger kommt in das Unternehmen und schult mehrere Mitarbeiter im gleichen Themenbereich während der Arbeitszeit.
Vorteil:
· viele können das Gleiche lernen,
· die speziellen Bedürfnisse des Unternehmens werden berücksichtigt
· es fallen keine Wegzeiten an
Diese Art von Schulungen werden meisten direkt vom Arbeitgeber bezahlt und der Mitarbeiter quasi „hingeschickt“.
E-Learning, Webinar, Online-Schulungen:
Die Schulung erfolgen mit Hilfe von Computer. Die Schulungen können zu allen Zeiten ohne Anreise durchgeführt werden.
Traditionelle Seminare und Weiterbildungen:
Die Teilnehmer machen Fortbildung extern, haben aber viele neue Eindrücke und können Erfahrungen mit Teilnehmern aus anderen Unternehmen austauschen.
Art der Unterstützung des Arbeitgebers:
Viele dieser Schulungen sind teuer und der Mitarbeiter will sie auch für sein berufliches Fortkommen. Arbeitnehmer können die Beschäftigten in dem Wunsch der Weiterbildung unterstützen: einmal mit Geld, zum anderen mit Zeit. In welcher Form der Arbeitgeber den Weiterbildungswillen unterstützt, hängt vom Einzelfall ab. Hier einige Möglichkeiten:
- Reduzierung der Arbeitszeit
- Freistellung für bestimmte Zeit, kompletter Lehrgang oder Prüfungsvorbereitung
- Umorganisation des Arbeitsplatzes mit mehr Freiräumen, anderen Schichtzeiten, weniger Arbeitsbelastung
- Vollständige Bezahlung oder teilweise Übernahme der Kosten
Welche Form gewählt wird, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausführlich besprechen, dabei sollten nicht nur die Bedürfnisse des Unternehmens besprochen werden, sondern auch die Durchführung der Weiterbildung und das soziale Umfeld des Arbeitnehmers diskutiert werden.
Gegenleistung des Arbeitnehmers:
Egal wie sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen, der Arbeitgeber investiert und fordert eine Gegenleistung. In der Regel wird dies über sogenannte Bindungsfristen geregelt. Der Arbeitnehmer bindet sich für einen gewissen Zeitraum an das Unternehmen, wenn er innerhalb dieses Zeitraums den Arbeitsplatz und den Arbeitgeber wechselt, muss er die Kosten zurückzahlen.
Die Rückzahlungsverpflichtung muss angemessen sein. Geringe Unterstützung bedeutet kurze Bindungsfrist, umfangreiche Unterstützung bedeutet lange Bindungsfrist. Folgende Fristen wurden von der Rechtsprechung für angemessen angesehen:
- Fortbildungsdauer bis ein Monat - Bindungsfrist bis zu sechs Monaten
- Fortbildungsdauer bis zwei Monate - Bindungsfrist bis zu einem Jahr
- Fortbildungsdauer drei bis vier Monate - Bindungsfrist bis zu zwei Jahren
- Fortbildungsdauer sechs bis zwölf Monate - Bindungsfrist bis zu drei Jahren
- Fortbildungsdauer mehr als zwei Jahre - Bindungsfrist bis zu fünf Jahren
Es sollte dazu eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen werden. Darin kann auch geregelt werden, welche Summe zurückgezahlt werden muss und wie sich der Rückzahlungsbetrag mit der Verweildauer reduziert, z. B. jeder Monat der Bindungsfrist reduziert die Summe um 10 Prozent. Eine Rückzahlungsklausel ist aber nur möglich, wenn der Mitarbeiter die Kenntnisse der Fortbildung aus anderweitig, z. B. bei anderen Arbeitgebern, nutzen kann und einen geldwerten Vorteil davon hat.
Leistungen vom Staat
Der Arbeitgeber erhält unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Weiterbildungskosten vom Staat erstattet, z. B. wenn sie gering qualifizierte Beschäftigte für eine Weiterbildung bezahlt freistellen. Der Zuschuss kann dann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingten ausgefallenen Arbeitszeit erbracht werden.
Mehr dazu auf folgenden Förderland-Artikeln:
Förderung berufliche Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildung Kosten ganz einfach fördern lassen!
Staatliche Finanzierung für Ihren neuen Firmenwagen
Nur 7 Versicherungen bieten guten Rechtsschutz
Achtung bei Werbung mit Gutscheinen
Kennen Sie die Prüftricks der Finanzämter?
Chancen und Risiken des Recruiting per Internet
Kurzarbeit: Die wichtigsten Fakten
Fristenstrenge – auch beim Arbeitszeugnis?
Durch umweltbewusstes Verhalten im Verkauf glänzen!
Strategische Personalentwicklung als Unternehmensmotor
So schreiben Sie „Nein”, ohne Ihr Gegenüber zu beleidigen
Das gewisse „Standing“ im Unternehmen
Wenn Bildschirmarbeit berufsunfähig macht
Schwerbehinderte: Besonderheiten bei der Beschäftigung
Fallstricke bei Freistellungsaufträgen und Abgeltungssteuer
Der Lebenslauf - darauf kommt es an!
10 Tipps für Ihre erfolgreiche Werbestrategie
Was Kaufentscheidungen beeinflusst
Excel: Eine wirkungsvolle Alternative zur Vertriebssteuerung
Kundentelefonate angenehmer gestalten
8 Tipps für den Verkauf am Telefon
10 Tipps für das erfolgreiche Verkaufsgespräch
Die besten Tipps zur Mitarbeitermotivation
Urlaubsanspruch: Vorsicht bei Kündigungen!
Telemarketing: Neue Kunden gewinnen mit dem richtigen Partner
Haben Aushilfen haben keine Rechte?
Gesetzliche Pauschalen bei Dienstreisen
Tipps für die erfolgreiche Präsentation
Weiterbildung als Motivationsmittel und Leistungsanreiz!
Bei Problemen mit dem Wartungsvertrag für Ihre Software kann es teuer werden
Wie Sie die Finanzierbarkeit Ihrer Pensionszusage überprüfen
So setzen Sie Firmenwagen für Familienangehörige von der Steuer ab
Was Sie als Verkaufsleiter draufhaben müssen
Lieferanteninsolvenz: Vorsorge statt Krisenmanagement
Wie Sie auch mit schwierigen Vorgesetzten klarkommen
Serviceverträge: mehr Umsatz, höhere Kundenbindung
In drei Schritten zur funktionierenden Kommunikation zwischen den Abteilungen
So ermitteln Sie die Zufriedenheit Ihrer Kunden zuverlässig
So nutzen Sie Facebook für Ihr Marketing
So setzen Sie Ihre Ideen im Gespräch erfolgreich durch
Achtung: Finanzamt prüft Onlineauktionen!
Firmenwagen bei GmbH-Geschäftsführern
Chaos vs. Ordnung wie Ihr Zeitmanagement funktioniert
Personalressourcen auch in der Krise optimal nutzen
So ermitteln Sie Ihre Kreditwürdigkeit
Datenschutzdebatten verhindern durch ordentlich geführte Personalakten
So rufen Sie ein erfolgreiches Kunden-Event ins Leben
Abfindung an Geschäftsführer zahlen und trotzdem Steuern sparen
Frühstück im Hotel: Ein steuerliches Ärgernis
Schlagworte zu diesem Artikel