Das ändert sich für Arbeitgeber
An dieser Stelle ist besonders das Zustimmungsrecht zu nennen, denn dieses ist laut des neuen Gesetzes nicht mehr notwendig. Daher müssen Eltern, deren Kind sich zwischen dem dritten und achten Lebensjahr befindet, nicht mehr beim Arbeitgeber nach der Zustimmung fragen. In Zukunft reicht es, den Vorgesetzten fristgerecht über die Pläne zu informieren. Die Fristen liegen bei sieben Wochen, wenn die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen wird und bei 13 Wochen ab dem dritten Geburtstag. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie flexibel auf Änderungen im Arbeitnehmerstab reagieren müssen und darüber hinaus nicht mehr die Möglichkeit der Mitsprache besitzen.
Seminare informieren Arbeitgeber über die Neuerungen
Gerade bei frisch verabschiedeten Gesetzen ist es für Arbeitgeber unabdingbar, dass sie über die Regelungen informiert sind. Denn die Personalführung stellt einen hohen Faktor einer erfolgreichen Geschäftsbilanz dar. Nicht nur das Elterngeld Plus ist in diesem Kontext als Neuerung 2015 zu nennen. Auch über den Mindestlohn und das Equal-Pay-Prinzip bei Leih- und Zeitarbeit gibt es Veränderungen, die für Arbeitgeber zu berücksichtigen sind. Diverse Seminare für Unternehmer helfen, bei den neuen Gesetzen den Überblick zu behalten.
Auf poko.de finden Interessierte die Möglichkeit, sich durch diverse Weiterbildungen , auch zum Thema ElterngeldPlus, zu schulen. Dabei verhelfen Tipps zum Personalmanagement dazu, dass Unternehmer ihren rechtlichen Rahmen kennen. Komplizierte Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen rechtlichen Inhalten sind häufig nur schwer selbst zu erarbeiten und gerade die neuen Regelungen bei ElterngeldPlus sind zum Teil sehr komplex.
Die Zielgruppen dieser Seminare sind hauptsächlich Geschäftsführer, Personalleiter sowie Führungskräfte mit Personalverantwortung . Reisekosten sowie die Gebühren, die für Seminare und Weiterbildungen anfallen, sind darüber hinaus von der Steuer absetzbar. Gerade für die Reisekosten gelten ab 2014 neue steuerliche Vorschriften. Ein Seminar kann als Reisekosten deklariert werden, sodass zumindest die Fahrtkosten steuerlich absetzbar sind. Es ist also empfehlenswert, Weiterbildungen zu besuchen, damit Arbeitgeber in den verschiedenen Situationen richtig reagieren. Die Rückerstattung der Fahrtkosten sowie eine steuerliche Absetzbarkeit von Seminargebühren dienen als weitere Anreize, sich die neuen Gesetze in einem Seminar erklären zu lassen, statt diese in Eigenregie zu erarbeiten.
Das Gesetz konkret
Eine Regelung des Gesetzes ist die Möglichkeit für Arbeitnehmer, weiterhin in Teilzeit für die Firma zu arbeiten. Dadurch verlängert sich der Anspruch des Elterngeldes. Das bedeutet, dass aus einem herkömmlichen Elterngeld-Monat zwei Monate ElterngeldPlus werden, wenn der/die Betroffene in Teilzeit arbeitet. Eine weitere Neuerung ist der Partnerschaftsbonus. Dieser ermöglicht, dass beide Elternteile weiterhin zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten und zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus beziehen dürfen. Auch die Dauer wird verlängert, denn Eltern können künftig 24 statt zwölf Monate Elternzeit nehmen, vorausgesetzt diese Zeitspanne liegt zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes. Die Elternzeit kann darüber hinaus in drei Zeitperioden untergliedert werden. Hier haben Unternehmer das Recht, den dritten Zeitabschnitt aus dringenden Gründen abzulehnen, denn besonders bei diesem Punkt gab es deutliche Kritik seitens der Arbeitgeber.
Vorteile für Arbeitgeber
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert auf seiner Homepage durch eine ausführliche FAQ-Sequenz über die Neuerungen dieses Gesetzes. Dabei werden auch die Vorteile für Arbeitgeber beleuchtet. Hier liegt besonders das Vermeiden des Qualitätsverlusts im Vordergrund. Da Elternteile länger in Teilzeit arbeiten, wird verhindert, dass Arbeitnehmer im Laufe der Zeit die Routine ihrer Tätigkeit verlieren. Ein früher Einstieg ins Berufsleben erleichtert nicht nur dem Arbeitnehmer die Einarbeitung, sondern spart dem Arbeitgeber außerdem Geld, da kein neues qualifiziertes Fachpersonal eingestellt werden muss. Dabei sind nicht nur die Finanzen von Belang, denn die Suche nach Fachpersonal gestaltet sich häufig als schwierig. Oftmals sind die Firmen selbst darauf angewiesen, sich um einen adäquaten Ersatz zu kümmern, denn eine geeignete Alternative für eine ausgebildete Fachkraft findet sich gegenwärtig nur schwer auf dem Arbeitsmarkt . Auch die Planbarkeit ist ein positiver Aspekt, der Arbeitgebern bei dem neuen ElterngeldPlus entgegenkommt, denn die Anmeldezeit für Elternzeiten verlängert sich auf 13 Wochen, wenn das Kind zwischen drei und acht Jahren alt ist. Des Weiteren steigert sich die Attraktivität weiterhin berufstätig zu bleiben, denn der Partnerschaftsbonus erleichtert die Entscheidung gemeinsam in Teilzeit weiterhin zu arbeiten.
Verschiedene Kombinationen möglich
Das ElterngeldPlus lässt sich in mehreren unterschiedlichen Kombinationen anwenden. So entstehen Lösungswege, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitabel sind und darüber hinaus eine positive Entwicklung des Kindes gewährleisten. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus beziehen. Dadurch, dass die Periode jedoch in drei Bereiche untergliedert werden kann, ist es außerdem möglich, dass in einem anderen Zeitabschnitt ein Elternteil die volle Zuwendung erhält und der andere Elternteil in Vollzeit arbeiten geht. Auch der Partnerschaftsbonus, der besagt, dass jedes Elternteil 25-30 Stunden wöchentlich arbeiten gehen kann und zusätzlich das ElterngeldPlus beziehet, kann in diese Kombinationsmöglichkeit eingerechnet werden.
Kritik während der Planung und Durchführung des Entwurfs
Wie die Presse berichtete, waren kritische Stimmen seitens der Arbeitgeber besonders während des Planungsprozesses laut. Diese skeptische Position teilte auch der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft , indem er besonders die Einteilung in drei Abschnitte kritisiert, die zunächst ohne Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen durfte. Im Gegenzug schlugen viele Unternehmer vor, dass der Interessenausgleich fair geregelt sein müsste. Diese Fairness sahen die Arbeitgeber jedoch nicht, sondern kritisierten stattdessen, dass das Gesetz zu Lasten der Arbeitgeber formuliert wurde. Ein weiterer Grund sei die Planungssicherheit, die beeinträchtigt werden würde. Der nun verabschiedete Vorschlag hingegen ermöglicht allen Beteiligten nicht nur eine erhöhte Planungssicherheit aufgrund der Fristen, sondern durch die Möglichkeit, dass Eltern auch in Teilzeit arbeiten gehen können, haben sich auch für die Unternehmen Chancen eröffnet, die vorher nicht vorhanden waren.