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Aktuelles zur Personalarbeit für Gründer und Selbstständige

Einführung bis Ende 2010 erleichtert

Kurzarbeit: Die wichtigsten Fakten

Die Meldungen in den Medien über immer weitere Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen müssen oder mit anderen Rettungsmaßnahmen versuchen, wirtschaftlich zu überleben, wollen trotz vorsichtiger positiver Prognosen hinsichtlich der ökonomischen Entwicklung nicht abreißen. Insbesondere in dem Wirtschaftszweig der Automobil- und Metallverarbeitenden Industrie erscheint Kurzarbeit fast schon als etwas Alltägliches.

Kurzarbeit herrscht vor allem in der Automobil-Industrie. Kurzarbeit herrscht vor allem in der Automobil-Industrie.

Die Politik unterstützt diese Versuche von Unternehmen in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten durch immer neue Maßnahmen.

Das Konjunkturpaket II

Dazu zählt unter anderem das im Februar diesen Jahres vom Bundesrat verabschiedete „Konjunkturpaket II“, dessen Regelungen rückwirkend zum 01.02.2009 Geltung entfaltet haben.

Das Konjunkturpaket enthält unter anderem eine ganze Reihe an neuen Regelungen zur Kurzarbeit, die oftmals als letzter Ausweg aus der Krise betrachtet wird. Mit diesen Regelungen wird es für Arbeitgeber leichter, Kurzarbeit einzuführen.

Befristet bis Ende 2010

Da diese Erleichterungen aber insbesondere zur Überwindung der aktuell allgemeinen Finanzkrise beitragen sollen, sind diese Maßnahmen befristet bis Ende 2010.

Erleichterte Einführung der Kurzarbeit

Die neuen Regelungen gelten rückwirkend zum 01.01.2009. Bis zu diesem Zeitpunkt war Kurzarbeit nur möglich, wenn ein Drittel der Mitarbeiter des Betriebs vom Arbeitsausfall betroffen war (§ 170 SGB III). Nach der neuen Regelung hat nunmehr jeder einzelne Mitarbeiter mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent im Kalendermonat Anspruch auf Kurzarbeitergeld (§ 421 t Abs. 2 Nr. 1SGB III).

Kurzabeitergeld kann zudem nunmehr unzweifelhaft auch für Leiharbeitskräfte und befristet Beschäftigte beantragt werden.

In der Vergangenheit wurde außerdem kein Kurzarbeitergeld gezahlt, wenn der Arbeitsausfall durch Überziehung der Arbeitszeitkonten ins Minus vermieden werden konnte. Nach der neuen Regelung genügt es, wenn das Arbeitszeitkonto vor dem Beginn der Kurzarbeit +/- 0 Stunden ausweist.

Die Arbeitsagentur unterstützt Arbeitgeber auch finanziell

Mussten Arbeitgeber, die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2008 alleine aufbringen, erstattet nunmehr die Arbeitsagentur 50 Prozent dieser Kosten auf Antrag.

Für öffentlich geförderte Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern, die von der Kurzarbeit betroffen sind, gibt es zudem eine volle Beitragserstattung. Für Maßnahmen, die nicht öffentlich gefördert werden, kann die Beitragserstattung dann in Anspruch genommen werden, wenn die Weiterbildung nicht im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt oder dieser zur Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme sogar verpflichtet ist.

Außerdem muss die Maßnahme mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit des Arbeitnehmers umfassen.

Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld kann nach dem Konjunkturpaket II für (maximal) 18 Monate bezogen werden. Entgegen der Gültigkeitsdauer der übrigen Maßnahmen endet diese zeitliche Regelung allerdings mit Ablauf des Jahres 2009.

Beruht die Reduzierung der Arbeitszeit auf einer Beschäftigungssicherungsvereinbarung, so ist dies für das Kurzarbeitergeld ohne Bedeutung. Dieses bemisst sich nach dem Entgelt, das der Mitarbeiter ohne diese Vereinbarung erzielt hätte (§ 421 t Abs. 2 Nr. 3 SGB III).

Dr. Susanna Lange
Dr. Lange ist Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Sie ist seit über 10 Jahren in verschiedenen Funktionen im Personalwesen tätig.

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