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SEPA - Lastschriftverfahren

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und steht für einen europaweiten einheitlichen Zahlungsraum. Ab Februar 2014 gelten die SEPA-Vorschriften auch für den innerdeutschen Zahlungsverkehr. Die IBAN (International Bank Account Number) und die BIC (Bank Identifier Code) lösen auch bei Inlandszahlungen zu diesem Zeitpunkt BLZ und Kontonummer ab. In SEPA gelten einheitliche Zahlungsverkehrsverfahren und –formate für alle Transaktionen.

Abgesehen von den neuen IBAN-Kontonummern und den damit notwendigen Umstellungen in der Buchhaltung und den Geschäftspapieren, hat das vor allem im Bereich der Lastschrift gravierende Auswirkungen.

Im Gegensatz zur bestehen Lastschrift gibt es bei der SEPA-Lastschrift neue Bestandteile, die deutlich aufwendigere Prozesse mit sich bringen. Beide in Deutschland bestehenden Lastschrifttypen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag fallen weg und werden durch SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift ersetzt.

SEPA –Basislastschrift (SEPA Direct Debit Core)

Die SEPA-Basislastsschrift ist mit dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren vergleichbar. Dafür ist ein sogenanntes Mandat erforderlich. Der Zahlungsempfänger wird vom Zahlungspflichtigen ermächtigt, Lastschriften einzuziehen. Die kontoführende Bank wird beauftragt die Lastschriftanweisung zu erfüllen, sie ist aber nicht verpflichtet, das Mandat zu prüfen. Jeder Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine eindeutige Kennung die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer.

Für bereits bestehende, schriftliche Einzugsermächtigungen müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt werden. Die Kunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, sollten aber über die Mandatsreferenz, die Gläubiger-Identifikationsnummer und den Zeitpunkt der Umstellung auf SEPA informiert werden.

Die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen ab Kontobelastung. Die Vorlauffristen betragen bei erstmaligem Einzug fünf Banktage, bei Folgeeinzug zwei Banktage. Bei einer unautorisierten Lastschrift, also fehlendes oder erloschenes Mandat, beträgt die Rückgabezeit bis zu dreizehn Monate. Die Frist wird jeweils ab dem Tag der Belastungs-Buchung gerechnet.

SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)

Die SEPA-Firmenlastschrift ist vergleichbar mit dem heutigen Abbuchungsverfahren. Sie hat aber folgende besonderen Merkmale:

  • Einzüge erfolgen nur zwischen Firmen, also Nicht-Verbrauchern
  • Zahlungen in Euro innerhalb der SEPA-Mitgliedsländer
  • Beim Einreichen von Lastschriften: Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich
  • Beim Zahlen von Lastschriften: SEPA-Firmen-Lastschriftmantat erteilen und die Bank darüber informieren.
  • Lastschrift muss spätestens einen Tag vor Fälligkeit der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen
  • Konkretes Fälligkeitsdatum kann angegeben werden
  • Keine Rückgabemöglichkeit einer Zahlung durch den Zahlungspflichtigen wegen Widerspruchs. Das eigentliche Mandat muss widerrufen und die Bank informiert werden.

Im Gegensatz zu Einzugsermächtigungen können Abbuchungsaufträge nicht in Lastschriftmandate überführt werden, d. h. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger müssen sich auf die Nutzung des SEPA-Verfahrens einigen und dieses neu abwickeln, also ein Lastschriftmandat eingeholt werden.

Lastschriftmandate

Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Text, dieser enthält Angaben zu den Zahlungspartner und folgende Erklärungen:

  • Der Konto-Inhaber ermächtigt den Zahlungs-Empfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basis-Lastschrift oder einer SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen. 
  • Der Konto-Inhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen.

Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, das erteilte Mandat aufzubewahren. Die Aufbewahrung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, auf die Inkassovereinbarung hinweisen. Die Aufbewahrungsfrist endet 14 Monate nach der letzen Lastschrift. Ein Mandat ist unbefristet gültig.

Der Zahlungspflichtige übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatertserteilung vor dem ersten Lastschrifteinzug das Mandat an seine Bank (z. B. Kopie oder Zweitausfertigung), ebenso den Widerruf eines Mandats.

Gläuber-Identifikationsnummer

Bei den SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger immer genau identifizierbar sein. Jeder, der an dem Verfahren als Empfänger teilnehmen möchte, benötigt daher eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Diese An16-stellige alphanummerische Nummer gilt europaweit und ist direkt einem Teilnehmer zugeordnet. Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenz-Nummer des Lastschriftmandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist.

Diese Nummer wird bei der Bundesbank beantragt. Der Antrag auf Vergabe kann ausschließlich über die Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundsbank.de) gestellt werden. Vom Antrag bis zur Erteilung können einige Tage vergehen, deshalb sollte die CI so schnell wie möglich beantragt werden.

Darüber hinaus ist aber noch eine zusätzliche Bankvereinbarung mit der Hausbank notwendig, um wirklich an dem Verfahren teilnehmen zu können.

weitere Informationen lesen Sie in unseren Beiträgen:

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehr kommt 2014

SEPA - Zahlungsverkehr in Europa

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