Ratgeber-Unternehmensrecht - Ihr gutes Recht im Geschäftsbetrieb
Wer ein Unternehmen gründet oder den Geschäftsbetrieb bereits aufgenommen hat, der muss sich um unzählige Dinge kümmern. Dazu gehören unter anderem zahlreiche rechtliche Aspekte: Von Musterverträgen und dem Arbeitsrecht, über das Patentrecht oder den Begebenheiten von internationalen Kaufverträgenn, bis hin zum korrekten Webseiten-Impressum, den AGB und Datenschutz-Erklärungen oder rechtskonformen E-Mails gibt es viel zu beachten.
Die Förderland.de Rubrik Unternehmensrecht befasst sich mit diesen Themen:
Wahl des Firmen- oder Unternehmensnamens
Schon bevor man mit einer Idee durchstartet und daraus ein Unternehmen machen will, gilt es, verschiedene rechtlichen Fallstricke zu überwinden. Der Unternehmensname gehört hier dazu. Der sollte nicht nur passend und womöglich kreativ ausfallen, sondern auch rechtssicher sein. Zum Beispiel muss das Gewerberecht beachtet werden.
Und auch das Markenrecht muss man seine Aufmerksamkeit schenken, um Verwechslungen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Marken und Patente anmelden
Wer eine eigene Marke kreiert, die wiederrum von anderen nicht genutzt werden soll, der muss sich an den Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden und einen Markenschutz beantragen.
Wie es der Name besagt, meldet man bei der Behörde auch Patente an. Es wird empfohlen, für eine Patentanmeldung einen sachkundigen Patentanwalt hinzu zu ziehen und vorher in einer Patentsuchmaschine zu recherchieren.
Neben Marken und Patenten kann man sich auch Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster schützen lassen.
Urheberrecht / Copyright
Das ©-Symbol kennt jeder. Obwohl es als Hinweis nicht erforderlich ist, um auf ein Copyright hinzuweisen, soll es zumindest optisch davor warnen, Produkt- oder Markenpiraterie zu begehen.
Das englische Copyright ist mit dem deutschen Urheberrecht vergleichbar, sie unterschieden sich aber in manchen Punkten. Beispielsweise steht beim Copyright der Rechte-Inhaber (z.B. ein Verlag) im Fokus, beim Urherberrecht der Urheber (z.B. der Autor).
Schutz des geistigen Eigentums
Mit dem Urheberrecht wird das geistige Eigentum bei künstlerischen und kreativen Werken von Journalisten, Fotografen, Designer oder Erfindern automatisch geschützt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, den Schutz des geistigen Eigentums durch einen Anwalt oder Notar sichern zu lassen, um im Falle eines Rechtsstreites gewappnet zu sein.
Wahl der richtigen Rechtsform
Wer offiziell als Unternehmer durchstarten will, muss sich auch Gedanken über die Rechtsform machen. Hierbei klärt man, wer die Entscheidungsgewalt hat, wer das Risiko trägt, wie viel Kapital zum Start benötigt wird und viele weitere Aspekte.
Um die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile einer Limited (Ltd.), GmbH, KG oder OHG richtig abwägen zu können, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt und Steuerberater zu konsultieren.
Gewerbeanzeige / Gewerbeanmeldung
Unabhängig von der gewählten Rechtsform muss jedes Unternehmen vor dem Beginn seiner Tätigkeit eine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt anmelden. Damit werden automatisch weitere Behörden informiert, wie beispielsweise das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Berufsgenossenschaft.
Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Wissenschaftler und sogenannte Freie Berufe (Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte sowie Künstler) müssen kein Gewerbe anmelden. Für Freiberufler fällt u.a. auch keine Gewerbesteuer an.
Handelsregistereintrag
Für kaufmännische Geschäftsbetriebe stellt der Handelsregistereintrag eine Pflicht dar. Hier wird zwischen natürlichen Personen und Personengesellschaften (Handelsregister Abteilung A, HRA) sowie juristischen Personen (HRB) unterschieden.
Kleingewerbetreibende und GbR-Gesellschaften müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen. Sollte Unsicherheit bestehen, ob eine Handelseintragung notwendig ist, kann man sich von der örtlichen IHK zum Thema beraten lassen.
Geschäftsunterlagen
Wurde ein Unternehmen gegründet, gibt es weitere rechtliche Facetten, die bedacht werden müssen. Dazu gehört die Geschäftskorrespondenz. Das heißt, Geschäftsunterlagen wie E-Mails oder Geschäftsbriefe müssen rechtskonforme Angaben enthalten, um eine Transparenz zu vermitteln. Dazu gehören zum Beispiel die exakte Firmierung, die Adresse, die Steuernummer und die Namen der Verantwortlichen.
Auch bei Rechnungen und Mahnungen gilt es, diese Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus müssen Rechnungen erkennbare Rechnungsnummern, Verwendungszwecke, Empfänger und weitere Punkte beinhalten.
Da Zahlungserinnerungen eine rechtliche Bedeutung haben, sind beim Mahnwesen formelle und inhaltliche Punkte beachten, damit eine ordnungsgemäße Mahnung ausgesprochen werden kann.
Zu den regelmäßig benötigten Geschäftsunterlagen zählen auch Auftragsformulare und Musterverträge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz: AGB, sind Klauseln, die bei vielen verschiedenen Arten von Geschäften zum Einsatz kommen. Hierfür findet man im Internet zahlreiche Vorlagen – teilweise sogar kostenlos. Da sich die rechtlichen Anforderungen an die AGB ständig verändern, sind diese Musterklauseln mit Vorsicht zu genießen.
Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unterschiedliche Dinge geregelt. Dazu gehören beispielsweise die Regelungen für Warenrücksendungen, welche in den Onlineshop-AGB festgehalten werden müssen.
Widerrufsrecht, Datenschutz und weitere Richtlinien
Online-Händler müssen sich zudem an Verbraucherrechte-Richtlinien halten, zu denen Informationspflichten, das Widerrufsrecht und die Regelung zur Übernahme von Liefer- und Rücksendekosten gehören.
Ein Thema, das immer wichtiger wird: der Datenschutz. Denn der Verlust von Kundendaten – sei es durch eigene Mitarbeiter oder durch Hacks von Cyber-Kriminellen – kann für Unternehmen existenzbedrohend sein. Zum einen, weil die verloren gegangenen Daten durch Experten wiederhergestellt werden müssen; Zum anderen, weil es durch mangelnden Datenschutz auch zu Schadensersatzforderungen der betroffenen Kunden kommen kann.
Datenschutz betrifft nicht nur Onlineshop-Betreiber, sondern auch die Anbieter von Apps. In den Datenschutzerklärungen für Apps muss in verständlicher Form erklärt werden, wofür Daten erhoben und verwertet werden.
Impressum und Disclaimer
Ähnlich eines rechtskonformen Geschäftsbrief muss müssen auch bei einer Unternehmens-Webseite gewisse rechtliche Angaben gemacht werden. Dazu gehört das Impressum, in dem man ebenfalls die Unternehmensverantwortlichen, den Verantwortliche für die Website, die Adresse und der Namen des Unternehmens sowie weitere Punkte nennt.
Neben dem Impressum kommt oft auch einen Disclaimer zum Einsatz. Dieser gilt als Haftungsausschluss bei Fehlern für Informationen sowie für Inhalte Dritter (z.B. bei Links zu anderen Webseiten).
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
Wenn man Mitarbeiter beschäftigt, kommen weitere Aspekte im Bereich Recht hinzu, die zu beachten sind. Dazu gehört das Arbeitsrecht, welches Arbeitszeitmodelle, Urlaubsansprüche, Tarifverträge und mehr regelt.
Zudem ist auf den Arbeitsschutz zu achten und damit auf die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Die Punkte, die für gute Arbeitsbedingungen sorgen sollen, sind im Arbeitsschutzgesetz (kurz: Arbschg) festgehalten.
Sozialversicherungen und Lohnsteuer für Mitarbeiter
Wer Mitarbeiter einstellt, ist dafür verantwortlich, diese bei den Sozialversicherungen und eventuell bei Berufsgenossenschaften anzumelden. Das dient zur sozialen Absicherung der Mitarbeiter. Die entsprechenden Nachweise werden bei den Lohnunterlagen verwahrt.
Neben den Sozialversicherungen muss sich der Arbeitgeber auch um die Lohnsteuer der Mitarbeiter kümmern, welche an das zuständige Finanzamt abzuführen sind.
Mindestlohn
Bei der Bezahlung von Mitarbeitern ist seit dem 1. Januar 2015 auf den Mindestlohn zu achten. Verstöße hiergegen werden mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bestraft.
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