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Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AUslegung und Zuverlässigkeit
Auslegung und Zulässigkeit von AGB
Bei der Erstellung von AGB ist darauf zu achten, dass sie unmissverständlich sind und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zulässigerweise mit AGB pauschal geregelt werden darf.
Insbesondere sind folgende Stationen zu durchlaufen:
- Transparenzkontrolle
Durch Auslegung wird geprüft, wie die Klausel von einem durchschnittlichen Kunden der jeweiligen Branche verstanden werden durfte. Unklare Klauseln sind unwirksam. - Kein Verstoß gegen zwingendes Recht
Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Klausel in der festgelegten, "klaren" Fassung nicht gegen eine gesetzliche Regelung verstößt, von der nicht abgewichen werden darf. - Inhaltskontrolle
Sonderregeln gelten hier zunächst für die gesetzliche Regelung klarstellende (deklaratorische) Klauseln sowie Preis- und Leistungsklauseln.
Generell verboten sind vor allem folgende immer noch weit verbreitete Klauseln:
- Schadenspauschalierung
- Haftungsfreizeichnung
- Ausschluss von Kündigung und Rücktritt
- Gewährleistungsausschluss
- Verjährungsregelungen
Diese Regelungen - so wichtig sie in der vertraglichen Praxis auch sind - sollten in Anbetracht der raschen Weiterentwicklung in der Rechtsprechung besser nicht ohne rechtliche Beratung gestaltet werden. Zu überprüfen sind die Klauseln auch in ihrem Verhältnis zu anderen Regelungen zum Beispiel der VOB/B im Bereich des privaten Baurechts.
Achtung:
Es ist auch ratsam, vor diesem Hintergrund zu prüfen, welche Äußerungen in einem Unternehmen bereits als AGB im rechtlichen Sinne gewertet werden.
Hätten Sie gewusst, dass ein Schild im Laden mit dem Hinweis "Haftung ausgeschlossen" gegebenenfalls bereits als AGB behandelt werden kann? Oder, dass Verträge mit Arbeitnehmern nunmehr auch mit den gesetzlichen Voraussetzungen der AGB in Einklang stehen müssen?
Zum Thema auf förderland
- Fachbeitrag - AGB: Einbeziehung in den Vertrag
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