Ratgeber Arbeitsschutz

Schutzausrüstung für Arbeitnehmer

Die Persönliche Schutzausrüstung für Arbeitnehmer - das sollten Unternehmer beachten

Sicherheit ist ein zentrales Thema im Arbeitsalltag. Dabei gibt es eine Reihe von Vorschriften, die Unternehmer beachten müssen, um für die ausreichende Sicherheit ihrer Arbeitnehmer zu sorgen. Diese können auch Schutzkleidung und im Besonderen die persönliche Schutzausrüstung (PSA) betreffen. In einigen Branchen ist eine bestimmte Art von Kleidung nicht nur empfohlen und sinnvoll, sondern sogar vorgeschrieben, um Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Das betrifft nicht allein das Baugewerbe, sondern auch eine Vielzahl anderer Berufsfelder, wie die Industrie oder das Labor.

Wer solche Vorschriften missachtet, riskiert nicht nur, dass Arbeitnehmer Schaden nehmen, er kann auch zu empfindlichen Zahlungen verpflichtet werden, sollte sein Versäumnis aufgedeckt werden. Doch welche Vorschriften sind grundlegend für persönliche Schutzausrüstung für Arbeitnehmer in Unternehmen und welche zentralen Eigenschaften zeichnen die betreffenden Kleidungsstücke aus?

 

 © MichaelGaida(CCO-Lizenz) / pixabay.com

Als Bauarbeiter ist man gerade im Straßenbau gewissen Gefahren ausgesetzt. Aus diesem Grund muss ein wirksamer Arbeitsschutz gewährleistet sein.

Bestimmte Branchen verlangen bestimmte persönliche Schutzausrüstungen

Zunächst einmal besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen normaler Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung. Denn während es sich bei Arbeitskleidung allgemein um die Kleidung handelt, die Arbeitnehmer während der Arbeit tragen, hat Schutzkleidung speziell den Zweck, Risiken und Gefahren zu verhindern. Neben der grundsätzlichen Gewährleistung des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber also auch die PSA stellen. Die Beschaffung und Bezahlung regulärer Arbeitskleidung hingegen ist Sache des Arbeitnehmers. Zentral hierbei ist es, darauf zu achten, dass die Deutsche Industrienorm (DIN) und ebenso europäische Normen bei den jeweiligen Kleidungsstücken einer persönlichen Schutzausrüstung gewährleistet werden. So wird je nach Branche hitzebeständige, schnittfeste oder anderweitig schützende Arbeitskleidung gefordert.

Wichtig: Auch wenn es keine Vorschriften zu Arbeitskleidung gibt, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten bis zu einem gewissen Grad vorschreiben, was diese während der Arbeitszeit tragen – zum Beispiel um einen einheitlichen Eindruck hervorzurufen. So kann beispielsweise das Tragen einer bestimmten Firmenkleidung vertraglich festgelegt werden. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Farbe der Fingernägel oder Haarfarbe können nicht bestimmt werden.

Wie Schutzkleidung beschaffen zu sein hat, hängt ab von:

  • der Branche
  • dem Arbeitsumfeld und
  • den persönlichen Tätigkeiten.

Bei Arbeiten mit Chemikalien, seien diese gasförmig oder flüssig, sind unter anderem Handschuhe, Füßlinge und Stiefel obligatorisch für die persönliche Schutzausrüstung. Ein weiterer normierter Aspekt betrifft allgemein die Nähte der Kleidung. Folgende Website stellt ausführliche Informationen zu dieser Normierung bereit.

In dieser Hinsicht gelten für jeden Fall andere, oft sehr genaue Vorschriften, unter anderem in Form von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Auf Baustellen gehören zur persönlichen Schutzausrüstung beispielsweise:

  • Ein Helm zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen.
  • Sicherheitsschuhe, um die Füße vor herabfallenden Gegenständen und nach unten hin, beispielsweise vor spitzen Nägeln, zu schützen.
  • Gehörschutz, um einem Hörschaden durch laute Arbeitsgeräusche vorzubeugen.

Wer schweißt, darf dies nicht ohne eine entsprechende Schutzbrille tun. Ganz anders sieht die Sicherheitskleidung von Arbeitnehmern in einem Labor aus. Sie ist vor allem darauf ausgerichtet, sich selbst und andere Personen vor gefährlichen Chemikalien oder anderen schädlichen Stoffen zu schützen. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an, wie die Kleidung im Detail aussieht, vor allem darauf, mit welchen Stoffen Arbeitnehmer hantieren. Ohne Laborkittel ist der Zutritt zu einem Labor in aller Regel nicht gestattet. Gängig ist auch eine Schutzbrille. In manchen Labors kommt ein kompletter Gesichtsschutz hinzu. Grundsätzlich haben Arbeitgeber die Pflicht, für die Sicherheit ihrer Angestellten zu sorgen. Deshalb gilt es als Unternehmer, genau darauf zu achten, dass eine persönliche Schutzausrüstung auch den individuellen Voraussetzungen entspricht. Außerdem ist es wichtig, die persönliche Schutzausrüstung aller Angestellten regelmäßig auf ihre Funktionsweise zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Risse, Löcher oder andere Beschädigungen die Gesundheit der Belegschaft gefährden. Näheres zu diesem Punkt findet sich hier .

Welche Schutzkleidung ist angemessen

Damit Schutzkleidung ihren Zweck erfüllt, muss sie möglichst hochwertig sein. Deshalb erhält man die entsprechende Kleidung meist bei speziellen Herstellern, die sich auf Schutzkleidung spezialisiert haben.

Ihre zentralen Eigenschaften hängen wiederum von der Branche und dem Arbeitsumfeld ab. Die folgenden Beispiele verdeutlichen dies:

  • Sicherheitsschuhe: Sie sind in vielen Branchen gefordert und in verschiedene Sicherheitsklassen eingeteilt. Gute Sicherheitsschuhe besitzen Stahlkappen, lassen keine Flüssigkeiten eindringen und sind durchtrittsicher.
  • Arbeitshosen: Wer mit Sägen hantiert, benötigt eine Schnittschutzhose. Ein möglichst robuster Stoff ist in allen Arbeitsbereichen zentral. Dazu sind oftmals die Zahl und die Art der Taschen bei Arbeitshosen vorgeschrieben.
  • Kopfbedeckungen: Ohne Helm ist niemandem der Zutritt einer Baustelle erlaubt, auch nicht dem Bauherrn, der selbst nicht zum Werkzeug greift. In manchen Berufen ist es außerdem aus Hygienegründen gefordert, die Haare unter einer Kopfbedeckung zu verbergen.
  • Schutzanzüge: Wer mit gefährlichen Stoffen hantiert – zum Beispiel als Chemiker, braucht dafür unter Umständen einen kompletten Schutzanzug. Dieser schützt nicht nur ihn selbst vor der Berührung mit den entsprechenden Stoffen. Er schafft auch die Voraussetzung dafür, dass sich eine Erreger an der eigenen Kleidung festsetzen und so nach draußen gebracht werden.

 

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In einem Labor kann es bei der Bearbeitung von Gefahrenstoffen zu potenziellen Problemen kommen. Aus diesem Grund ist die PSA dringend erforderlich.

Auch der Chef spricht mit

Gesetze und Verordnungen sind nicht die einzige Grundlage für Arbeitskleidung. Auch der Arbeitgeber hat ein Wörtchen mitzureden. Ist er auf der einen Seite verpflichtet, für die Sicherheit seiner Beschäftigten zu sorgen, kann er auf der anderen Seite spezielle Wünsche die Kleidung betreffend äußern und sogar verpflichtend machen. Das geschieht in den verschiedensten Branchen und Unternehmen und ist zum Teil auch traditionell bedingt. Während Monteure gerne auf blaue Latzhosen zurückgreifen, kleiden sich Dachdecker generell in schwarz. Im Straßenbau sorgt orangefarbene Warnkleidung für ein hohes Maß an Sicherheit, während Gärtner durch grüne Kleidung ihre Verbundenheit zur Natur unterstreichen. Allen Berufen gemein ist jedoch, dass die persönliche Schutzausrüstung, frei von diesen Wünschen des Chefs oder Traditionen, rechtlich normiert ist.

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