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Die Interessenvertretung der Arbeitgeber
Die Vertretung der Interessen der Arbeitgeber ist in drei Säulen organisiert: Arbeitgeberverbände, Wirtschaftsverbände und Kammern. Diese Pfeiler werden auch unter dem Überbegriff Unternehmerverbände zusammengefasst. Hierzu gehören auch noch Marktverbände und Kartelle.
Arbeitgeberverbände
Arbeitgeberverbände vertreten die gesellschafts- und sozialpolitischen Interessen der Unternehmen gegenüber dem Staat, der Öffentlichkeit sowie den Gewerkschaften. Zudem sind sie die tarifpolitischen Interessenvertretungen der Arbeitgeber gegenüber den Gewerkschaften (Ausnahme: öffentlicher Dienst). Das Hauptarbeitsfeld der Arbeitgeberverbände ist die Sozialpolitik. Die Dachorganisation der Arbeitgeberverbände ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit Sitz in Köln. Die BDA ist ein Zusammenschluss von Verbänden privater Arbeitgeber. Die Mitgliedschaft in der BDA ist freiwillig. In der BDA sind 54 Bundesfachverbände und 14 Landesvereinigungen organisiert. Einer der größten und wohl bekanntesten Arbeitgeberverbände ist der Dachverband Gesamtmetall.
Wirtschaftsverbände
Wirtschaftsverbände sind in erster Linie für die wirtschaftspolitische Interessenvertretung der Industrie zuständig. Der bekannteste und auch einflussreichste Wirtschaftsverband ist der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) mit Sitz in Köln. Im BDI sind Wirtschaftsverbände und Arbeitsgemeinschaften der Industrie und industrienaher Dienstleister organisiert. Die Mitgliedschaft im BDI ist freiwillig. Aktuell hat der BDI 36 Mitgliedsverbände, darunter zwei Arbeitsgemeinschaften, die die Interessen von rund 100 000 Unternehmen mit acht Millionen Beschäftigten vertreten. Neben dem BDI existieren noch einige kleinere Branchenverbände.
Kammern
Die bekanntesten Organisationen sind hier der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK, ehemals DIHT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Im DIHK sind 81 Industrie- und Handelskammern zusammengeschlossen. Der DIHK vertritt die Interessen der gewerblichen Wirtschaft gegenüber Bund/ EU und Öffentlichkeit. Derzeit sind 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen gesetzliche Mitglieder der 81 Industrie- und Handelskammern. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend (Zwangsmitgliedschaft). Auch Landwirte, Ärzte, Anwälte sowie weitere Berufszweige haben eigene Kammerorganisationen, in denen es ebenfalls eine Zwangsmitgliedschaft gibt.
Im Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) mit Sitz in Berlin sind 54 Handwerkskammern, 38 Zentralfachverbände des Handwerks sowie bedeutende wirtschaftliche und wissenschaftliche Einrichtungen des Handwerks in Deutschland zusammengeschlossen.
Bei den Kammern regeln eigene Kammergesetze die Organisation und Aufgaben. Von Seiten des Staates wurden den Kammern bestimmte Aufgaben zugewiesen, hierzu gehört zum Beispiel die Standesaufsicht. Sie haben auch beratende Funktionen gegenüber dem Staat und erhalten öffentliche Mittel.
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