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Wahl des passenden Firmennamens

Der Firmenname

Unter Firma versteht man handelsrechtlich anders als in der Umgangssprache nicht etwa das Unternehmen als solches, sondern den Namen, unter dem das Unternehmen "firmiert".

Hier sind auch nach der Liberalisierung der Registervorschriften immer noch ein paar grundsätzliche Überlegungen anzustellen. Zunächst ist auf der Suche nach dem ultimativen Firmennamen zwischen marken- und anmeldungsrechtlichen Erwägungen zu unterscheiden.

Markenrechtliche Aspekte

Unter einer Marke versteht man den geschützten Namen eines Unternehmens oder eines Produkts. Man unterscheidet hierbei zwischen

  • Wortmarken (wie zum Beispiel "Allianz")
  • Bildmarken (Logos wie zum Beispiel die drei Streifen von Adidas oder das goldene M von McDonalds)
  • Kombimarken (grafisch besonders gestaltete Schriftzüge wie zum Beispiel der von Coca Cola)
  • oder auch Klangmarken (wie zum Beispiel die Intel-Melodie)

Da durch den Markenschutz Mitbewerbern die Verwendung verwechselbarer Namen (Designs) verboten wird, darf eine Marke nicht beschreibend sein. Je weniger beschreibend ein Markenname ist, desto stärker ist die Marke.

Beispiel:
Beispielsweise "Google" oder "Yahoo" als Namen für eine Internet-Suchmaschine. Diese Namen haben auf den ersten Blick nichts mit dem zu tun, was hinter ihnen steht. Die Verbindung entsteht tatsächlich erst durch den Erfolg des Unternehmens. Umgekehrt sind Namen mit "Bronchi-" für einen Hustensaft kein besonders starker Markenname, denn dieser Namensbestandteil ist beschreibend und als solcher freihaltebedürftig, weil auch Mitbewerber ihr Produkt dem Verbraucher beschreiben können müssen.

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