<< Themensammlung Geschäftskorrespondenz
Visitenkarten
Da man rechtlich nicht verpflichtet ist, überhaupt Visitenkarten einzusetzen, gibt es hierfür auch keine verbindlichen Regelungen. Eine Visitenkarte ist daher zuallererst ein Werbemittel.
Unabhängig davon hat sich im Geschäftsverkehr allerdings eine gewisse Erwartungshaltung hinsichtlich des Informationsgehalts einer Visitenkarte durchgesetzt. Man erwartet, ihr möglichst umfassend die Kontaktdaten des Überreichenden entnehmen zu können, also Name, Firma, Telefonnummer, Geschäftsadresse, E-Mail etc.
In der Praxis bewährt haben sich Visitenkarten, die so gestaltet sind, dass sie auch Platz für handschriftliche Notizen lassen, ohne das handliche Format zu überschreiten. Unhandliche Visitenkarten, also solche, die nicht in die dafür vorgesehenen Fächer in Geldbeutel oder Terminplaner passen, werden vom Empfänger meist mit wenig Begeisterung entgegengenommen.
In der Gestaltung einer Visitenkarte ist man frei. Sinnvoll ist natürlich eine möglichst ins Auge fallende Platzierung des Firmennamen/ Firmenlogos. Hier sollte man sich vor dem Druck der Visitenkarten überlegen, wie die Visitenkarte überreicht und wie sie entgegengenommen wird. Also welcher Teil der Karte von den Fingern verdeckt wird. Dort sollte nämlich das Logo nicht stehen.
>> Anzeige: Visitenkarten günstig online drucken lassen
Unternehmens-Webseite - Notwendige Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ausführliche Infos
Geschäftsunterlagen - Briefe, E-Mails & Co.
Standardschreiben & Musterverträge - Wann eine Verwendung sinnvoll ist
Rechtliche Basics für den Aufbau eines Online-Shops https://www.foerderland.de/managen/recht/news/rechtliche-basics-fuer-den-aufbau-eines-online-shops/ - Fachbeitrag zum Thema
Schlagworte zu diesem Artikel