<< Themensammlung Mindestlohn

Der Blick über den deutschen Tellerrand

Während die Diskussion in Deutschland andauert, was ja bekanntlich öfter mal länger dauert, haben die meisten europäischen Länder, sowie die USA, Japan und Kanada bereits einen grundsätzlichen Mindestlohn eingeführt. Insgesamt 21 der 28 europäischen Staaten haben einen Mindestlohn. In Europa haben, neben Deutschland, die Schweiz, Finnland, Dänemark, Schweden, Italien und Österreich bisher auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verzichtet. Diese Länder haben zwar keine gesetzlichen Mindestlöhne, allerdings gibt es hier branchenweite Mindestlöhne basierend auf Kollektivverträgen.



Vor allem in den skandinavischen Staaten wird aufgrund des hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrades (über 80 Prozent) fast jeder Arbeitnehmer von tarifvertraglichen Regelungen erfasst.

Mit Blick auf die Staaten mit gesetzlichem Mindestlohn, argumentieren in Deutschland nun nicht wenige Fürsprecher eines Mindestlohns mit dessen positiven Entwicklungen in anderen Staaten. Denn was in anderen Ländern funktioniert, kann ja für Deutschland nicht schlecht sein. Dieser Vergleich ähnelt dem von Äpfeln und Birnen. Denn in den Ländern, in denen es bereits einen Mindestlohn gibt, wurde die Frage nach der inhaltlichen Ausgestaltung des Mindestlohns ganz unterschiedlich beantwortet. Daher macht es wenig Sinn, auf die Erfolge eines Mindestlohns in anderen Ländern zu verweisen.

Alle hier betrachteten Länder haben einen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, jedoch mit unterschiedlichen Ausgestaltungen. In den meisten Ländern gibt es einen festen Monatslohn, einige wie zum Beispiel Irland, die USA und England, haben sich allerdings für eine gesetzliche Festlegung der Stundenlöhne entschieden. Fast alle Länder passen die Mindestlöhne an die Lebenshaltungskosten an, die USA  verzichtet allerdings darauf.

Von den insgesamt 21 EU-Staaten, die über einen gesetzlichen Mindestlohn verfügen, liegt dieser in fünf Staaten oberhalb von 8,50 Euro. Hierzu gehören Luxemburg mit einem Spitzenwert von 11,10 Euro, sowie Belgien, die Niederlande und Frankreich mit Werten zwischen 9,07 und 9,43 Euro. Selbst im krisengeplagten Irland liegt der Mindestlohn mit 8,65 Euro noch oberhalb der in Deutschland derzeit diskutierten Marke. (Stand November 2013)
Der Vergleich gesetzlicher Mindestlöhne gemessen in Euro wird zudem teilweise durch starke Wechselkursschwankungen verzerrt. Dies gilt insbesondere für Großbritannien, dessen nationale Währung gegenüber dem Euro in den letzten Jahren um mehr als 30 Prozent abgewertet hat.

In allen Ländern gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen beispielsweise in Form von Staffelungen nach Alter, Berufserfahrung oder Qualifikationen, sowie Ausnahmen für gering qualifizierte Arbeitnehmer oder Jugendliche. 

Auch was die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns angeht, gehen die Länder unterschiedliche Wege. Während in manchen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, nur geringe Geldstrafen bei Nichteinhaltung verhängt werden, belassen es die Niederlande bei Appellen an die Arbeitgeber. In Irland drohen dagegen bei Nichteinhaltung sogar Gefängnisstrafen.

Wie man sieht, lassen sich bei einem Blick über den deutschen Tellerrand vor allem die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Mindestlohns erkennen. Es macht jedoch wenig Sinn bei der Forderung nach einem Mindestlohn pauschal auf die positiven Erfahrungen im Ausland zu verweisen.

Staaten und ihre Mindestlöhne

Staat gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn pro Monat
Luxemburg 1874,19 €
Niederlande 1469,40 €
Belgien 1501,82 €
Vereinigtes Königreich 1264,25 €
Frankreich 1430,22 €
Irland 1461,85 €
Griechenland 683,76 €
USA 952,46 €
Spanien 752,85 €
Malta 697,42 €
Slowenien 783,66 €
Portugal 565,83 €
Türkei 415,52 €
Tschechien 312,01 €
Ungarn 335,27 €
Polen 392,73 €
Estland 320,00 €
Slowakei 337,70 €
Litauen 289,62 €
Lettland 286,66 €
Bulgarien 158,50 €
Rumänien 157,50 €
Schweden , Dänemark Branchenregelungen
Österreich über Sozialpartner
Deutschland (in manchen Branchen)
Schweiz (in der Diskussion)
 
Stand 2013 Eurostat

Fazit

Die Debatte um die Einführung eines Mindestlohns füllt bereits Bände und wird meistens von idealistischen bis polemischen Kommentaren begleitet. Dabei wird selten auf die wohl wichtigsten wie auch naheliegendsten Fragen eingegangen: 

  • Passt ein Mindestlohn in das deutsche Tarif- und Sozialsystem? 
  • Erreicht man mit dem Instrument „Mindestlohn“ überhaupt die angestrebten Ziele? 

Für das Erreichen der verfolgten Ziele ist ein Mindestlohn wohl das falsche Instrument.  Zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit kann ein Mindestlohn nichts beitragen. Hier wäre eine Kombilohn oder eine negative Einkommenssteuer ein wesentlich sinnvolleres Instrument. Der Lohnwettbewerb innerhalb der EU lässt sich mit einem Mindestlohn wohl auch nicht aufhalten. Selbständige Einzelunternehmer werden vom Entsendegesetz nicht erfasst, hier wäre es vielmehr von Nöten den Missbrauch in Form von Scheinselbständigkeit stärker zurückzudrängen.

Wenn man die Sache genau besieht, dann passt ein Mindestlohn auch nicht in das deutsche Tarif- und Sozialsystem. Zum einen schafft das System der Sozialtransfers einen faktischen Mindestlohn. Zum anderen schränkt die Unterstützung des Staates bei der Umsetzung des Mindestlohns die Tarifautonomie der Tarifparteien ein.

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt