Eine Brandschutzunterweisung ist den eigenen Beschäftigten sowie jedem Beschäftigten einer Fremdfirma zu geben, der im Auftrag im Unternehmen abarbeitet.
Basis der Unterweisung ist die im Unternehmen geltende Brandschutzordnung, insbsondere Teil B. Eine knappe Übersicht der Formalien ist meist ausreichend. Wichtiger ist die Unterrichtung hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen, welche die Mitarbeiter selbst angehen.
Abläufe klären
Insbesondere die richtige Brandmeldung, das Verhalten bis bzw. bei der Evakuierung und die ersten Löschbzw. Brandbekämpfungsmaßnahmen sind wesentlich. Nicht fehlen dürfen allgemeine Verhaltensregeln, die jedem Mitarbeiter geläufig sein sollten. Aber auch die Lage und Position der Meldeeinrichtungen wie Brandmelder oder das nächste frei verfügbare Telefon zum Rufen der Feuerwehr müssen bekannt sein.
Dann folgt die Aufklärung über den richtigen Notruf. Neben der Angabe der Meldestelle, dem Melder und der Beschreibung der Gefahr soweit ersichtlich, sollte auch die Information über den nächsten Weg zum Brandgeschehen erfolgen sowie die Alarmierungskette innerhalb des Hauses geklärt sein.
Hinweis
In baulichen Anlagen mit einem großen Besucherverkehr (Versammlungsstätten, Museen, öffentliche Einrichtungen, Verkaufsstätten u. a.) oder dem Vorhandensein einer Vielzahl von Beschäftigten (Verwaltungsgebäude, Forschungseinrichtungen u. Ä.) ist es unumgänglich, Evakuierungshelfer auszubilden. Diese Personen werden speziell auf das Verhalten im Falle einer Räumung oder Evakuierung des Gebäudes oder eines Teils des Gebäudes geschult und trainiert.
Fluchtwege zeigen
Es ist immer besser, den Fluchtweg durch aktives Begehen zu zeigen, statt ihn abstrakt auf einem Schema oder Plan vorzuführen. Dies sollte bei der Erstunterweisung bzw. der speziellen Brandschutzunterweisung unbedingt eingeplant sein. Zu den Verhaltensregeln gehört auch das geordnete Verlassen des Arbeitsplatzes, die entsprechende Absicherung der Verantwortlichen, dass ein Stockwerk oder eine Abteilung geräumt wurde und auch alle Gäste mit zum jeweiligen Sammelplatz geführt werden.
Sofortmaßnahmen schulen
Insbesondere für kleine Bränd (z. B. Schwelbrände oder entflammte Papierkörbe oder Ähnliches) empfiehlt es sich, dass die Mitarbeiter keine Scheu vor dem Feuerlöscher haben. Meist lässt sich mithilfe der vorgeschriebenen und funktionstüchtigen Feuerlöscher ein solcher Kleinbrand leicht löschen, wenn man deren Anwendung kennt. Dazu muss an jedem Standort eines Feuerlöschers die entsprechende Kennzeichnung vorhanden sein, mit welchem Mittel der Feuerlöscher gefüllt ist und eine Betriebsanleitung für das jeweilige Gerät. Die entsprechenden Brandklassen sind gesetzlich festgelegt und vereinheitlicht, sodass jeder sich damit auskennen kann.
Auch kleinere Löschanlagen können von Mitarbeitern eingesetzt werden. Achten Sie darauf, dass hierfür auch die Betriebsanleitungen für jeden verständlich sind und aushängen oder ausliegen.
Checkliste: Feuerlöscher und ihre Anwendung
Sind einzelne Fragen mit Nein beantwortet, so besteht Handlungsbedarf!
- Ist die vorhandene Anzahl an Feuerlöschern für die einzelnen Arbeitsbereiche ausreichend?
- Sind die Feuerlöscher schnell und leicht erreichbar?
- Sind die im Betrieb verwendeten Feuerlöscher für die jeweiligen brennbaren Stoffe geeignet?
- Ist die erforderliche Zahl und Dimensionierung für die Bereiche nach den Löschmitteleinheiten ermittelt worden?
- Sind die vorhandenen Feuerlöscher amtlich geprüft und zugelassen? Tragen sie ein Zulassungskennzeichen (BGR 133)?
- Werden die Feuerlöscher regelmäßig geprüft?
- Werden die Prüfungen durch einen Sachkundigen durchgeführt?
- Ist ein Nachweis für die durchgeführten Prüfungen vorhanden? Sind die erforderlichen Prüfplaketten angebracht?
- Werden defekte Feuerlöscher unverzüglich instand gesetzt bzw. ersetzt?
- Sind den Beschäftigten die Standorte der Feuerlöscher bekannt?
- Sind die Beschäftigten in die Funktionsweise der Feuerlöscher eingewiesen?
- Wurde die Handhabung der Feuerlöscher durch die Mitarbeiter geübt?
Feuerlöscher instand halten
Die Geräte sollten regelmäßig entsprechend der Wartungsintervalle geprüft und die Füllstoffe ausgetauscht werden.