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Kein Kündigungsgrund

Liebesnacht mit Minderjährigem - ein Kündigungsgrund?

Eine fristlose Kündigung allein wegen der Berichterstattung in den Medien ist nicht gerechtfertigt. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen hervor.

Liebesnacht mit Minderjährigem ist kein Kündigungsgrund

Ein langjährig bei der Lufthansa beschäftigter Flugbegleiter hatte sich in Japan einen jungen Mann auf sein Zimmer kommen lassen. Wie sich erst später herausstellte, hatte dieser das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Als die japanische Polizei davon Kenntnis erlangte, nahm sie den Flugbegleiter fest und steckte ihn für 19 Tage in Untersuchungshaft.

Erst als er einen Strafbefehl über eine Geldstrafe akzeptiert hatte, kam er frei. Wegen des in japanischen Boulevardzeitungen stattfindenden Medienrummels unter Nennung des Flugunternehmens kündigte die Lufthansa dem Beschäftigten fristlos. Der Flugbegleiter erhob Kündigungsschutzklage.

Mit Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts sei eine fristlose Entlassung allein wegen der Berichterstattung in den Medien nicht gerechtfertigt. Eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen. Bei dem Vorfall gebe es nur einen beschränkten Bezug zum Arbeitsverhältnis. Auch das Hotel habe keinerlei Vorwürfe gegen das Flugunternehmen erhoben.
LAG Hessen, Az.: 17 Sa 1340/09


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