Die außergerichtliche Form der Konfliktbereinigung wird in Deutschland immer populärer. Der Grund: Immer mehr Rechtssuchende wollen nicht in oft langwierigen und für alle Beteiligten belastenden Gerichtsverfahren um ihr Recht kämpfen, sondern bestehende Konflikte schnell, schonend und interessengerecht lösen.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade in Fragen der Unternehmensnachfolge viele unterschiedliche Aspekte und Interessen aufeinander treffen. Dabei kann die Unternehmensnachfolge leicht Kristallisationspunkt für bereits langfristig angelegte Beziehungsprobleme innerhalb der Familie werden. Weitere typische Situationen, in denen Wirtschaftsmediatoren zum Einsatz kommen, sind Unternehmensgründungen, Unternehmenszusammenschlüsse und Trennungen von Gesellschaftern.
Schritte eines Mediationsverfahrens
In einem Vorbereitungsgespräch klärt der Mediator mit den Konfliktparteien, ob eine Mediation für die Parteien geeignet sein kann, den Konflikt zu lösen, und ob die Parteien bereit sind, sich gemäß der Mediationsprinzipien in das Verfahren einzubringen. Außerdem wird ein Mediationsvertrag geschlossen.
In einem zweiten Termin wird eine Themensammlung erstellt. Dabei müssen die Beteiligten alle Themen angeben, die für sie relevant sind und die sie geklärt haben möchten. In der Phase der Interessenklärung stellen die Konfliktparteien ihre Sicht des Konflikts zu jedem Thema umfassend dar. Neben dem Austausch der Informationen und Wahrnehmungen der Parteien geht der Mediator insbesondere auf die Bedürfnisse und Interessen der einzelnen Beteiligten ein, um das gegenseitige Verständnis zu verstärken und den Lösungsraum für die zu findende Vereinbarung möglichst groß zu machen.
Dann werden die Parteien darin unterstützt, in einem möglichst kreativen Prozess (Brainstorming) Lösungsoptionen für die jeweiligen Konfliktfelder zu entwickeln. Erst nach Abschluss der Ideensuche werden die gefundenen Optionen bewertet und die jeweils besten Lösungen gemeinschaftlich ausgewählt. Schließlich vereinbaren die Parteien schriftlich die Regelung des Konfliktes. Die Umsetzung erfolgt durch gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen oder wie im Bereich der Nachlassplanung durch testamentarische bzw. erbvertragliche Vereinbarungen.
Prinzipien einer Mediation
Zunächst einmal gilt: Alle Konfliktparteien nehmen freiwillig an dem Verfahren teil. Das bringt mit sich, dass sie jederzeit aus dem Verfahren aussteigen und es damit beenden können. Ein weiteres Grundprinzip ist, dass die Teilnehmer ihre Lösungen eigenverantwortlich erarbeiten – der Mediator hat lediglich eine strukturierende und gesprächslenkende Funktion. Er übernimmt in keiner Weise die Rolle eines Schiedsgerichts. Daher ist es wichtig, dass die Teilnehmer über Sachverhalte, Lösungsoptionen und Rechtsstände vollständig informiert sind. Eine Lösung kann schließlich nur gefunden werden, wenn alle Teilnehmer bedingungsfrei in den Prozess gehen und grundsätzlich bereit sind, ihre ursprünglichen Positionen zugunsten konsensualer Lösungen aufzugeben. Zur Frage der Vertraulichkeit: In der Regel legen die Konfliktparteien Wert auf Vertraulichkeit der besprochenen Inhalte. Deswegen wird im Mediationsvertrag eine entsprechende Vertraulichkeitsklausel aufgenommen.
Anforderungen an den Mediator
Der Mediator hat für die Sichtweisen aller Konfliktparteien dasselbe Verständnis aufzubringen. Dabei muss er gegebenenfalls ein Dominanzgefälle zwischen den Parteien ausgleichen, indem er die Artikulation der kommunikationsschwächeren Partei fördert. Um dieser allparteilichen Rolle, aber auch der moderierenden Aufgabe gerecht zu werden, ist eine ethische Grundhaltung erforderlich, die von Empathie, Wertschätzung und Authentizität geprägt ist.
Einen geeigneten Mediator zu finden, kann schwierig sein. Denn obwohl am 26. Juli 2012 in Deutschland ein Mediationsgesetz (MediationsG) in Kraft getreten ist, sind die konkreten Anforderungen an die Mediatorenausbildung und –zertifizierung auf eine noch durch das Bundesministerium der Justiz zu erlassende Rechtsverordnung ausgelagert worden. Deshalb kümmern sich zurzeit Fachverbände sowie die Kammern der Rechtsanwälte und der Steuerberater um Ausbildungsinhalte und formelle Anerkennungen. Als Mediatoren sind vielfach Rechtsanwälte, aber auch Angehörige anderer beratender Berufe tätig. Bei der Suche nach einem geeigneten Mediator sollte jedoch grundsätzlich auf eine fundierte Zusatzausbildung Wert gelegt werden.
Lernen sie professionelle Gespräche und Verhandlungen zu führen.
- Erlangen Sie fundierte Kenntnisse der Kommunikationspsychologie sowie Interventions- und Verhandlungstechniken.
- Wenden Sie das Gelernte in der Praxis an.