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Der Einsatz von Detektiven

Rechtliches rund um die Privatermittler

Das Berufsbild des Detektivs ist vorwiegend aus dem Fernsehen bekannt, wo er meist spektakuläre Fälle löst und noch dazu in der Regel unverzichtbar für die Aufklärung des Falles ist. Tatsächlich ist der Detektiv aber auch ein realer Beruf, der ebenso durchaus spannend und vielfältig sein kann, wenngleich natürlich nicht ganz so hochdramatisch, wie in den Medien dargestellt. Trotzdem fragen sich Interessierte nicht selten, ob das Beschatten, Verfolgen und Abhören wirklich erlaubt ist, wie die eigene Privatsphäre bei einer solchen Observierung gewahrt werden kann und wie seriös das unbekannte Berufsbild überhaupt ist

fotolia fotograf robert kneschke fotolia fotograf robert kneschke

Der Detektiv – Was darf er und wann macht er sich strafbar?

Bestimmte Werte und Normen sollten für den Berufsstand des Detektivs im Grunde unabdingbar sein, insbesondere dann, wenn dieser in einem anerkannten Berufsverband unterkommen möchte. Die dortige Verbandsordnung definiert das Handeln des Detektivs – wer sie missachtet, provoziert den Ausschluss. Für potenzielle Auftraggeber ist es daher durchaus empfehlenswert, auf Detekteien und Detektive zurückzugreifen, die Mitglied einer solchen Vereinigung sind. Der erste deutschlandweite Berufsverband für den Detektiv entstand im Jahr 1950 und nennt sich Bund Deutscher Detektive (BDD), ab den 60er Jahren kam außerdem der Bund Internationaler Detektive und der Zentralverband der Auskunftei-, Detektei und Inkasso-Unternehmen hinzu – letzterer verschmolz schließlich mit dem BDD zum Bundesverband Deutscher Detektive.

Trotz allem stellen sich etliche rechtliche Fragen zu dem Berufsbild des Detektivs, das weitgehend durch die öffentlichen Medien geprägt ist. Gesetzliche Vorgaben gibt es jedoch nur wenige, die sich auf die direkte Tätigkeit beziehen, denn die Bezeichnung „Detektiv“ ist nicht geschützt und kann damit im Grunde von jedermann genutzt werden – demnach ist also auch keine entsprechende Ausbildung zwangsläufig nötig. Für Kunden wird es damit umso wichtiger, sich laut derzeitiger Rechtslage an eine Detektei zu wenden, die einem der oben erwähnten Berufsverbände angehört.

Trotzdem unterliegen auch Privatdetektive gewissen rechtlichen Grenzen, die sie in ihrer Tätigkeit beschränken. Unter anderem greift dabei beispielsweise das klassische Strafgesetz, denn im Grunde handelt der Detektiv als Privatperson, aber auch das Bundesdatenschutzgesetz ist zu beachten. In besonderem Maße wird darüber hinaus das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewertet, welches den Personen zukommt, die überwacht werden, den sogenannten Zielpersonen. Dabei stehen wichtige Aspekte wie die persönliche Ehre, die Intim- und Privatsphäre, das Recht auf informelle Selbstbestimmung sowie das Recht am eigenen Bild und eigenem Wort im Fokus. Ein Ermittler, der diese Werte und Normen nicht wertschätzt, kann sich so schnell strafbar machen und im schlimmsten Fall auch eine Anzeige von Seiten der Zielperson befürchten.

Die Aufgabenbereiche eines Detektivs

Viele unterschiedliche Bereiche umfassen das Aufgabenspektrum eines Detektivs, wobei dieser oftmals nur ein kleines Glied in einer Kette von Ermittlungsarbeiten ist. Gerade in Momenten, in denen ein Verdacht noch zu vage erscheint, um sofort die Polizei zu verständigen, wird er eingeschaltet, aber auch Anwälte und Unternehmen bedienen sich der Möglichkeit eines Privatdetektivs gern. Wichtig bei der parallelen Arbeit von Polizei und Detektei ist jedoch, dass der Ermittler den polizeilichen Ermittlungen nicht im Weg steht. Zudem müssen alle Beweise rechtmäßig beschafft werden, damit diese vor Gericht auch Bestand haben. Folgende Bereiche werden unter anderem durch Detektive abgedeckt:

1.    Wirtschaftskriminalität

Die Kriminalität in der Wirtschaft nimmt weiter zu, auch bedingt durch den stetigen technischen Fortschritt. Ganz gleich, ob sich die Delikte gegen Privatpersonen oder Unternehmen richten, hier kann der Detektiv insbesondere durch seine Flexibilität und Unabhängigkeit überzeugen, durch die er sich von den Behörden unterscheidet. Im Wirtschaftssektor existieren unterschiedlichste Fallmöglichkeiten, die von den Spezialisten bearbeitet werden: vom Verdacht des Abrechnungsbetrugs eines Mitarbeiters bis hin zum Verstoß gegen das Patentrecht.

2.    Juristischer Beistand

Auch als Hilfe für eine Person, die rechtskräftig verurteilt wurde, jedoch nach eigenen Angaben unschuldig ist, kann die Detektei tätig werden. Hier kann der Detektiv auch nach dem Urteil der Behörden weiter agieren, auch wenn diese den Fall bereits abgeschlossen haben. Entscheidende Indizien können auf diese Weise noch im Nachhinein gesammelt werden, um möglicherweise eine Neuaufnahme des Prozesses zu bewirken.

3.    Versicherungsbetrug

Gerade in diesem Feld kann der Privatermittler teilweise sehr wichtig und hilfreich werden, wenngleich der Versicherungsbetrug hierzulande noch immer größtenteils als Kavaliersdelikt betrachtet wird. Trotzdem bilden die Aufträge von Versicherungen mit rund 15% bei den Detektiven eine solide Basis.

4.    Industriespionage

Auch die unerlaubte Weitergabe oder Auskundschaftung von Unternehmensgeheimnissen gehört zu den Arbeitsfeldern von Detektiven, wobei hier ein breites Aufgabenspektrum abgedeckt werden kann. Unter anderem können dabei Mandanten befragt und Informationen über Mitbewerber eingeholt werden, aber auch die Spionageabwehr ist ein möglicher Tätigkeitsbereich.

Rückerstattung von Detektivkosten

Die Kosten für einen Detektiv können durchaus hoch sein, weshalb auch vorwiegend gut situierte Kundschaft oder Unternehmen um die Dienste einer Detektei bitten. Die Preise setzen sich dabei aus verschiedenen Bereichen zusammen wie beispielsweise einer Grundgebühr, dem Stundensatz pro Person, Kilometergeld, Barauslagen und Spesen, Aufschlägen für Auslandseinsätze sowie Zusatzleistungen, sodass insgesamt letztendlich doch ein stolzer Betrag entstehen kann. Das Bundesarbeitsgericht entschied allerdings in einem Urteil vom 26.09.2013, dass Detektivkosten in Form von Schadensersatz erstattungsfähig sein können. Die Rückerstattung komme demnach beispielsweise dann in Betracht, wenn es um eine Verdachtskündigung geht und die ermittelten Tatsachen einen so schwerwiegenden Verdacht einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung bestätigen, dass die Kündigung als begründet angesehen werden kann. Viele weitere gerichtliche Instanzen bestätigen diesen Trend auch in Bezug auf andere Bereiche.

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