<< Themensammlung Tarifvertrag - Einführung

Verschiedene Arten von Tarifverträgen

Man kann zwischen verschiedenen Arten von Tarifverträgen unterscheiden:

  • Manteltarifvertrag (MTV)
  • Rahmentarifvertrag (RTV)
  • Lohn- , Gehalts- und Entgelttarifverträge
  • Flächentarifvertrag (FTV)
  • Spartentarifvertrag
  • Haus-/ Firmen-/ Werkstarifverträge
  • Ergänzungstarifvertrag 

Manteltarifvertrag

Im Manteltarifvertrag, kurz MTV, werden grundsätzliche Regelungen bezüglich der sonstigen Arbeitsbedingungen, nicht aber zu Lohnfragen festgehalten. Dazu gehören Regelungen über:

  • Arbeitszeit/ Pausen
  • Arbeitsbewertungsverfahren
  • Erholungs-/ Sonderurlaub
  • Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit
  • Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz
  • Einstellungs- und Kündigungsbestimmungen 

Die Laufzeit von Manteltarifverträgen ist oftmals unbefristet. Lediglich die Inhalte werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Es kommt vor, dass Manteltarifverträge auch als Rahmentarifverträge bezeichnet werden.

Rahmentarifvertrag (RTV)

Ein Rahmentarifvertrag, kurz RTV, wird oftmals auch als Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag bezeichnet. Ein Rahmentarifvertrag umfasst Regelungen bezüglich

  • der Ausgestaltung und Festlegung von Lohn- und Gehaltsgruppen
  • der Gruppenmerkmale
  • der Ausgestaltung der Leistungsentlohnung

Die Laufzeit eines Rahmentarifvertrags erstreckt sich meist über mehrere Jahre.

Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträge

Im Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen wird die Höhe der tariflichen Vergütung geregelt. Diese werden Lohn-, Gehalts- oder Entgelttabellen dargestellt. Diese bilden die Vergütungsgruppen inklusive der Vergütung der jeweiligen Gruppe ab. Dabei kommt die unterste Entgeltgruppe einem Mindestlohn gleich.

Die Laufzeit eines Lohn- und Gehaltstarifvertrags ist kürzer als die eines Manteltarifvertrags oder eines Rahmentarifvertrags und beträgt in der Regel ein Jahr.

Flächentarifvertrag (FTV)

Ein Flächentarifvertrag, kurz FTV, gilt für eine bestimmte Branche bzw. einen bestimmten Wirtschaftszweig sowie für einen bestimmten regionalen Bereich. Ein Flächentarifvertrag kann sowohl bei einer als auch bei mehreren Branchen Anwendung finden. 

Die bekanntesten Flächentarifverträge sind die der IG Metall und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Der IG Metall-Tarifvertrag bezieht sich auf alle Unternehmen der Metall- und Elektrobranche Metall und erhebt regionale Gültigkeit. So fällt DaimlerChrysler bspw. unter den IG Metall-Tarifvertrag für Nordwürttemberg/Nordbaden.

Spartentarifvertrag

Spartentarifverträge sind Tarifverträge, die in einer Sparte eines Tarifgebietes Anwendung finden. So wird der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bzw. der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) in Spartentarifverträgen für einzelne Bereiche konkretisiert. Es existieren Spartentarifverträge für die Beschäftigten des öffentlichen Nahverkehrs, für Beschäftigte von Krankenhäusern oder des Ordnungsdienstes, die sich zwar am BAT bzw. TVöD anlehnen, in einzelnen Punkten jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein können.

Haus-/ Firmen-/ Werkstarifverträge

Haus-, Firmen oder Werkstarifverträge werden auf der Arbeitgeberseite nur von einem einzelnen Arbeitgeber und nicht vom Arbeitgeberverband geschlossen und gelten daher nur für ein einzelnes Unternehmen. Die Laufzeit eines solchen Vertrages wird im Vertrag geregelt. Ein Beispiel hierfür ist die Volkswagen AG. Sie unterliegt eigentlich dem Flächentarifvertrag der IG Metall. Volkswagen ist aber schon vor Jahren aus dem Flächenabkommen ausgestiegen und hat in separater Verhandlung mit der IG Metall einen viel beachteten Haustarifvertrag abgeschlossen. In Deutschland haben etwa acht Prozent der Unternehmen einen Haustarifvertrag.

Ergänzungstarifvertrag

Zusätzlich zum Flächentarifvertrag besteht für Unternehmen die Möglichkeit Ergänzungstarifverträge abzuschließen, in denen unternehmensspezifische Regelungen enthalten sind. So ist eine betriebsindividuellere Lösung möglich, ohne gleich in die Verhandlungen über einen Haustarifvertrag einsteigen zu müssen.

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