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Urheberrechtlicher Hinweis

Urheberrechtlicher Hinweis

In jedem Fall ist ein urheberrechtlicher Hinweis auf den Seiten sinnvoll. Das Gesetz schützt zwar unabhängig von diesem Hinweis den Inhaber geistigen Eigentums, aber aus Gründen der Transparenz und zur Ausschaltung eines etwaigen Mitverschuldens ist es ratsam, einen entsprechenden Hinweis zu geben.


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Je umfangreicher das Angebot der Webseite ist und je unabhängiger die einzelnen Bestandsteile der Seite sind, desto ratsamer ist es, sie organisatorisch getrennt zu behandeln und die Haftungsausschlüsse auf die jeweiligen Unterseiten zu beziehen. Dann sollte aber auf der Hauptseite ein entsprechender Hinweis gegeben werden:

Beispiel:
Hinsichtlich der Nutzung bestimmter weiterer Inhalte innerhalb des Online-Auftritts von "Dreamline" finden weitere Bestimmungen Anwendung, auf die der Nutzer innerhalb des jeweiligen Angebots hingewiesen wird.

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