<< Themensammlung Urheberrecht & Copyright

Copyright

Der Begriff "Copyright" stammt aus dem angloamerikanischen Raum und bedeutet ungefähr dasselbe wie "Urheberrecht". Die Begriffe unterscheiden sich insofern, dass das deutsche Urheberrecht den Künstler schützen will, das Copyright hingegen den Inhaber der Rechte am Werk, beispielsweise den Verlag. Da auch in den USA die Urheberrechte seit dem 1. April 1989 wie in Deutschland automatisch entstehen, wird auch dort der Copyright-Hinweis nicht mehr benötigt.


Das Symbol © hatte in Deutschland nie eine rechtliche Bedeutung, sondern war schon immer lediglich ein reiner Hinweis. Obwohl dieser Copyright-Hinweis nicht zwingend notwendig ist, kann es zur Vorbeugung und Sicherung der eigenen Ansprüche trotzdem sinnvoll sein, ihn zu verwenden.

Vermutung der Urheberschaft

Gemäß §10 Urhebergesetz (UrhG) wird derjenige, der auf dem Werk "in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, […] bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen".

Abschreckung

Gerade im Internet ist die Gefahr groß, dass Urheberrechte verletzt werden. Eine Menge Internetbenutzer, gerade jüngere, glauben oft, ohne einen Copyright-Hinweis dürften sie Inhalte und Designs beliebig kopieren. In diesen Fällen kann ein Copyright-Vermerk abschreckend wirken, insbesondere wenn die rechtlichen Folgen hinzugefügt werden.

Warnhinweis auf Schadensersatz

Grundsätzlich kann ein Urheber, dessen Urheberrecht verletzt wurden, Schadensersatz vom Verletzer verlangen (siehe §97 UrhG). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Verletzer vorsätzlich gehandelt hat, das heißt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Durch einen deutlichen Hinweis auf die Urheberrechte kann der Verletzer nicht behaupten, er habe nicht gewusst, dass er rechtswidrig handelt.

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