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Wie schützt man das geistige Eigentum?

Warum das geistige Eigentum extra schützen?

Obwohl Urheberrechte im deutschen Recht mit der Schaffung eines Werkes automatisch entstehen, kann es sehr sinnvoll sein, das Werk bei einem Notar zu hinterlegen. Im Falle eines Rechtsstreits haben Sie so ein bewährtes gerichtliches Beweismittel, das sowohl für urheberrechtlich geschützte Werke als auch für Ideen und Konzepte eingesetzt werden kann.

Beweismittel

Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Sicherung der Urheberschaft gibt es eine Menge Unklarheiten.

Nicht zu empfehlen sind folgende Methoden:

  • PC-Archive: Die Daten auf der Festplatte sind als Urhebernachweis völlig ungeeignet und vor Gericht unwirksam, da sie in kürzester Zeit kopiert werden können und das Erstellungsdatum manipulierbar ist. 
  • Zeugenaussagen: Auch Zeugenaussagen eignen sich nicht besonders gut: Bei Freunden und Bekannten stellen die meisten Gerichte deren Objektivität infrage. Darüber hinaus ist es oft schwierig und mit hohem Aufwand verbunden, unabhängige Personen zu finden – gerade wenn der Erstellungszeitpunkt eines Werkes schon längere Zeit zurück liegt.
  • Einschreiben an sich selbst: Zwar kann man sich dadurch den Zeitpunkt der Umschlagübergabe durch Poststempel und Unterschrift bestätigen lassen. Doch dies macht leider keine Aussagen über Inhalt des Briefes. Es könnte ebenso gut auch ein leeres Einschreiben verschickt oder der Inhalt später ausgetauscht worden sein.

Notarielle Hinterlegung

Der einzige wirksame Nachweis der eigenen Urheberschaft ist die Hinterlegung bei einem Notar oder Anwalt, der in Deutschland zugelassen ist. Der Notar ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet und dient als Beglaubigungsinstanz.

Bei einer persönlichen Sitzung wird das Werk beim Notar hinterlegt. Dafür ist es erforderlich, das Werk vorher in Papierform auszudrucken und einen Hinterlegungstext mit dem Notariat abzustimmen. Danach kann der Urheber zu jedem Zeitpunkt in den nächsten 80 Jahren eine notarielle Beglaubigung der Hinterlegung anfordern. Diese Urkunde wird als Prioritätserklärung bezeichnet und gewährleistet auch international hohe Beweiskraft. Die Gebühren für die notarielle Hinterlegung sind unterschiedlich hoch und hängen vor allem vom Geschäftswert der Idee oder des Werkes ab.

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