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Deutsches Steuerrecht der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Unternehmenssteuer, Körperschaftssteuer oder Grundsteuer: Wer sich in die Selbständigkeit wagt und ein Unternehmen gründet, muss sich mit allerlei Verpflichtungen herumschlagen, wozu auch eine Vielzahl von steuerlichen Regelungen gehören.
Trotz der Unterstützung eines kompetenten Steuerberaters sollten Start-Up-Gründer, Jungunternehmer und alle anderen, die eine Firma managen, zumindest die Grundregeln der verschiedenen Abgaben und Steuerarten kennen. Welche Steuern für Unternehmensgründer am Ende relevant sind, richtet sich unter anderem nach dem Status.
Da das Steuerrecht für Unternehmen einem Dickicht gleicht, bringt Foerderland.de hier Licht hinein. Einen guten Überblick verschafft Ihnen unsere Einführung ins Thema Steuer, das erklärt, was Gründer und Jungunternehmer wissen müssen. Dazu gehört zum Beispiel die richtige Wahl der Rechtsform und wie man Nachzahlungen vermeidet.
Thema Steuern: Übersicht
Was sind Steuern?
Steuern sind per Definitionen Geld-Abgaben, die keinen Anspruch auf Gegenleistung besitzen. Sie dienen dazu, dass ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen durch alle steuerpflichtigen Personen Einnahmen erzielt. Von der Steuerpflicht sind juristische und natürliche Personen gleichermaßen betroffen.
Alle Steuereinnahmen dienen der Haushaltsfinanzierung eines Staates, somit gibt es keinen unmittelbaren Verwendungszweck. Obwohl Politiker die Erhöhung bestimmter Steuern damit rechtfertigen, dass die Einnahmen daraus einem bestimmten Zweck zugeführt werden (zum Beispiel zur Sanierung von Autobahnen), gibt es eigentlich keine Bindung daran.
Viele Einkünfte unterliegen einer Steuer, die beispielsweise ans Finanzamt zu zahlen sind. Wir stellen hier die wichtigsten und bekanntesten Arten der Besteuerung vor, wozu die Unternehmensteuer, die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer und mehr zählen.
Erhobene Steuern sind zu zahlen, sie können nicht verweigert werden. Wer seine Steuern zu spät, nicht korrekt oder gar nicht entrichtet (z.B. durch Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit), muss mit Maßnahmen wie Zuschlägen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen.
Mit Steuerersparnissen lässt sich die Liquidität verbessern und das Ersparte aufstocken. Vieles ergibt nur Kleinbeträge, doch in der Summe ist das Sparpotenzial nicht zu unterschätzen. Nachfolgend praktische Tipps für Sparfüchse.
Unternehmenssteuer
Alle Abgaben, die zur Unternehmensbesteuerung gehören, fasst man unter dem Begriff Unternehmenssteuern zusammen. Diese Unternehmensteuern teilt man in drei Kategorien ein: Ertragsbesteuerung, Verbrauchsbesteuerung und Substanzbesteuerung.
Zu der Ertragsbesteuerung gehören unter anderem die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer zählen zu der Verbrauchsbesteuerung. Der Substanzbesteuerung unterliegt beispielsweise die Erbschaftssteuer.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer – oft auch Einkommenssteuer mit zwei S in der Mitte geschrieben – ist die Abgabe, die auf die Einkünfte eines Unternehmers erhoben wird. Diese Einkünfte können zum Beispiel aus selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung oder Renten stammen.
An die Einkommensteuer gekoppelt sind der „Soli“ (Solidaritätszuschlag) und die Kirchensteuer.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftssteuer (KSt) müssen nur juristische Personen entrichten, wozu Kapitalgesellschaften wie eine Aktiengesellschaft oder GmbH gehören. Die zu zahlenden Abgaben der Körperschaftssteuer werden nach dem Einkommensteuergesetz ermittelt.
Lohnsteuer
Unter Lohnsteuer versteht man eine besondere Form der Einkommenssteuer, die für nicht selbständige Mitarbeiter („Festangestellte“) gilt. Somit gehört die LSt zu den Abgaben für Mitarbeiter, die der Arbeitgeber jeden Monat vom Bruttolohn einbehält.
Die Lohnsteuer betrifft auch die Geschäftsführer und Gründer der Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG.
Gewerbesteuer
Wer ein Gewerbe anmeldet, muss Gewerbesteuer (kurz: GewSt) entrichten. Diese Besteuerung fällt unterschiedlich aus, da jede Gemeinde einen anderen Hebesatz auf den Gewerbesteuermessbetrag festlegt. Somit gehört die GewSt zu den Gemeindesteuern.
Der Hebesetz variiert deutlich, er liegt zwischen 200 und 500 Prozent. Durch die variable Gewerbesteuer können Unternehmen durch die Standortwahl Steuern sparen.
Wer in der Landwirtschaft oder als Freiberufler tätig ist, zahlt diese steuerliche Abgabe nicht. Kleinunternehmer sind ebenfalls von der Gewerbesteuer ausgenommen.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen, deren Umsätze im Jahr der Gründung geringer als 17.500 Euro ausfallen und im Folgejahr die 50.000 Euro nicht überschreiten, können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Wer sich beim Finanzamt als Kleinunternehmen anmeldet, muss keine Umsatzsteuer zahlen. Das bedeutet aber, dass in diesem Fall keine Vorsteuern abgezogen und somit erstattet werden.
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Was der Gesetzgeber als Umsatzsteuer (Ust) benennt, kennt man umgangssprachlich als Mehrwertsteuer (MwSt). Diese steuerliche Abgabe ist auf alle Umsätze zu erheben. In der Regel wird der volle Umsatzsteuersatz (19 Prozent) in Rechnung gestellt.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen für eine ermäßigte Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer von 7 Prozent. Dazu gehört beispielsweise der Verkauf von Büchern oder Lebensmittel. Auch für Taxifahrten bis zu 50 Kilometern und journalistische Werke besteuert der Gesetzgeber mit der niedrigeren Ust.
Zudem gibt es in Deutschland eine Umsatzsteuerbefreiung. Dazu zählt zum einen die Kleinunternehmerregelung. Zum anderen sind beispielsweise Auslandslieferungen, Tätigkeiten als Arzt, Heilpraktiker oder Versicherungsvertreter von der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer befreit.
Doppelbesteuerung
Obwohl viele Bürger denken, sie werden doppelt und dreifach besteuert, so hat diese Meinung nichts mit der eigentlichen Doppelbesteuerung zu tun. Stattdessen redet man hiervon, wenn man internationale Geschäfte tätigt und diese aufgrund des Steuerrechts doppelt besteuert werden.
Um das zu vermeiden, gibt es verschiedene Regelungen, wozu das Doppelbesteuerungsabkommen gehört.
Weitere Steuerarten
In Deutschland gibt es unzählige Steuern, welche die Finanzbehörden einfordern: Abgeltungssteuer (dem Nachfolger der Kapitalertragssteuer), Verbrauchsteuer (z.B. Branntweinsteuer), indirekte Steuern wie Tabaksteuer und Mineralölsteuer oder die Grunderwerbsteuer gehören dazu.
Existenzgründer und Unternehmer sind von diesen steuerlichen Abgaben in vielen Fällen mehr oder weniger direkt betroffen.
Steuererklärung
Sie wird ungern erledigt und meist vor sich hergeschoben: die Steuererklärung. Die fast unüberschaubar vielen Steuerarten mit ihren Regeln und Ausnahmen machen es für Laien schwer, hier den Überblick zu behalten. Besonders im Bereich der Unternehmensteuern gibt es im Deutschen Steuerrecht viel zu beachten, somit lauern hier einige Fallstricke. Somit kann es ratsam sein, einen Steuerberater zu konsultieren.
Wichtig: Alle Personen, die in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben, unterliegen der Steuerklärungspflicht. Auch Personen mit ihrem Sitz im Ausland, die aber im Inland Geld verdienen, müssen die entsprechenden Formen der Besteuerung entrichten.
Die Frage, wie hoch die Steuerbelastung für einen Selbständigen, Freiberufler oder Unternehmer ausfällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Da das Deutsche Steuerrecht viele Arten von Abgaben kennt und ebenso zahlreiche Dinge steuerlich abgesetzt werden können (z.B. Altersvorsorge und Kinderzulage, Weihnachtsgeschenke, etc.), ergibt sich ein ganz individueller Steuersatz und eine unterschiedliche Steuerbelastung.
Selbstständige müssen zwar keine Lohn-, sondern Einkommenssteuer zahlen und haben demnach keine Steuerklasse: Dennoch können sich beide Ehepartner mit der richtigen Strategie etwas mehr von der Steuer zurückholen.
Steuersoftware
Wer seine Steuererklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters erledigen will, der bekommt durch spezielle Steuern-Software eine gute Unterstützung. Zu den bekanntesten Programmen gehören WISO SteuerSparbuch, QuickSteuern, Taxman oder SteuerSparErklärung. Zudem kommt häufig ELSTER zum Einsatz.
ELSTER
Bei ELSTER (die Abkürzung steht für „elektronische Steuer-Erklärung“) bzw. ElsterOnline handelt es sich um Angebote der deutschen Steuerverwaltungen. Hiermit führt man unter anderem seine Umsatzsteuer-Voranmeldung aus, indem man die Daten an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Seit ein paar Jahren müssen gewisse steuerliche Angaben über ELSTER abgewickelt werden. Neben der Voranmeldung der Ust gehören auch die Lohnsteueranmeldung und die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) dazu.
Das aktuelle Elster-Formular und Tipps zur Installaltion haben wir für Sie zum Download verlinkt.
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