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Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ersetzt die bisherige Kapitalertragssteuer. Sie ist eine Quellensteuer für Kapitaleinkünfte mit Abgeltungscharakter und beträgt 25 Prozent.
Bisher musste der private Anleger seine Zinseinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuern. Durch die Abgeltungssteuer ändert sich die Situation dahin gehend, dass jeder Kapitalanleger einen einheitlichen Steuersatz entrichtet und damit ist die anfallende Steuer abgegolten.
Bisher musste der private Anleger seine Zinseinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuern. Durch die Abgeltungssteuer ändert sich die Situation dahin gehend, dass jeder Kapitalanleger einen einheitlichen Steuersatz entrichtet und damit ist die anfallende Steuer abgegolten.
Weitere Fragen
- Ab wann gilt die Abgeltungssteuer?
- Bleibt das Halbeinkünfteverfahren bestehen?
- Können Kapitaleinkünfte von der Abgeltungssteuer freigestellt werden?
- Mein persönlicher Steuersatz liegt aber unter 25 Prozent, d.h. die alte Regelung war doch für mich besser, oder?
- Warum wurde die Abgeltungssteuer eingeführt?
- Was passiert mit Veräußerungsgewinnen aus offenen Immobilienfonds?
- Welche Einkünfte sind von der Abgeltungssteuer betroffen?
- Welche Veränderungen entstehen bei Anlagen in Wertpapiere, Fonds und VL-Fondspläne?
- Welche Vorteile bietet die Abgeltungssteuer?
- Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
- Wie ist die Behandlung von ausländischen Kapitaleinkünften?
- Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen aus?