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Welche Einkünfte sind von der Abgeltungssteuer betroffen?
Prinzipiell fallen alle Kapitalerträge von Privatpersonen unter die Abgeltungssteuer. Hierzu zählen neben den Zinsen, Dividenden, Zertifikatserträgen und Erträgen aus Investmentfonds oder Termingeschäften auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, dazu zählen insbesondere die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Investmentanteilen.
Weitere Fragen
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- Bleibt das Halbeinkünfteverfahren bestehen?
- Können Kapitaleinkünfte von der Abgeltungssteuer freigestellt werden?
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