<< Themensammlung Abgeltungssteuer
Welche Veränderungen entstehen bei Anlagen in Wertpapiere, Fonds und VL-Fondspläne?
Generell unterliegen die Veräußerungsgewinne aus diesen alle ab 1. Januar 2009 der Abgeltungssteuer, d.h. die bisherige Steuerfreiheit nach Einhaltung der 12-monatigen Spekulationsfrist entfällt.
Anteile die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden unterliegen dem Bestandsschutz und können somit bei Einhaltung der Spekulationsfrist auch zukünftig steuerfrei veräußert werden.
Bei VL-Fondssparplänen verhält es sich absolut identisch. Die Anteile, die vor dem 1. Janaur 2009 eingezahlt wurden unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, die die nach dem 31. Dezmeber 2008 erworben wurden fallen dagegen ganz normal unter die Abgeltungssteuer.
Anteile die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden unterliegen dem Bestandsschutz und können somit bei Einhaltung der Spekulationsfrist auch zukünftig steuerfrei veräußert werden.
Bei VL-Fondssparplänen verhält es sich absolut identisch. Die Anteile, die vor dem 1. Janaur 2009 eingezahlt wurden unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, die die nach dem 31. Dezmeber 2008 erworben wurden fallen dagegen ganz normal unter die Abgeltungssteuer.
Weitere Fragen
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- Können Kapitaleinkünfte von der Abgeltungssteuer freigestellt werden?
- Mein persönlicher Steuersatz liegt aber unter 25 Prozent, d.h. die alte Regelung war doch für mich besser, oder?
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