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Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und wenn der Steuerpflichtige in Kirche ist, fällt auch noch die Kirchensteuer an. Die Höchstgrenze ist jedoch begrenzt auf 28 Prozent, d.h. im Höchstfall werden 28 Prozent des Kapitalertrages an das Finanzamt abgeführt.
Weitere Fragen
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- Können Kapitaleinkünfte von der Abgeltungssteuer freigestellt werden?
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