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Wie ist die Behandlung von ausländischen Kapitaleinkünften?
Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer, da aber kein Abzug der Steuer an der Quelle (d.h. durch das Kreditinstitut) erfolgt, müssen diese nach wie vor im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
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