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Steuer – Was Gründer und Jungunternehmer wissen müssen
Steuern sind Geldleistung ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Alle Arbeitnehmer müssen steuerliche Abgaben machen. Auch Gründer und Kleinunternehmen sind davon nicht ausgenommen. Gerade im unternehmerischen Bereich spielen Steuern eine große Rolle. Viele Entscheidungen hängen von steuerrelevanten Sachverhalten und Auswirkungen ab, besonders als junges Unternehmen müssen Sie zahlreiche Formalitäten beachten.
Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage, welche Steuern gezahlt werden müssen, wann diese zu entrichten sind und wie das Finanzamt über Ihre Tätigkeit informiert wird.
Bei der Anmeldung eines Gewerbes erhalten Sie einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", so kommen Sie auch zum ersten Mal in Kontakt mit dem Finanzamt. Dieses unterstützt Sie bei der Klärung grundlegender steuerlicher Fragen.
Die fünf häufigsten Steuerfehler von Gründern
1. Wenn Sie als Rechtsform eine Gmbh wählen, müssen Sie eine Lohnsteuer für das Gehalt des Geschäftsführers entrichten, auch wenn das Unternehmen noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Überdenken Sie die Wahl der Rechtsform.
2. Bei zu geringen Einkommensteuer-Vorauszahlungen müssen Sie mit Nachzahlungen rechnen, die eine finanzielle Belastung für das Unternehmen sein können. Achten Sie darauf, dass die Vorzahlungen eine angemessene Höhe haben. Zur Sicherheit sollten Sie im Vorfeld höhere Vorauszahlungen vereinbaren.
3. Vor allem bei jungen Unternehmen leisten Familie und Freunde unentgeltliche Hilfestellungen. Das sollten Sie vermeiden. Ohne Arbeitsvertrag und Gehalt verschenken Sie Steuern, denn bei der Einkommenssteuer hat jedes Familienmitglied Freibeträge, die ansonsten verfallen.
4. Sie sollten Ihre Rechnungen ordnungsgemäß belegen, ansonsten wird der Vorsteuerabzug nicht anerkannt.
5. Beachten Sie die vorgegebenen Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung. So vermeiden Sie unnötigen Stress und teure Mahngebühren.
Brauche ich einen Steuerberater?
Ein Steuerberater erleichtert Ihnen die Arbeit und bringt viele Vorteile. Wenn Sie einen Steuerberater haben, können Sie Ihre Steuererklärung später einreichen, als wenn Sie diese alleine machen würden. Ihnen bleibt auch mehr Zeit für Ihr Geschäft, wenn Sie die Buchhaltung anderen überlassen. Letztlich hängt die Entscheidung, für oder gegen einen Steuerberater, von Ihren individuellen Fähigkeiten ab. Grundsätzlich gilt: Ab einem gewissen Umsatz ist die Buchhaltung ohne kaufmännische Kenntnisse nicht zu meistern.
Erwarten Sie von Ihrem Steuerberater jedoch keine Finanzberatung, er ist lediglich für Fragen der Steuerzahlung verantwortlich. Ihre finanzielle Lage müssen Sie selbst im Überblick behalten.
Was kann ich als Gründer von der Steuer absetzen?
Bei der Gründung eines Betriebs entstehen in der Regel noch vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit Kosten. Diese Kosten können bei der Ermittlung des ertragssteuerlichen Gewinns als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Diese können Sie abschreiben, also teilweise von der Steuer absetzen.
Auch einige private Ausgaben, wie Beiträge zur Kranken-, Renten-, Unfall-, Lebens- und Haftpflicht sind im Rahmen der Einkommenssteuer begrenzt absetzbar. Das bedeutet, dass Sie einen bestimmten Betrag von Ihren zu versteuernden Einnahmen abziehen können.
Unbegrenzt abzugsfähig sind hingegen Steuerberatungskosten und die Kirchensteuer.
Wann muss ich eine Umsatzsteuer erheben?
Unabhängig von der Höhe Ihrer Umsatzsteuerschuld müssen Sie in den ersten zwei Jahren Ihrer Geschäftsgründung eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Diese muss bis zum 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein - und zwar per elektronischer Datenübertragung via Internet. Bis zu einem voraussichtlichen Jahresumsatz von 17.500 Euro im ersten und 50.000 Euro im zweiten Gründungsjahr, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen, wenn Sie von der sogenannten Kleinunternehmerregelung gebrauch machen.
Dies sollten Sie sich aber gut überlegen, da dann auch Ihr Auftraggeber keine Umsatzsteuer für Ihre Rechnungen abziehen kann. Gerade große Firmen wollen dies meisten. Sie können aber auf diese Möglichkeit verzichten, müssen dann aber regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Ausgerechnet in der ohnehin anstrengenden Startphase bedeutet das für viele Kleinunternehmen und Freiberufler zusätzliche Arbeit.
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