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Gibt es Freibeträge in Bezug auf die Gewerbesteuer und wenn ja, welche?
Tatsächlich sind für die Gewerbesteuer Freibeträge festgesetzt, für die keine Gewerbesteuer zu entrichten sind. Für natürliche Personen sowie für Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 Euro gewährt. Außerdem werden Beträge bis 72.500 Euro steuerlich begünstigt, da die Steuer in dieser Ertragsklasse nach einem Staffeltarif berechnet wird.
Kapitalgesellschaften hingegen können den genannten Freibetrag nicht in Anspruch nehmen. Zudem erfolgt keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft.
Kapitalgesellschaften hingegen können den genannten Freibetrag nicht in Anspruch nehmen. Zudem erfolgt keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft.
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