Das Finanzamt legt jedes Jahr spezielle Steuer-Prüffelder fest.
Während risikoarme Fälle ausschließlich einer maschinellen Prüfung unterliegen, bei der die Daten der Steuererklärungen auf Glaubwürdigkeit und Schlüssigkeit gecheckt werden, werden die als risikobehaftet eingestuften Erklärungen einer personellen Prüfung unterzogen.
Einige Steuererklärungen werden besonders intensiv geprüft
Ergänzend dazu haben die Oberfinanzdirektionen Risikobereiche definiert.
Die Angaben zu diesen Sachverhalten werden in allen Finanzämtern des jeweiligen Oberfinanzbezirks punktuell besonders intensiv geprüft.
Beispiel OFD Münster: Hier werden folgende Sachverhalte gezielt durchleuchtet:
- Betriebsaufgabe bei Unternehmen
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)
- Gesellschafterwechsel
- Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)
Zusätzlich legt jedes einzelne Finanzamt Prüffelder fest, die dort vor Ort genau durchgesehen werden.
So betreiben Sie selbst ebenfalls Risikomanagement
Sie sehen, es ist für Sie ganz einfach, jetzt ebenfalls „Risikomanagement“ zu betreiben: Denn wenn Sie die Risikobereiche und die Prüffelder kennen, können Sie diesen Wissensvorsprung nutzen.
Bereits vor Abgabe können Sie dann die Steuererklärungen im Hinblick auf die Prüfbereiche kritisch hinterfragen. Das gilt für den Jahresabschluss und die Erklärungen der GmbH, aber auch für Ihre private Steuererklärung.
Doch wie kommen Sie an die Prüffelder Ihres Finanzamts?
Die für Sie zutreffende, aktuelle Prüfliste bleibt in der Regel unter Verschluss, weil sie Ihr Finanzamt aus verständlichen Gründen nur ungern rausrückt. Doch die Details können Sie bei Ihrem Steuerberater erfragen.
Zögern Sie nicht! Ihr Berater kennt die Risikobereiche oder kann sie auf jeden Fall bei der Steuerberaterkammer in Erfahrung bringen.
Hier finden Sie eine Übersicht von Prüffeldern , die in einigen deutschen Finanzämtern gelten.
Dipl.-Betriebswirt Joachim Welper, LL.M.
Joachim Welper ist Steuerberater bei HRW Steuerberater.