Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann beim Bundesamt für Finanzen (BfF) online beantragt werden. Der Antragssteller muss dazu lediglich ein Online-Formular ausfüllen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass steuerliche Vertreter eine USt-IdNr. für Ihren Mandanten beantragen.

Benötigte Angaben sind die Steuernummer, unter der das Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird, bei Einzelunternehmen sind Name und Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmensinhabers anzugeben. Bei allen anderen Rechtsformen sind Namen des Unternehmens, Postleitzahl und Unternehmenssitz anzugeben.

Die Daten werden nach der Übermittlung mit den vorhandenen Adressdatenbestand des BfF auf Übereinstimmung verglichen, um Missbrauch vorzubeugen. Bei einer Übereinstimmung erhält der Antragsteller einen entsprechenden Hinweis. Die Bekanntgabe der zugeteilten USt-IdNr. erfolgt ausschließlich per Post an die Anschrift des betroffenen Unternehmens.

Grundsätzlich sind alle zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer dazu berechtigt, eine USt-IdNr. zu beantragen. Kleinunternehmer erhalten dagegen nur dann eine USt-IdNr., wenn sie § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) anwenden. Des Weiteren können juristische Personen, die keine Unternehmer sind, eine USt-IdNr beantragen.

Land- und Forstwirte können dann eine USt-IdNr beantragen, wenn sie entweder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen und zur Erwerbsbesteuerung optieren oder die Erwerbsschwellen überschreiten. Pauschalierenden Land- und Forstwirten wird eine USt-IdNr. erteilt, wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen.

Fragen und Antworten zur Umsatzsteuer-IdNr.

Fragen und Antworten zur Umsatzsteuer-IdNr.

  • Ab wann und bis wann ist die USt-IdNr. gültig?

    Das Datum des Bekanntgabeschreibens stellt den Beginn der Gültigkeit der USt-IdNr. dar. Möchte der Unternehmer die USt-IdNr. beenden, so kann er das jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
    Mit dem Ende der umsatzsteuerlichen Erfassung einer Unternehmung wird auch die Gültigkeit der USt-IdNr. beendet.

  • Was gilt es für im Ausland ansässige Unternehmer zu beachten?

    Werden die im Ausland ansässigen Unternehmer noch nicht beim deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt, müssen sie sich als erstes an das für sie zuständige Finanzamt wenden.

    Mit der steuerlichen Erfassung beim Finanzamt besteht auch zugleich die Möglichkeit, eine USt-IdNr. zu beantragen.

  • Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie wird innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter genutzt.

  • Welche Daten gehören zu den Grundinformationen USt-IdNr.?

    Zu diesen Informationen gehören

    - die Steuernummer

    - der Name beziehungsweise die Firma

    - die Anschrift (unter der das Unternehmen beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich erfasst ist)

    - Informationen über Beginn und Ende der umsatzsteuerlichen Erfassung und der Gültigkeit der USt-IdNr.

     

  • Wer benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

    Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt jeder Unternehmer, der am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefern oder erwerben möchte.

  • Wer kann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?

    Grundsätzlich sind alle zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer dazu berechtigt, eine USt-IdNr. zu beantragen. Kleinunternehmer erhalten dagegen nur dann eine USt-IdNr., wenn sie § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) anwenden. Desweiteren können juristische Personen, die keine Unternehmer sind, eine USt-IdNr beantragen.

    Land- und Forstwirte können dann eine USt-IdNr beantragen, wenn sie entweder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen und zur Erwerbsbesteuerung optieren oder die Erwerbsschwellen überschreiten. Pauschalierenden Land- und Forstwirten wird eine USt-IdNr. erteilt, wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen.

  • Wie bekommt man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

    Seit kurzem gibt es die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Seiten des Bundesamtes für Finanzen online zu beantragen. Es ist aber auch weiterhin möglich, die USt-IdNr schriftlich zu beantragen.

    Für den schriftlichen Antrag ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Der Antrag muss lediglich Name und Adresse des Antragstellers, das für die Umsatzbesteuerung zuständige Finanzamt sowie die Steuernummer, unter der der Antragssteller umsatzsteuerlich geführt wird, enthalten sein.

  • Wie kann man eine ausländische USt-IdNr. überprüfen?

    Eine ausländische USt-IdNr. kann man online über ein Bestätigungsverfahren auf den Seiten des Bundesamtes für Finanzen überprüfen lassen.

  • Wozu benötigt man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer berechtigt zur Teilnahme am EU-weiten Binnenmarkt. Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben die Möglichkeit, steuerfrei in andere EU-Mitgliedsstaaten zu liefern, unter der Bedingung, dass auch der Handelspartner eine gültige USt-IdNr. vorweisen kann.

     

    Beim Export in ein anderes Land der EU wird bei Angabe der USt-IdNr. keine Umsatzsteuer berechnet (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung); dafür nimmt der (gewerbliche) Abnehmer im Empfängerland eine Erwerbsbesteuerung zum Umsatzsteuertarif des Ziellandes vor.

    Durch dieses Bestimmungslandprinzip wird die Besteuerung in das Empfängerland verlagert.

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