Für Ihre mittelständische GmbH können Sie durch das KfW-Sonderprogramm bereits jetzt die Finanzierung Ihrer Betriebsmittel für das Gesamtjahr 2010 sichern. Bislang war es nur möglich, den aktuellen Liquiditätsbedarf zu beantragen.
Bei Investitionskrediten aus dem Programm sind längere Laufzeiten geplant. Künftig können Sie langfristige Investitionen über 20 Jahre – anstatt wie bisher über 15 Jahre – finanzieren. Zudem sollen die tilgungsfreien Jahre verlängert werden.
Um Planungssicherheit für Ihre GmbH zu gewährleisten, ist in sämtlichen Varianten des KfW-Sonderprogramms eine Option für eine längere Zinsbindung der aufgenommenen Kredite vorgesehen. Die Zinsbindung ist bislang aus beihilferechtlichen Gründen bis zum Jahr 2012 beschränkt. Mit der längeren Zinsbindung ist ein hilfefreier Zinssatz verknüpft. Maßstab für die Zinssätze sind in der Regel die Kapitalmarktzinsen für vergleichbare Laufzeiten und die Bonität des Kreditnehmers.
Wer gefördert wird
Gefördert werden u. a. in- und ausländische Gesellschaften der gewerblichen Wirtschaft. Diese müssen mehrheitlich in Privatbesitz sein, in Deutschland investieren und dürfen mitsamt der verbundenen Unternehmen grundsätzlich keinen höheren Jahresumsatz als 500 Millionen € haben. Weitere Voraussetzungen sind Wettbewerbsfähigkeit und positive Zukunftsaussichten der Gesellschaft. Sanierungsfälle oder Gesellschaften in Schwierigkeiten sind damit ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis
Stichtag für die wirtschaftliche Beurteilung Ihrer GmbH ist – sofern die GmbH schon existiert hat – der 01.07.2008; ansonsten die aktuelle Situation.
Was finanziert wird
Finanziert werden für Ihre GmbH:
- Investitionen in Deutschland, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung nötig ist und mit einem voraussichtlichen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
- Betriebsmittel (einschließlich Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf, etwa durch Anschlussfinanzierungen).
Der Höchstbetrag beläuft sich auf 50 Millionen € pro Vorhaben. Dabei beträgt der Finanzierungsanteil
- 100 % der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel;
- bei Finanzierung von Betriebsmitteln höchstens 30 % der letzten Bilanzsumme bzw. des letzten Jahresumsatzes, bei nicht bilanzierenden Unternehmen, maximal jedoch 50 Millionen €.
So funktioniert die Haftungsfreistellung
Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist mindestens ein Jahresabschluss bzw. eine Einnahmenüberschussrechnung über ein vollständiges Geschäftsjahr. Für Investitionen werden optional durch die KfW eine 90 %ige oder 50 %ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts für die gesamte Kreditlaufzeit angeboten.
Experten-Tipp:
Vielleicht für Sie relevant: Neu ist das optionale Angebot der KfW einer 60 %igen Haftungsfreistellung für Betriebsmittel.
Welche Sicherheiten Ihre GmbH stellen muss
Zu erbringen sind von Ihrer GmbH bankübliche Sicherheiten, die Sie mit der Bank vereinbaren. Die KfW kann deren Form und Umfang überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Wird ein Kredit mit Haftungsfreistellung gewährt, kann dieser nicht mehr durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen gesichert werden.
Manchmal können Sie kombinieren
Das KfW-Sonderprogramm können Sie mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Nicht möglich ist jedoch die Kombination
eines haftungsfreigestellten Kredits mit anderen haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW.
eines Kredits mit Förderprogrammen, in denen „Deminimis“-Beihilfen nach dem EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden.
Wo Sie den Antrag stellen müssen
Die KfW gewährt die Kredite ausschließlich über Kreditinstitute, die dafür vollständig bzw. teilweise haften. Daher bietet sich Ihre Hausbank als Partner an.
Joachim Welper
Steuerberater