Weiterbildung: Kosten ganz einfach fördern lassen

Die Berufswelt befindet sich im ständigen Wandel. Um als Unternehmen den Anschluss nicht zu verpassen, müssen die Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand sein. Das funktioniert nur durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Doch: Die kosten eine Menge Geld und zudem sind die Mitarbeiter für eine bestimmte Arbeitszeit nicht verfügbar. Das muss nicht sein. Durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) können Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Weiterbildung ermöglichen und dafür eine tolle Förderung der Lehrgangskosten erhalten.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft und soll den schnellen Wandel in der Arbeitswelt begleiten. Durch das Gesetz sollen die Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer gefördert werden, um sie bei diesem Wandel zu unterstützen. Der Zugang zu dieser Förderung ist dabei vereinfacht: Arbeitnehmer können unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie arbeiten, bezuschusst werden.

Das Gesetz, das zum 1. April 2024 erneuert wurde, hat zum Zweck, Fachkräfte in Unternehmen zu sichern und den Fachkräftemangel zu reduzieren. Mit der Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen soll der Arbeitsplatz der Beschäftigten langfristig gesichert werden und als Grundlage für zukunftsfähige Arbeitskräfte dienen.

Vorteil einer Fort- und Weiterbildung durch den Arbeitgeber

Das Qualifizierungschancengesetz gibt es zwar schon seit dem Jahr 2019, doch noch nehmen es nicht viele Arbeitgeber in Anspruch. Der Grund: Sie kennen diese Form der Förderung von Fortbildungen nicht. Dabei bietet sie viele Vorteile, von denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Von Vorteil ist insbesondere: Die Ausbildungskosten sowie die in dieser Zeit anfallenden Lohnkosten seitens des Arbeitgebers können ganz oder teilweise vom Staat gefördert werden.

Arbeitgeber profitieren davon, dass:

  • sie keine neuen Mitarbeiter suchen müssen, sondern bestehendes Personal auf neue Anforderungen einstellen können.

  • sie ihre Mitarbeitenden an verschiedenen Stellen einsetzen können.

  • die Mitarbeitenden mit einer Weiterbildung an das Unternehmen gebunden werden.

  • sie durch das Angebot eine positive Beurteilung seitens des Arbeitnehmers bekommen.

Arbeitnehmer haben durch eine Fortbildung folgende Vorteile:

  • neue Qualifikationen, die im Beruf hilfreich sein können

  • erweiterte, spannende Tätigkeit im Rahmen ihrer Arbeit

  • gute Argumente bei der nächsten Gehaltsverhandlung

  • Chance auf eine Weiterbildungsprämie zwischen 1.000 und 1.500 Euro bei einer bestandenen Prüfung

Die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung

Klar, Weiterbildungskosten können bei der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Aber besser ist es doch, gar keine Kosten zu haben. Eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes zu erhalten, ist an bestimmte Kriterien geknüpft. Wichtig zu wissen für die Arbeitgeber ist: Jedes Unternehmen kann eine solche Förderung bekommen – ganz unabhängig von der Größe. Allerdings muss die Initiative vom Arbeitgeber ausgehen. Mitarbeiter können die Förderung aber natürlich bei ihren Chefs ins Spiel bringen und anregen. Die oben genannten Vorteile helfen bei den Verhandlungen.

Außerdem gilt zum Beispiel:

  1. Der Arbeitnehmer muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein.

  2. Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

  3. Der Abstand zwischen zwei geförderten Weiterbildungen muss vier Jahre betragen.

  4. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen.

  5. Die Fortbildung, die die Arbeitnehmer wahrnehmen, muss außerdem AZAV-zertifiziert sein.

Einfacherer Zugang seit April 2024

Seit 1. April 2024 sind die Voraussetzungen einfacher geworden. Nun muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Beschäftigten besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Auch werden nicht mehr nur Berufe gefördert, in denen der Fachkräftemangel besonders groß ist. Nun zählt vor allem das Interesse des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers.

In dieser Höhe können Fort- und Weiterbildungskosten gefördert werden

Gefördert werden können sowohl Fortbildungskosten als auch die Kosten für einen Berufsabschluss. Bei Letzterem ist die Förderung bis zu 100 Prozent möglich – sowohl was die Weiterbildungskosten betrifft als auch den Gehaltsausfall. Bei einer Weiterbildung kann das Arbeitsentgelt bis zu 75 Prozent gefördert werden. Konkret hängt die Höhe der Förderung von der Größe des Unternehmens ab – seit April 2024 gilt:

Betriebe mit weniger als 50 Angestellten erhalten bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts während der Fortbildung.

Betriebe zwischen 50 und 499 Angestellten erhalten bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts während der Fortbildung.

Betriebe mit mindestens 500 Angestellten erhalten bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts während der Fortbildung.

Außerdem gibt es einige Zusatzförderungen, zum Beispiel:

  • Die Sozialversicherung des Arbeitnehmers kann um 20 Prozent bezuschusst werden.

  • Bei Arbeitnehmern ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Menschen können die Weiterbildungskosten und der Lohn bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn der Betrieb zwischen 50 und 499 Mitarbeiter hat.

  • Wenn eine Fortbildung zu einem Berufsabschluss führt, können die Kosten komplett übernommen werden.

  • Neu seit April 2024: Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter können eine Zusatzförderung erhalten.

Hinzukommt mit der Neuerung 2024 außerdem das Qualifizierungsgeld. Dieses bedeutet, dass alle Arbeitgeber, egal welcher Art und Größe die Betriebe sind, eine Ersatzleistung für den Arbeitslohn zwischen 60 und 67 Prozent erhalten, wenn sie die Weiterbildungskosten selbst finanzieren.

Nicht nur die Kosten der Weiterbildung, auch weitere Aufwendungen können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Qualifizierungsmaßnahme stehen. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für die Kinderbetreuung oder die Kosten für eine Unterbringung. Auch für Fahrtkosten im Zusammenhang mit den Fortbildungen können die Arbeitnehmer Zuwendungen erhalten.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Ein wichtiges Kriterium: Wenn die Weiterbildungsleistungen die Mitarbeitenden qualifizieren, ihre Fähigkeiten zu erweitern und künftig eine zusätzliche Tätigkeit übernehmen zu können, dann kann für diese Maßnahme eine solche Förderung beantragt werden. Der Anbieter der Weiterbildung muss außerdem zertifiziert sein, um förderfähig zu sein.

Wo und wie die Weiterbildung abgehalten wird, ist ganz egal. Ob ein Besuch bei einem externen Anbieter, Inhouse beim Arbeitgeber oder online von zuhause aus spielt für die finanzielle Förderung der Fortbildungskosten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes keine Rolle. So lässt sich beispielsweise eine Weiterbildung zum Social Media Manager online und berufsbegleitend absolvieren. Die Fortbildungskosten des Managementseminars können durch den Staat bis zu 100 Prozent bezuschusst werden.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Arbeitnehmer benötigen die Zustimmung des Arbeitgebers, um eine Förderung zu beantragen. Das sollte mit den passenden Argumenten kein Problem sein, schließlich liegen die Vorteile einer Fort- und Weiterbildung im Interesse des Arbeitgebers. Ist eine passende Fortbildung gefunden, kann durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit ein Antrag gestellt werden.

Dieser Artikel wurde geschrieben von: Nina Probst

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