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Finanzierung und Kommunikation einer Unternehmensnachfolge
Finanzierung der Unternehmensnachfolge
Im Vorfeld des Unternehmenserwerbs ist es für den potenziellen Erwerber unerlässlich zu prüfen, wie dessen Finanzierung vollzogen werden soll. Dabei stellen sich vor allem folgende Fragen:
- Wie viel Eigenkapital steht dem Käufer zur Verfügung?
- Wie hoch ist demzufolge der Anteil, der fremdfinanziert (Bankdarlehen, Darlehen privater Dritter) werden muss?
- Bestehen genügend Sicherheiten (Bürgschaften, beleihbare Güter, Forderungen oder Immobilien) zur Absicherung von Darlehen?
- Können Fördermittel beantragt oder und in Anspruch genommen werden?
Im Rahmen der Ermittlung des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals hat der potenzielle Käufer zu ermitteln, wie viel Bargeld oder freie Vermögenswerte ihm zur Verfügung stehen. Dabei sollte Berücksichtigung finden, wie viel liquide Mittel nach Abzug aller Verbindlichkeiten (laufende Kosten der Lebenshaltung, Versicherung und sonstige Ausgaben) verbleiben. Insbesondere sollte mit einbezogen werden, dass sich die momentanen fixen Ausgaben in Zukunft durch vorhersehbare oder unvorhersehbare Ereignisse verändern können, so dass eine genügende Reserve stets vorhanden sein sollte.
Die Höhe des fremd zu finanzierenden Anteils ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kapitalbedarf für den Unternehmenserwerb und dem vorhandenen Eigenkapital. Hier müssen Finanzierungsmöglichkeiten mit Banken und Sparkassen sowie mit potenziellen privaten Geldgebern erörtert werden.
Die öffentliche Hand stellt für Existenzgründer, gleichgültig ob dies im Rahmen der Neugründung oder Betriebsübernahme erfolgt, zahlreiche Förderprogramme und -mittel zur Verfügung.
Hinsichtlich der zu gewährenden Sicherheiten ist ähnlich wie bei der Ermittlung des vorhandenen Eigenkapitals eine komplette Analyse des eigenen Vermögens erforderlich. Zusätzlich kann erörtert werden, inwieweit Dritte bereit sind, etwaige Darlehen abzusichern.
Kommunikation der Nachfolge
Die anstehende oder bereits vollzogene Nachfolge im Unternehmen muss in angemessenem Rahmen sowohl extern als auch intern publik gemacht werden. Dies birgt häufig nicht ganz unerhebliches Konfliktpotenzial in sich, so dass hier Fingerspitzengefühl gefragt ist. Ein harmonischer Übergang lässt sich am ehesten gewährleisten, wenn Übergeber und Übernehmer auch hier zusammenarbeiten. Dabei sollte so gut wie möglich auf die berechtigten Belange der bisherigen Mitarbeiter Rücksicht genommen werden, auch wenn Veränderungen im Unternehmen, sei es im Personalbestand oder im Hinblick auf die Arbeitsweise, geplant sind. Ansonsten ist es durchaus möglich, dass es zu Produktivitätseinbußen kommen kann, die gerade den Übernehmer in der Anfangszeit vor große Probleme stellen. Im Zweifel sollten auch hier frühzeitig Experten zu Rate gezogen werden, um Konflikten im Vorfeld vorzubeugen und der entsprechenden Entwicklung entgegentreten zu können.
Vorab sollten im Einzelfall die Mitarbeiter des Unternehmens, Kunden, Geschäftpartner, Kapitalgeber (private und institutionelle) sowie selbstverständlich auch die Familie des Übergebers und Übernehmers informiert werden.
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