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Patentverwertung

Patentanmeldung

In Deutschland werden Jahr für Jahr tausende Patente angemeldet. Um eine Erfindung erfolgreich als Patent anmelden zu können, muss sie in erster Linie
drei Kriterien erfüllen: Die Erfindung muss neu und für einen technisch versierten Menschen nachvollziehbar sein und der Schutzumfang muss für die Patentanmeldung genau definiert werden.

Hierzulande dauert ein Patentverfahren durchschnittlich zwei bis zweieinhalb Jahre, wobei Einzelfälle durchaus sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen können.


Fleiß, Mut und ausreichend finanzielle Mittel sowie juristischer Sachverstand sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Verwertung eines Patents.

Möglichkeiten der Patentverwertung

Grundsätzlich macht die Verwertung eines Patentes nur dann Sinn, wenn die technische Durchführbarkeit und der wirtschaftliche Nutzen eines Patentes gegeben sind.

Doch nicht jeder, der eine Entwicklung zum Patent angemeldet hat, hat auch die finanziellen Mittel, die juristischen Kenntnisse oder das Interesse, das Patent auch selbst zu verwerten.

Ein Patent kann daher nicht nur durch den Erfinder selbst verwertet, sondern auch an Dritte zur gewerblichen Nutzung abgetreten werden. Dabei kann die gesamte Erfindung oder nur Teilaspekte von der Überlassung betroffen sein. Diese Überlassung verschiedener aus dem Patent resultierender Rechten erfolgt gegen eine Lizenzgebühr.

Patentverwertungsfonds, Institutionen und Einrichtungen

Mittlerweile hat sich weltweit ein florierender Handel mit Patenten entwickelt, der bereits einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt. Patentverwerter bringen als Makler Anbieter und Nutzer von Patenten zusammen. Die Idee für derartige Unternehmen kommt aus den Vereinigten Staaten. Die Unternehmen veredeln die Erfindung soweit, dass sie als marktreif bezeichnet werden kann. Die oftmals hohen Kosten, die bis dahin entstehen, werden durch den Patentverwertungsfonds getragen.

Eine weitere Möglichkeit der Verwertung sind auch die sogenannten Patentauktionen, die aber sowohl hier als auch in den USA bisher weit hinter den Erwartungen zurück geblieben sind. Allerdings können die Nutzungsrechte von Patenten und Marken auf diesen Auktionen besonders günstig erworben werden.

Ausschluss einer Patentverwertung

Ausgeschlossen ist die weitere Verwertung eines Patents immer dann, wenn die Schutzgebühr nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entrichtet oder wenn ein schriftlicher Verzicht durch den Inhaber beim Patentamt erklärt wird. Aber auch Mitbewerber haben die Möglichkeit Einspruch zu erheben, wobei Patente widerrufen und für nichtig erklärt werden können.

Zusätzlich kann der Schutz technischer Ideen dazu dienen, Patente andere Unternehmen im Tausch in Anspruch zu nehmen. Dadurch können später wertvolle finanzielle Ressourcen eingespart werden.

Vorteile und Tätigkeit von Patentverwertungsfonds

Patentverwertungsfonds bieten vor allem für Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Erfinder viele Vorteile: Sie verfügen über die notwendigen finanziellen Mittel und das nötige Know-how für die Umsetzung von gewerblichen Schutzrechten.

Dabei wird zunächst das Potenzial der Erfindung durch den Fonds analysiert und bewertet. Der Patentinhaber stellt lediglich seine Unterlagen zur Verfügung und steht für Rückfragen in technischen Belangen bereit. Bei einer positiven Bewertung kümmert sich der Fonds um die Entwicklung bis zur Marktreife und die Anmeldung der Schutzrechte. Neben der Weiterentwicklung und Veredelung von Erfindungen übernehmen derartige Unternehmen schließlich die Verwaltung von Patenten. Damit diese Patente anschließend effektiv verwertet werden können, begibt sich der Patentverwertungsfonds auf die Suche nach Interessenten für die Technologie und übernimmt die Verhandlung mit potenziellen Lizenznehmern.

Der Inhaber des Patents erhält neben einem sogenannten Up-Front-Payment (Exklusivitätsprämie für die bisherigen Aktivitäten sowie die Prüfungs- und Wartezeit) außerdem eine zweite Kaufpreiskomponente, die variabel ist und sich an der Höhe der erzielten Lizenzeinnahmen ausrichtet. Diese Beteiligung beträgt je nach Entwicklungsstand des Projektes bis zu 50 Prozent.

Woran erkennt man seriöse Patentverwerter?

Da diese Form der Verwertung von Patenten auch der missbräuchlichen Verwendung von Erfindungen Tür und Tor öffnen könnte, sollten sich junge Unternehmer vor der Entscheidung für einen bestimmten Patentverwertungsfonds oder eine andere Organisation gründlich informieren.

Bei seriösen Anbietern sollte die Erstberatung kostenlos verfügbar sein. Referenzen und die bisherige Tätigkeit geben zusätzlich Aufschluss über den Status eines solchen Unternehmens. Ein Nachweis von existierenden Kontakten sowohl zu Produzenten als auch zu potenziellen Lizenznehmern sollte für einen Patentverwerter ebenfalls selbstverständlich sein. Die Transparenz und Offenlegung sämtlicher entstehender Kosten bis zum Lizenzvertrag sind ebenfalls ein positives Merkmal für den Umgang des Patentverwerters mit seinen Kunden. Junge Unternehmer sollten ihre Erfindung allerdings niemals ohne einen Geheimhaltungsvertrag an Dritte weitergeben.

Industrie- und Handelskammern bieten Listen mit seriösen Anbietern an.

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